Radio aus dem Netz

Radio aus dem Netz

Wer gerne Radiosendern hört, findet im Netz ein riesiges Angebot. Ein neues Portal bündelt viele deutschsprachige Sender und macht sie alle bequem zugänglich.

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YouTube-Videos bei mobiler Datennutzung kleiner abspielen

YouTube-Videos bei mobiler Datennutzung kleiner abspielen

Wer unterwegs am Handy Videos bei YouTube guckt, kommt schnell an seine Datengrenze, besonders wenn diese in HD-Qualität abgespielt werden. Besser, Sie laden HD-Filme nur dann, wenn Sie sich in einem WLAN befinden. Wie lässt sich das einstellen?

Damit YouTube-Videos nur in SD-Qualität wiedergegeben werden, solange Sie über das Mobilfunknetz surfen, öffnen Sie in der Android-App von YouTube zunächst das Einstellungs-Menü, wechseln dann zur Rubrik „Allgemein“ und schalten hier die Option „Mobile Daten begrenzen“ ein.

Als iOS-Nutzer öffnen Sie ebenfalls zunächst die YouTube-App, wechseln dann per Fingertipp auf die drei Balken ins Menü, laden dann die Einstellungen (Zahnrad-Symbol) und schieben den Schalter „HD-Stream nur im WLAN“ auf „I“ (eingeschaltet).

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Neue iPads: Apple-Event hier live ansehen

Neue iPads: Apple-Event hier live ansehen

Heute (Donnerstag) um 19 Uhr deutscher Zeit stellt Apple die neuen iPads offiziell vor. Mit dabei ist ein neues, dünneres iPad Air, das auch in golden erhältlich sein soll. Die Apple-Präsentation wird live im Internet übertragen.

Zusätzlich zum neuen iPad Air gibt’s auch ein neues iPad Mini. Die Miniaturausgabe des Apple-Tablets passt besser in viele Handtaschen und ist etwas handlicher – bei gewohnt guter Qualität. Zudem werden neue Macs vorgestellt, die über hochauflösende Retina-Bildschirme verfügen. Sie wollen wissen, wann die finale Version von OSX 10.10 Yosemite veröffentlicht wird? Auch darüber werden Neuigkeiten erwartet, ebenso wie ein Veröffentlichungsdatum für das neue mobile Bezahlsystem Apple Pay.

Der Livestream wird direkt auf der Apple-Webseite verfügbar sein (www.apple.com/live). Dazu brauchen Sie allerdings den Apple-Browser Safari sowie einen Mac mit OSX 10.6.8 Snow Leopard oder neuer. Das Abrufen der Live-Übertragung des iPad-Events von Apple ist auch mit einem iPhone, iPad oder iPod Touch möglich, wenn darauf iOS 6 oder neuer läuft. Außerdem kann man den Stream über Apple TV empfangen.

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WM2014: Im Internet wird 90 Sekunden später gejubelt

WM2014: Im Internet wird 90 Sekunden später gejubelt

In den nächsten vier Wochen dreht sich mal wieder alles nur um ein Thema: Das Runde muss ins Eckige. Es gibt heute so viele Möglichkeiten wie noch nie, live dabei zu sein. Man kann sich die Spiele im Fernsehen anschauen, ob per DVB-T, Satellit oder Kabel – oder eine der vielen Quellen im Internet anzapfen, um die Spiele zu verfolgen. ARD und ZDF streamen die Spiele live, auch andere Portale wie Zattoo machen mit. Und wer die Apps von ARD und ZDF nutzt, kann sogar während der Livespiele aus 20 verschiedenen Kamerapositionen wählen.

Riesige Auswahl, mehr Möglichkeiten: Klingt gut. Doch es gibt bei aller Vielfalt auch neue Probleme. Denn es wird nicht überall gleichzeitig gejubelt. Wenn ein Tor fällt, bekommen das Fernsehzuschauer deutlich früher mit als Internet-Zuschauer. Bis zu 90 Sekunden Zeitverzögerung muss man einkalkulieren. Das Aufbereiten der Bilderströme dauert im Internet eine Weile. Wer im Smartphone schaut, jubelt deswegen möglicherweise anderthalb Minuten später als der Nachbar, der klassisch fernsieht.

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Abmahn-Welle für Streaming-Nutzer

Diese Woche ist bei Tausenden deutschen Internetbenutzern eine Abmahnung im Briefkasten gelandet. Eine Anwaltskanzlei aus Regensburg wirft den Betroffenen vor, im Erotik-Portal Redtube kostenlos und illegal urheberrechtlich geschützte Filme angeschaut zu haben – und verlangt dafür eine saftige Abmahngebühr. Der Fall sorgt für Aufsehen, denn zum ersten Mal werden im großen Stil User für das Betrachten von Streams abgemahnt. Bislang hat es nur Tauschbörsen-Benutzer getroffen. Entsprechend groß ist die Aufregung im Netz.

 

  • Dass Musik- und Filmindustrie Menschen abmahnen, die illegal Inhalte kopieren, ist doch weit verbreitet. Wieso die Aufregung im Netz und in der Szene im vorliegenden aktuellen Fall?

Dafür gibt es gleich mehrere Gründe. Zum einen, weil wirklich Tausende von Usern abgemahnt wurden. 250 Euro soll jeder einzelne Betroffene zahlen, da kommen erstaunliche Summen bei heraus. Zum anderen aber deshalb, weil zum ersten Mal im großen Stil Usern vorgeworfen wird, illegal Inhalte konsumiert zu haben. Allein das Betrachten von Inhalten soll bestraft werden. Das ist völlig neu.

