Samsung Galaxy-Handys: Google-Suche schneller starten

Samsung Galaxy-Handys: Google-Suche schneller starten

Die Recherche im weltweiten Datennetz zählt zu den Aufgaben, die man auch unterwegs häufig am Handy nutzt. Wenn Sie ein Samsung Galaxy-Smartphone Ihr Eigen nennen, greifen Sie jetzt schneller auf die Suchfunktion zu. Wie?

Um die Websuche bei Google superflott zu starten, halten Sie einfach die Menü-Taste einen Augenblick gedrückt. Daraufhin wird sofort die Google-Suchmaschine angezeigt. Jetzt nur noch den gewünschten Suchbegriff eintippen, abschicken – fertig!

Übrigens: Wenn Sie zwei Mal nacheinander auf den Home-Knopf drücken, startet der Samsung-Sprachassistent („S-Voice“). Auch hiermit lässt sich eine Websuche starten.

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MP3-Dateien mit Google Chrome abspielen

MP3-Dateien mit Google Chrome abspielen

Sie wollen sich eine MP3-Datei anhören, haben aber gerade keinen Medienplayer zur Hand? Den brauchen Sie auch nicht. Der Chrome-Browser reicht völlig.

So spielen Sie eine MP3-Datei mit Chrome ab:

  1. Starten Sie Chrome.
  2. Öffnen Sie den Explorer.
  3. Ziehen Sie die gewünschte MP3-Datei ins Chrome-Fenster.

Die Lautstärke lässt sich jetzt über die Wiedergabe-Steuerelemente einstellen.

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Smarthome: Apple will Haushalts-Steuerung anbieten

Smarthome: Apple will Haushalts-Steuerung anbieten

In den nächsten Tagen startet Apples Entwicklerkonferenz WWDC in San Francisco. Im Vorfeld zeichnen sich erste Trends ab. Wie es aussieht, plant Apple, sich stärker im Bereich Smarthome zu engagieren. iPhone, iPad und iPod Touch könnten zum Steuern von Haushaltsgeräten genutzt werden. Kühlschrank, Waschmaschine, Heizung und Alarmanlage mit dem Mobilgerät steuern: Das dürfte in Zukunft immer öfter möglich sein.

Apple will eine Software-Schnittstelle anbieten, damit Hersteller ihre Geräte mit Apple-Geräten verbinden und darüber steuern lassen können. Google hat ganz ähnliche Pläne. Erst vor kurzem hat Google den Hersteller Nest gekauft, der Rauchmelder und Thermostate herstellt. Auch die sollen künftig mit Android-Geräten vernetzt werden.

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Chrome für Android: Geschlossenen Tab wieder herstellen

Chrome für Android: Geschlossenen Tab wieder herstellen

Sie haben auf Ihrem Android-Smartphone im Browser eine Webseite versehentlich geschlossen und wollen den Tab jetzt wieder öffnen? Wenn Sie Chrome für Android verwenden, ist das kein Problem.

Voraussetzung ist: Sie nutzen Chrome für Android 35 oder neuer. Das erneute Öffnen eines Webseiten-Tabs ist dann ganz einfach. Direkt nachdem Sie den Tab geschlossen haben, sehen Sie am unteren Rand des Bildschirms einen Hinweis mit einem Link „Rückgängig“. Wenn Sie darauf tippen, wird der soeben geschlossene Tab wieder geöffnet.

Sie erhalten das kostenlose Upgrade auf Chrome 35 direkt über die Aktualisierungs-Funktion im Google Play Store. Auch weist Sie die App selbst auf das verfügbare Update hin.

Übrigens: Auf bestimmten Geräten unterstützt der Chrome-Browser für Android jetzt außerdem mehrere Browserfenster, ganz wie am PC.

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Google-Doodle: Rubik-Würfel wird 20 Jahre alt

Google-Doodle: Rubik-Würfel wird 20 Jahre alt

Wer kennt ihn nicht, den Rubik-Würfel, der in den 80-er Jahren viele faszinierte. Heute wird das 3D-Puzzle, das ursprünglich aus Ungarn stammt, 40 Jahre alt. Google ehrt den Rubik-Würfel deswegen mit einem Doodle.

