Springer gibt Google Sonderrechte

Es wäre eigentlich witzig, wenn es nicht so traurig wäre. Der Springer-Konzern räumt der Suchmaschine Google nun Sonderrechte ein. Während Google die Inhalte von Springer-Publikationen kostenlos crawlen, indexieren und entsprechend in Suchergebnissen präsentieren darf, dürfen andere Suchmaschinen das nicht. Begründung von Springer: Nur Google hat eine marktbeherrschende Stellung, alle anderen Suchdienste haben es nicht. Deshalb verzichte man dort nicht auf die Bezahlung von Lizenzen, wenn Ausschnitte oder Minibilder in den Suchergebnissen auftauchen.

Springer hat die Verwertungsgesellschaft VG Media beauftragt, Google eine Gratislizenz für die Anzeige von Vorschaubildern und Textanrissen zu erteilen. Springer hat also begriffen, dass es besser ist, wenn Google dem Konzern kostenlos interessierte Leser bringt – und sieht großzügigerweise davon an, Google für diesen Service auch noch etwas zu berechnen.

Denn selbst Springer hat gemerkt, dass es Unsummen kostet, wenn man bei Google nicht gelistet ist. Als die Auszüge bei Springer-Angeboten wie Bilder oder Computerbild deutlich verkürzt wurden, hat Springer einen Traffic-Verlust von 80% bemerkt – Google spricht von 40%. Beide Werte sind erheblich.

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Springer macht daraus eine marktbeherrschende Stellung. Die hat Google zweifellos. Allerdings kann ich nicht sehen, dass Google sie missbraucht, indem die Suchmaschine das tut, wofür sie erfunden wurde: Nach der Eingabe von Suchergebnissen entsprechende Treffer anzuzeigen und die Interessenten auf die News-Portale zu schicken. Die News-Suche ist bei Google sogar werbefrei. Es gibt keine Hinweise, dass die News-Suche bei Google irgendwelche Google-Produkte bevorzugt.

Das Leistungsschutzrecht ist und bleibt eine völlig unnötige Vorschrift, die nichts bringt, sondern nur Unruhe stiftet – genau wie von allen Kritikern vorhergesagt.

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