Bislang mussten vor allem Internetbenutzer mit einer Abmahnung rechnen, die eine Tauschbörse genutzt haben. Bei einer Tauschbörse werden Musik- und Filmtitel sowohl geladen, aber eben auch gleichzeitig angeboten – im Netz. Das Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material ist strafbewehrt. Beim Herunterladen sieht es ganz anders aus.

  • Herunterladen ist ein wichtiges Stichwort. Hier muss man zwischen Download und Stream unterscheiden. Was genau ist eigentlich technisch der Unterschied?

Bei einem Download lädt ein Benutzer eine Datei komplett auf den eigenen Rechner und speichert sie auf der Festplatte. Das kennen wir alle. Nach dem Download kann man über die Datei frei verfügen, sie kopieren, sie auf andere Geräte übertragen und jederzeit abspielen, Musik etwa oder Filme. Man ist völlig frei.

Ein Stream funktioniert komplett anders: Hier wird nicht etwa das komplette Musikstück oder der komplette Film auf der Festplatte gespeichert, sondern direkt mit dem Abspielen begonnen. Der Server liefert einen Datenstrom – Stream, daher der Name – und der Browser oder die Software stellt gleich etwas damit an. Nach diesem Prinzip funktioniert zum Beispiel das Videoportal Youtube.

Wichtig ist dabei: Auf der Festplatte des Benutzers wird keine Kopie angelegt, es werden bestenfalls für eine kurze Zeit Fragmente des Musikstücks, des Films gespeichert, als Puffer – aber nach dem Abspielen auch wieder gelöscht. Man könnte es auch so sagen: Beim Download lädt man ein Werk herunter, beim Stream hört oder schaut man es sich an.

 

  • Das bedeutet aber auch einen erheblichen Unterschied bei der juristischen Betrachtung. Wieso?

In der Tat: Der Gesetzgeber verbietet den Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten, wenn der Benutzer erkennen muss, dass es sich um eine illegale Quelle handelt. Das wirft also gleich zwei wichtige Fragen auf: Findet bei einem Stream ein Download statt? Nach meinem Verständnis technisch auf gar keinen Fall. Ein Stream ist kein Download. Punkt. Wollte der Gesetzgeber auch Streams aus unerlaubten Quellen verbieten, und ich meine jetzt das Betrachten der Inhalte, müsste es der Gesetzgeber auch entsprechend formulieren.

Zweitens müsste der Konsument erkennen können, dass es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt, das unerlaubt, also ohne Zustimmung des Rechteinhabers hergezeigt wird. Wie sollte das ein normaler Internetbenutzer tun? So eine Anforderung ist eine Zumutung. Dann müsste man künftig auch bei der Verwendung von Youtube vorsichtig sein, denn niemand stellt sicher, dass hier ausschließlich urheberrechtlich einwandfreier Content zur Verfügung gestellt wird.

  • Offensichtlich hat aber das Landgericht Köln die Herausgabe der persönlichen Daten der Nutzer durch die Provider auf Antrag der Anwaltskanzlei veranlasst – und sieht eben einen Rechtsverstoß. Auch da gibt es Proteste und Fragen.

So wie es aussieht, ist das Landgericht Köln offensichtlich davon ausgegangen, dass die betroffenen Internetbenutzer eine Tauschbörse benutzt haben – so wie in den meisten Fällen, in denen Abmahn-Kanzleien die Herausgabe der persönlichen Daten beantragen. Es war wohl nirgendwo von einem Streaming-Portal die Rede, erst recht nicht von einem konkreten Portal. Dann hätte das Landgericht womöglich anders entschieden.

Generell gibt es bislang keine nennenswerte richterliche Entscheidung, die das Betrachten eines Streams unter Strafe stellt. Selbst bei einem Download müsste nachgewiesen werden, dass der Beklagte wissentlich gegen geltendes Recht verstößt, beides ist schwer möglich. Wenn aber jeder damit rechnen muss, jederzeit juristische Probleme zu bekommen, wenn er sich Musik als Stream anhört oder Filme als Stream anschaut, würde dies das Aus von Streamingdiensten in Deutschland bedeuten, auch von Youtube und Co. Man sollte also diejenigen belangen, die solche Inhalte verbreiten, und nicht die, die sie – in aller Regel arglos – nutzen.

 

Memoto: Alle 30 Sekunden ein Foto

Wo man geht und steht: Überall halten heute Menschen ihre Smartphones hoch und machen Aufnahmen. Manche wollen aber noch nicht mal mehr ihr Handy zücken, um Aufnahmen zu machen. Sie tragen deshalb eine Kamera am Leib – „wearable camera“ genannt. Es gibt solche Kameras zum Umhängen oder Anstecken.

Das schwedische Startup Memoto geht noch einen Schritt weiter. Denn Memoto baut nicht nur eine winzige Kamera, die man wie einen MP3-Player ans Hemd oder an die Jacke stecken kann, sondern verknüpft die Kamera auch noch mit einem Onlinedienst. Alle 30 Sekunden entsteht eine Fotoaufnahme. 2000 Bilder am Tag. Das ganze Leben als Fotostream. Und die Bilder landen gleich in der Cloud. Mit einer App kann man später die spannendsten Moment raussuchen und auf Twitterm Facebook und Co. teilen.

Ich bin sicher: Es gibt Menschen, die würden so etwas machen. Ich bin aber genauso sicher, dass man das besser sein lassen sollte. Indiskreter geht es wohl kaum – und man fotografiert unentwegt Menschen, die das garantiert nicht wollen. Verrückte Idee.