Der Internetzugang geht nicht? Da haben Provider bislang gerne einfach mit den Schultern gezuckt oder bestenfalls ein „Tut uns leid“ gemurmelt. Doch das reicht in Zukunft nicht mehr. Laut Bundesgerichtshof gehört der Internetzugang heute zur Lebensgrundlage. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, heißt es in einem Urteil.
Darum müssen Provider Schadenersatz zahlen, wenn der Zugang nicht zur Verfügung steht. Ein tatsächlicher Schaden muss der Kunde dazu nicht nachweisen. Allerdings dürfen sich Betroffene nicht auf große Summen freuen: Der Schadenersatz wird prozentual von den monatlichen Kosten berechnet.
Hier das Aktenzeichen, Marena: Bundesgerichtshof III ZR 98/12
Zu einem Hinweis auf ein Gerichtsurteil gehört für mich auch die Nennung des Aktenzeichens. Alternativ die Quellenangabe.
Sonst kann man sich schwerlich darauf berufen.