Online-Durchsuchung kommt doch: Geburts-Stunde des Bundestrojaners

von | 17.04.2008 | Tipps

Jetzt kommt sie also doch, die Onlinedurchsuchung. Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Schäuble haben sich überraschend schnell geeinigt. Einzige Kröte, die Schäuble schlucken musste: Die Fahnder dürfen nicht in die Wohnung eindringen, um den Bundestrojaner zu installieren. Als ob es darauf ankäme. Die meisten – wohlgemerkt unbescholtenen – Bürger empfinden ein Eindringen in den Computer fast als schlimmer als ein Eindringen in die Wohnung – oder zumindest als genau so schlimm. Denn viel privater als auf der Festplatte eines Computers, das geht heute kaum noch.

Es ist abzusehen, dass das Gesetz nun verabschiedet wird, schließlich hat sich die große Koalition geeinigt. Genauso ist abzusehen, dass es weiterhin Proteste dagegen geben wird. Vielleicht wird sogar erneut geklagt… Das Schnüffelgesetz für den Verfassungsschutz in NRW wurde auch verabschiedet und später vom Bundesverfassgungsgericht wieder einkassiert.