Damit Einstellungen sich mit dem Internet synchronisieren, fügt Windows Ihre Computer in die Liste der vertrauenswürdigen PCs ein. Diese Liste wird in Ihrem Microsoft-Konto gespeichert. Wie entfernen Sie einen Computer wieder aus dieser Liste?
Sie haben beim Surfen im Web eine Webseite gefunden, die Sie später noch genauer lesen wollen? Dann speichern Sie die Internet-Adresse doch in Ihrer Favoritenleiste. So ist jederzeit nur ein Klick nötig, um die gespeicherte Internetseite wieder aufzurufen.
Hotspots gibt es heute in fast jedem Café. Aber auch während der Zugfahrt können Sie gratis ins Internet gehen. Denn die Deutsche Bahn bietet in vielen Fernzügen (ICE) drahtlosen Webzugang an, der sich kostenlos nutzen lässt.
Fast immer genügt es beim Suchen im Web oder auf der Festplatte, nur einen Teil des Suchbegriffs einzugeben. Sie finden das Gesuchte nicht? Dann helfen vielleicht diese 2 Such-Tricks.
IPv6, der Nachfolger des in die Jahre gekommenen Internet-Protokolls (IPv4), ist immer weiter verbreitet. In Zukunft wird man nicht mehr ohne eine IPv6-Adresse auskommen, wenn man auf das Internet zugreifen will. Ob Ihr Internet-Anbieter Sie bereits mit IPv6 versorgt, finden Sie mit einem Blick in Ihre Fritz!Box selbst heraus.
Beim Stöbern in Web-Videos auf der Plattform YouTube kann man Stunden zubringen. Sie sind auf der Suche nach einem ganz bestimmten Video, können es aber einfach nicht finden? Vielleicht hilft Ihnen die Experten-Suchfunktion weiter…
Es kann jeden treffen: Da trudelt das Schreiben einer Anwaltskanzlei ein, in dem einem Urheberrechtsverstöße vorgeworfen werden. Musik, Filme, Fotos, die in Tauschbörsen angeboten wurden, zum Beispiel. Neben saftigen Lizenzforderungen hängt auch gleich noch eine Rechnung der Anwaltskanzlei an, in der Regel werden mehrere hundert, oft auch deutlich über 1000, 2000 Euro fällig. Das kann Privatleute leicht in den Ruin treiben. Jetzt will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger diesem Abzock-Wahnsinn Einhalt gebieten, mit einem entsprechenden Gesetz.
Der Internetzugang geht nicht? Da haben Provider bislang gerne einfach mit den Schultern gezuckt oder bestenfalls ein „Tut uns leid“ gemurmelt. Doch das reicht in Zukunft nicht mehr. Laut Bundesgerichtshof gehört der Internetzugang heute zur Lebensgrundlage. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, heißt es in einem Urteil.