Google künftig ohne Bilder-Suche?

von | 15.10.2008 | Tipps

Wohl jeder von uns hat schon mal die Bildersuche in Google benutzt: Stichwort eingeben. Suche starten. Schon sieht man, welche Webseiten passende Bilder vorhalten. Praktisch. Allerdings präsentiert Google nicht nur die Adressen der Webseiten, sondern auch Miniversionen der Fotos oder Bilder, so genannte „Thumbnails“. Allein das ist in den Augen mancher Richter schon ein Problem, weil das „Werk“ dadurch ungefragt verfremdet wird.Doch nun soll auch dieses Indexieren nicht in Ordnung sein, urteilte kürzlich zumindest das Landgericht Hamburg. Der Künstler Thomas Horn hatte geklagt, weil seine Comiczeichnungen ungefragt von Google verarbeitet und in Suchergebnissen als Miniversionen gezeigt wurden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Google laut „Computerbild“ in Berufung gehen und den Bundesgerichtshof einschalten will. Dennoch macht das Urteil nicht nur dem beklagten Unternehmen in Deutschland das Leben schwer – sondern auch allen anderen Suchdiensten, die Bilder „crawlen“, also verarbeiten und im Suchindex vorhalten.

Wenn es stimmt, was Prozessbeobachter berichten, meinen die Richter, die Suchmaschine könnte ja anstelle des Bildes (oder einer Miniversion) eine textliche Umschreibung des Bildes liefern.

Für so etwas habe ich kein Verständnis. Zum einen hätten die Besucher wenig davon, wenn sie eine textliche Umschreibung präsentiert bekämen. Denn wer liest sich die Umschreibungen von 100 Bildern durch, um vielleicht ein Produktfoto zu finden? Darüber hinaus zeugt diese Empfehlung von einem Unverständnis davon, wie Suchmaschinen arbeiten. Hinter Suchdiensten stecken Maschinen, Computerprogramme. Und die können keine Umschreibung für ein Bild anfertigen – das könnten nur Menschen. Angesichts von zig Milliarden Webseiten vollkommen undenkbar, so etwas anzubieten.

Jeder Webmaster kann auf seiner Webpräsenz einstellen, ob Suchdienste vorbei schauen dürfen, ob sie Webseiten, Texte und/oder Bilder „crawlen“, also verarbeiten dürfen. Der Künstler hätte das nur auf seiner Webseite entsprechend einstellen müssen, und seine Bilder wären aus dem Index verschwunden.

Deshalb kann ich ernsthaft nicht verstehen, wieso man hier klagt. Außer, man verspricht sich davon Publicity. Und die Entscheidung des Gerichts, so sie denn rechtskräftig wird, kann ich noch weniger verstehen. Sie passt definitiv nicht ins 21. Jahrhundert.

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