Die Abmahnwelle wird nun zunehmend zu einem Problem für die Kanzlei aus Nürnberg. Denn zum einen hat das Landgericht Köln angekündigt, seine Entschlüsse zurückzunehmen und somit die Rechtsgrundlage für die Abmahnung zu entziehen. Zum anderen wird die Kanzlei selbst nun verklagt.
Vergangene Woche haben zehntausende deutsche Internetbenutzer eine Abmahnung erhalten. Der Vorwurf: Sie hätten das Streamingangebot einer Porno-Seite genutzt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln, weil ungeklärt ist, wie die IP-Adressen eingesammelt wurden.
Diese Woche ist bei Tausenden deutschen Internetbenutzern eine Abmahnung im Briefkasten gelandet. Eine Anwaltskanzlei aus Regensburg wirft den Betroffenen vor, im Erotik-Portal Redtube kostenlos und illegal urheberrechtlich geschützte Filme angeschaut zu haben – und verlangt dafür eine saftige Abmahngebühr. Der Fall sorgt für Aufsehen, denn zum ersten Mal werden im großen Stil User für das Betrachten von Streams abgemahnt. Bislang hat es nur Tauschbörsen-Benutzer getroffen. Entsprechend groß ist die Aufregung im Netz.
In den Jahren nach der ersten großen Redtube-Abmahnwelle von 2013 hat sich die rechtliche Landschaft rund um Streaming und Urheberrecht grundlegend gewandelt. Was damals noch rechtliches Neuland war, ist heute weitgehend geklärt – und die Entwicklung spricht eine...