Widerrufs-Recht beim Online-Shopping ab 2014

von | 27.12.2013 | Tipps

Bislang kann jeder, der online eine Warte bestellt, diese innerhalb von 14 Tagen ohne irgendeine Begründung an den Verkäufer zurückschicken. Ab einem Warenwert von 40 Euro muss der Verkäufer sogar die Kosten dafür übernehmen. Ausgenommen sind lediglich Lebensmittel, individuell hergestellte Güter, Zeitungen und Zeitschriften sowie Filme und Musik. Hier ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Um das Widerrufsrechts europaweit zu harmonisieren, müssen Onlinekunden ab Juni 2014 mit Änderungen rechnen.

Ab dann müssen auch deutsche Onlinekunden den Wiederruf innerhalb von 14 Tagen zumindest begründen. Außerdem müssen sie grundsätzlich die Kosten für den Versand bezahlen. Experten rechnen damit, dass die ungewöhnlich hohe Retour-Quote in Deutschland dann spürbar abnimmt. Allerdings werden wohl viele, vor allem große Händler auch weiterhin die Kosten für den Rückversand übernehmen – als vertrauensbildende Maßnahme. Ab Juni 2014 müssen sie aber nicht, sie können.