Das Besondere an diesem Google-Doodle: Es ist interaktiv. Per Klick auf den Rubik-Würfel mischt er sich zunächst per Zufalls-Generator. Anschließend können Sie sich am Lösen des Rätsels versuchen. Dazu ziehen Sie die gewünschte Würfelreihe einfach per Maus in die Richtung, in die sie gedreht werden soll.

Wenn Sie außerhalb des Würfels ziehen, lässt sich die Ansicht drehen. Per Klick dreht sich auch der gesamte Würfel, sodass Sie eine andere Seite begutachten können. Wer gerade keine Zeit hat, kann sich auch später noch am Rubik-Würfel von Google versuchen. Denn das Doodle ist wie immer auch archiviert worden.

https://www.google.com/doodles/rubiks-cube

https://www.google.com/logos/2014/rubiks/rubiks.html

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Adress- und Such-Leiste von Firefox kombinieren

Adress- und Such-Leiste von Firefox kombinieren

Im Internet Explorer sowie dem Chrome-Browser gibt es schon lange nur noch ein einziges Textfeld, das sowohl Internet-Adressen als auch Suchbegriffe annimmt. Sie wollen das Adress- und Suchfeld in Mozilla Firefox ebenfalls nach dieser Manier zusammenfassen?

Der Firefox-Browser zeichnet sich ja schon immer dadurch aus, dass man ihn besonders gut an die eigenen Wünsche anpassen kann. Auch zur Kombinierung von Adressleiste und Suchfeld gibt es ein passendes Add-On: Foobar. Besuchen Sie also die Add-Ons-Galerie von Mozilla und laden Sie sich diese Gratis-Erweiterung.

Nach dem obligatorischen Browser-Neustart ist die neue kombinierte „Omnibar“ auch schon einsatzbereit. In das große Feld oben geben Sie jetzt Web-Adressen oder Suchwörter ein. Welche Suchmaschine Sie dabei nutzen wollen, lässt sich am rechten Ende der Leiste per Klick auf das Suchmaschinen-Symbol einstellen.

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Google muss Recht auf Vergessen einräumen

Google muss Recht auf Vergessen einräumen

Wer eine Suchmaschine wie Google benutzt, der erwartet, dass alle Fundstellen präsentiert werden, die es im Netz gibt – die relevanten zuerst. Doch was, wenn die Suchmaschine Sachen über eine Person ausgräbt, die wenig schmeichelhaft sind? Dann wirkt das oft störend – zumindest für den oder die Betroffene. In Ordnung – oder nicht, wenn Google auch Unangenehmes über eine Person verrät? Genau mit dieser Frage musste sich der Europäische Gerichtshof diese Woche beschäftigen und hat überraschend klargestellt: Es gibt ein Recht auf Vergessen.

  • Der EuGH hat Google dazu verdonnert, Links zu entfernen. Worum ging es da konkret und wieso ist das relevant für uns alle?

Es ging darum, dass Google nach Eingabe des Namens des Klägers auf der ersten Seite auch einen Treffer mit einem Verweis auf einen Online-Artikel enthielt. Der Artikel war aus dem Jahr 1998 und hat sich mit der Liquidität des Spaniers beschäftigt, die damals nicht die Beste war. Obwohl sich die finanzielle Situation des Mannes gebessert hatte, wurde man immer noch auf den Artikel hingewiesen. Der Mann meinte: Das will ich nicht hinnehmen – der Links muss weg.

  • Jetzt hat der Mann aber nicht etwa die Zeitung verklagt, damit sie den Artikel aus dem Online-Archiv nehmen, sondern Google. Warum?

Zum einen vermutlich, weil es schwierig wäre, einen Artikel löschen zu lassen. Schließlich gibt es gute Gründe für Archive – und der Artikel hat seinerzeit ja auch keine falschen Behauptungen oder Unwahrheiten verbreitet. Deshalb musste Google dran glauben, denn Google besorgt die Information ja gewissermaßen, macht sie sichtbar. Ohne Google oder andere Suchmaschinen wäre die Information zwar auch da, aber es würde sie kaum jemand finden, jedenfalls nicht mit vergleichbarem Aufwand.

