Redtube-Abmahnwelle: Lehren aus dem größten Streaming-Skandal

von | 27.12.2013 | Tipps

Rückblick auf eine der größten Abmahnwellen der deutschen Internetgeschichte: Als 2013 Tausende deutsche Internetnutzer plötzlich Abmahnungen wegen der Nutzung von Redtube erhielten, war die Überraschung groß. Erstmals wurden nicht Downloader, sondern reine Streaming-Nutzer ins Visier genommen – ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen.

Die Nürnberger Kanzlei U+C hatte über 30.000 Abmahnungen verschickt und dabei behauptet, bereits das Anschauen von Streams sei illegal. Doch die Rechtslage war und ist deutlich komplexer. Das Urheberrecht verbietet zwar den Download geschützter Inhalte, aber nur wenn der Nutzer eindeutig erkennen kann, dass es sich um ein illegales Angebot handelt.

Beim Streaming werden jedoch keine dauerhaften Kopien erstellt – die Daten landen nur temporär im Arbeitsspeicher. Diese feine, aber entscheidende Unterscheidung machte die Abmahnwelle rechtlich höchst umstritten. Experten zweifelten von Anfang an die Erfolgsaussichten der Kanzlei an.

Die Wende kam schnell: Das Landgericht Köln kündigte an, seine ursprünglichen Beschlüsse zurückzunehmen und entzog damit der Abmahnkanzlei die Rechtsgrundlage. Noch schwerwiegender: Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte wegen falscher eidesstattlicher Versicherung, da dem Gericht möglicherweise falsche Sachverhalte vorgelegt worden waren.

redtube

Der Spießrutenlauf für die Abmahnanwälte war damit nicht beendet: Eine Berliner Kanzlei stellte Strafantrag wegen Betrugs und Erpressung (hier das Dokument). Die Begründung: Wer behauptet, das Anschauen legaler Webinhalte sei strafbar und dafür Geld verlangt, täusche die Betroffenen vorsätzlich.

Was bleibt heute von der Redtube-Affäre?

Mehr als ein Jahrzehnt später hat sich die Rechtslage deutlich geklärt. Der Europäische Gerichtshof entschied 2017 im Fall Filmspeler, dass auch Streaming urheberrechtsverletzend sein kann – allerdings nur bei „offensichtlich rechtswidrigen“ Quellen. Diese Einschränkung ist entscheidend.

Für Nutzer bedeutet das: Streaming von großen, etablierten Plattformen bleibt rechtlich unbedenklich. Problematisch wird es erst bei offensichtlich illegalen Angeboten – etwa wenn aktuelle Kinofilme kostenlos verfügbar sind oder die Seite explizit mit „Raubkopien“ wirbt.

Moderne Streaming-Landschaft und Rechtssicherheit

Die heutige Streaming-Welt ist deutlich professioneller geworden. Netflix, Amazon Prime, Disney+, WOW und andere legale Anbieter dominieren den Markt. Gleichzeitig haben sich auch die illegalen Angebote verlagert – weg von zentralen Plattformen hin zu dezentralen Netzwerken und Social Media.

Abmahnkanzleien konzentrieren sich inzwischen wieder verstärkt auf klassische Filesharing-Vergehen. Das massenhafte Abmahnen von Streaming-Nutzern erwies sich als juristisches und wirtschaftliches Desaster.

Lehren für heute

Der Redtube-Fall zeigt exemplarisch, wie sich Rechtsprechung und Technologie wechselseitig beeinflussen. Drei wichtige Erkenntnisse:

  1. Neue Technologien brauchen Zeit für rechtliche Klarstellung
  2. Massenabmahnungen ohne solide Rechtsgrundlage sind riskant
  3. Nutzer sollten bei offensichtlich illegalen Angeboten vorsichtig sein

Für Internetnutzer gilt heute: Gesunder Menschenverstand hilft meist weiter. Wer bei seriösen Anbietern streamt und offensichtlich illegale Quellen meidet, bewegt sich rechtlich auf sicherem Terrain.

Die Redtube-Abmahnwelle bleibt ein Lehrbeispiel dafür, wie schnell sich vermeintlich lukrative Geschäftsmodelle als Bumerang erweisen können – besonders wenn sie auf wackeligen rechtlichen Fundamenten stehen.

Zuletzt aktualisiert am 19.04.2026