Ein eBay-Gebot zurücknehmen

Ärgerlicher eBay-Alltag: Wer nicht aufpasst, hat schnell aus Versehen ein falsches Gebot abgegeben. Statt 9,90 Euro zum Beispiel 99 Euro. In solchen Situationen kann guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer sein. Sofern niemand höher bietet, muss die Ware zu diesem Preis abgenommen werden.

Es gibt aber einen Ausweg: Ein einmal abgegebenes Gebot kann unter bestimmten Bedingungen gestrichen werden. Allerdings speichert eBay die Gebotsrücknahme; ein Missbrauch der Option kann zum Ausschluss führen.

Um das Angebot zurückzunehmen, muss die Auktionsnummer bekannt sein, die rechts oben auf der Seite der Artikelbeschreibung steht. Das Formular zur Gebotsrücknahme findet sich Sie im eBay-System unter „Hilfe > Kaufen > Artikel kaufen > Rücknahme eines Gebots“. Dort erfahren eBay-Kunden, welche Regeln für die Gebotsrücknahme gelten. Ist die Rücknahme erlaubt, am unteren Ende der Seite auf „Rücknahme eines Gebots“ klicken. eBay präsentiert das Formular zur Gebotsrücknahme. Dort Artikelnummer und Grund der Gebotsrücknahme eintragen.

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