  • Ein normaler Vorgang, dass jemand Google auffordert, etwas aus dem Suchindex zu entfernen? Kann Google das eigentlich technisch?

Natürlich: Google kann selbstverständlich Inhalte aus dem Index entfernen, wenn es der Konzern will. Mit kriminellen Inhalten ist das schließlich auch kein Problem, wir finden keine Kinderpornografie über Google oder auch keine Angebote von Waffenschiebern, obwohl es entsprechende Inhalte im Netz gibt. Auch wenn Richter aus den unterschiedlichsten Gründen anordnen, dass Google nicht darauf verweisen darf, kriegt der Suchmaschinenbetreiber das natürlich hin. Google hat sich deshalb geweigert, und das aus meiner Sicht aus verständlichen Gründen, dass nicht jeder die Möglichkeit haben sollte, die Trefferlisten zu schönen und mitzugestalten. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen, hier einzugreifen.

  • Aber offensichtlich liegen gute, triftige Gründe vor, denn die Richter des EuGH haben entsprechend geurteilt, sie haben Google dazu verdonnert, den Links zu entfernen. Was hat das für Folgen?

Das hat zur Folge, dass grundsätzlich jeder EU-Bürger das Recht hat, sich an Google zu wenden, wenn ihm bestimmte Suchergebnisse nicht passen, weil sie ihn ins falsche Licht rücken. Google wird wohl spezielle Formulare einrichten müssen, damit die User entsprechende Löschanträge stellen können. Noch gibt es solche Formulare nicht. Im Augenblick muss man sich also mit seinem Anliegen schriftlich an Google wenden, die Suchbegriffe nennen, auf die sich der Antrag bezieht und den Link, den man „vergessen“ lassen möchte – und eine ausführliche Begründung, warum die eigenen Rechte dadurch beschnitten werden, wieso eine Löschung angemessen sein sollte. Da sollte man sich Mühe beim Ausformulieren machen Natürlich muss jeder Einzelfall geprüft werden – da kommt einiges an Aufwand auf Google zu. Ob es in Zukunft ein komfortables Formular eben wird wie seinerzeit bei Streetview, steht noch nicht fest.

  • Nur auf Google, oder auch auf andere Suchmaschinen

Auch auf andere Suchmaschinen, denn warum sollten andere bevorzugt werden. Grundsätzlich könnte man das Urteil auch so verstehen, dass jede Form von unerwünschter Verlinkung auf Antrag gelöscht werden muss. Das bedeutet, prinzipiell muss nun jeder mit solchen Anträgen rechnen – oder sogar mit Rechtsstreitigkeiten.

  • Gibt es Ausnahmen oder kann sich wirklich jeder wehren?

Wehren können sich Privatmenschen, aber keine Firmen – und auch keine Personen des öffentlichen Interesses, das haben die Richter ausdrücklich gesagt. Personen des öffentlichen Interesses müssen in dieser Hinsicht leidensfähiger sein, sie müssen damit leben, wenn es im Web Dinge über sie stehen, die sie nicht in Entzückung versetzen.

  • Was hälst Du ganz persönlich von dem Urteil?

Ich halte das Urteil für daneben. Denn zum einen wird das eigentliche Problem nicht wirklich beseitigt, schließlich bleibt das, was den Betroffenen stört, weiterhin im Netz. Und gegen echte üble Nachrede oder Rufmord kann man sich sowieso wehren. Das öffentliche Interesse an einer Suchmaschine, die ihren Job macht und das findet, was da ist, wird geringer eingeschätzt als das individuelle Interesse, das stört mich etwas.

Abgesehen davon wird Google eine merkwürdige Bedeutung beigemessen. Google wird praktisch zum kollektiven Gedächtnis erklärt. Was Google findet, das ist die Wahrheit. Aber das ist so nicht richtig. Und last not least lebt das Web davon, dass wir verlinken, alles mit allem. Mit diesem Grundsatz wird durch das Urteil gebrochen, ich finde das falsch.

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