Kartellamt düpiert Verleger

Verleger haben es derzeit nicht leicht, das ist keine Frage. Aber für alles allein Google verantwortlich zu machen und beim Suchmaschinenriesen abkassieren zu wollen, das ist auch keine Lösung. Genau das ist aber das Ziel einiger Verlage, die sich zusammengeschlossen haben, um Google das Leben schwer zu machen. Nun hat das Kartellamt die Beschwerde in Bausch und Bogen zurückgewiesen. Eine peinliche Schlappe für die Verlage.Immer, wenn ein Unternehmen besonders erfolgreich ist, gibt es welche, die laut rufen: „Da wird die Marktmacht ausgenutzt“. Manchmal stimmt das auch. Manchmal ist es aber auch absoluter Unsinn, sondern eher der klägliche Versuche, vom eigenen Unvermögen abzulenken und auf juristischem Weg Kasse zu machen. Bedauerlicherweise klappt das sogar mitunter, denn die juristischen Wege sind unergründlich. Das Leistungsschutzrecht jedenfalls ist alles andere als sinnvoll.

Zwölf deutsche Verlage, darunter Axel Springer, Burda, Funke, DuMont sowie weitere Verlage, haben beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen Google eingereicht. Der Vorwurf: Google missbrauche seine Marktmacht. Denn Google stellt die Verlage vor die Wahl: Entweder, sie werden bei Google nicht gelistet, dann erscheinen aber auch keine Fundstellen in der Suche von Google News. Das wollen die Verlage nicht, denn sie wollen ja gefunden werden. Oder Google listet die Inhalte der Verlage im Index, die Verlage wiederum müssten dann aber auf jedwede Form von Lizenzzahlung verzichten, die ohnedies nur durch das völlig überflüssige und absolut kontraproduktive Leistungsschutzrecht möglicherweise anfallen könnten.

Die Logig der klagenden Verlage ist irre. Erst zwingen sie uns allen das völlig absurde Leistungsschutzrecht auf. Dann geht ein Onlinedienst hin und sagt: Dann verwenden wir Eure Inhalte eben nicht – und das ist es auch nicht gut. Die Verlage wollen im Grunde genommen Google dazu zwingen, ihre Inhalte zu verwenden und wollen dafür auch noch Geld sehen. Den Traffic auf ihre Webangebote nehmen sie, ohne Dankeschön, gerne kostenlos.

Dieses verqueren Argumentation und Logik konnte sich das Kartellamt nicht anschließen. Und das ist auch gut so. Interessant ist der Hinweis des Kartellamtes, dass die VG Media in Sachen Leistungsschutzrecht nicht möglicherweise selbst wiederum ein verbotenes Kartell sein könnte.

google-76517_640

SCHIEB+ Immer bestens informiert

Schieb+ Tarife
Nach oben scrollen