EuGH über Bundle-Software im Fall Sony

EuGH über Bundle-Software im Fall Sony

Egal, ob man Computer, Spielekonsolen oder Smartphones kauft: Meist sind Apps oder Programme vorinstalliert, die man benutzen kann, wenn man möchte. Manchmal Textprogramme, manchmal Virenschutz oder Video-Software. Doch muss man es akzeptieren, dass solche Programme vorinstalliert sind – und möglicherweise sogar auch mitbezahlen? Diese Frage wurde jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklärt.

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EuGH über Bundle-Software im Fall Sony

Warum wir mit unseren Daten oft so unbesorgt sind

Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Das wurde nun schon oft genug festgestellt – ist aber eben nun auch mal war. Mit allen Tricks versuchen Onlinedienste und Werbetreibende Daten über uns zu sammeln. Aber nicht nur die: Auch der Staat. Da nennt sich das dann Vorratsdatenspeicherung und ist legal. Seit Dezember 2015 haben wir auch in Deutschland wieder eine Vorratsdatenspeicherung. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird gerade verhandelt, ob es überhaupt OK ist.

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Safe Harbor: Google Apps weiter rechtssicher nutzen

Safe Harbor: Google Apps weiter rechtssicher nutzen

Anfang Oktober 2015 stellte der Europäische Gerichtshof fest: Das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA ist ungültig, da es private Daten von EU-Bürgern nicht genug schützt. Damit man Google Apps weiterhin rechtssicher nutzen kann, können Administratoren zusätzliche Klauseln in ihre Verträge aufnehmen.

Dabei handelt es sich um

Damit können Unternehmen die Datenschutzrichtlinie der EU erfüllen, obwohl Google-Apps eingesetzt werden. Diesen Klauseln kann in der Google Admin-Konsole unter „Unternehmensprofil, Profil“ zugestimmt werden.

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EuGH über Bundle-Software im Fall Sony

Klartext vom EuGH: Safe Harbor gibt es nicht

Ein Jurastudent aus Wien hat nicht nur Facebook die Zähne gezeigt, sondern indirekt auch den Machenschaften der NSA und gleichzeitig die Tatenlosigkeit der Bundesregierung offengelegt. Was als Meinungsverschiedenheit in Datenschutzfragen begann, ist ein Politikum geworden. Der EuGH urteilt: Safe Harbot gibt es nicht – die USA sind kein „sicherer Hafen“ für Daten europäischer User. Eine schallende Ohrfeige.

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Online Flüge buchen: Kosten müssen sofort angezeigt werden

Flugreisen kostensparend per Internet zu buchen ist voll im Trend. Stimmt aber wenige Bildschirmseiten weiter der Preis vorne und hinten nicht mehr, ist doch was faul. Schuld sind versteckte Gebühren. Ab sofort muss der Gesamtpreis von Anfang an angezeigt werden.

Oft waren angebliche Billigflüge gar keine Schnäppchen. Denn sobald man die Bestellung begann, hagelte es nur so von Steuern, Gebühren und Zuschlägen. Das ist nicht rechtens, sagt der Europäische Gerichtshof. Fluggesellschaften sind jetzt verpflichtet, den Gesamtpreis inklusive aller Zusatzkosten sofort in der Liste der Flüge sichtbar zu machen.

Die Verbraucherzentralen freuen sich, bei der Air Berlin stört man sich nicht wirklich an dem Urteil. Die Website zeigt die vollen Ticketpreise inzwischen wie gefordert sofort an.

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Google löscht Hunderttausende Links

Google löscht Hunderttausende Links

Privatleute haben nach dem Urteil des EuGH vor einigen Wochen das Recht auf Vergessen. Google muss Links aus dem Suchergebnis entfernen, wenn Betroffene sich daran stören. Mehr als 70.000 Anträge sind innerhalb kürzester Zeit bei Google eingetroffen – aus ganz Europa. 12.000 Anträge kommen allein aus Deutschland. Über 260.000 Links sollen entfernt werden. Doch jeder einzelne Antrag, jeder Fall muss einzeln überprüft werden. Seit dem 30. Mai gibt es ein entsprechendes Antragsformular bei Google.

Es kann einige Wochen dauern, bis alle Anträge bearbeitet wurden. Wichtig zu wissen: Nachdem Google einen Antrag bearbeitet hat, verschwindet zwar der Link in den Suchtreffern von Google – nicht aber aus dem Internet an sich. Darüber hinaus weist Google darauf hin, dass die betreffenden Treffer und Links nur in Europa unterdrückt werden, im Rest der Welt zeigt der Onlinediese die Treffer und Links.

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