Tracking oder Abo: Max Schrems legt Beschwerde ein

von | 20.08.2021 | Digital

Auf einigen Nachrichten-Seiten bekommen Besucher eine ungewöhnliche Auswahl präsentiert: Entweder, alle Cookies und Tracker akzeptieren – oder ein Bezahl-Abo abschließen. Datenschützer Max Schrems bezweifelt, dass diese Praxis rechtskonform ist – und hat Beschwerde(n) eingereicht.

Wer sich online mit gut recherchierten Artikeln versorgen möchte, findet im Netz ein breites Angebot. Die meisten Artikel sind kostenlos zu haben. Werbung im Umfeld bringt den Anbietern und Verlagen einen gewissen Umsatz. Doch damit die Anzeigen erscheinen und die nötigen Tracker installiert werden dürfen, müssen Userinnen und Usern zustimmen – gleich zu Beginn der Session. So will es die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

Tracker akzeptieren – oder Abo abschließen

Doch bei einigen Verlagen sehen die Cookie-Banner anders aus, als wir sie sonst kennen: Die Besucher haben nicht die Wahl zwischen „Akzeptieren“ und „Ablehnen“ der Cookies, sondern zwischen „Werbung und Tracking akzeptieren“ – und „Abo abschließen“. Spiegel, FAZ, heise.de, ZEIT – alle Großen machen es so.

Ich persönlich habe großes Verständnis für die Verlage: Die aufwendig recherchierten Artikel und sorgsam gemachten Fotoaufnahmen müssen schließlich irgendwie bezahlt werden. Werbung und Tracker akzeptieren auf der einen Seite und kostenpflichtiges Abo abschließen auf der anderen Seite – das scheint mir in der Sache eine faire Wahl zu sein.

Doch die DSGVO sieht vor, dass die Zustimmung zu den gesetzten Cookies (und damit dem Einsatz der Tracker) freiwillig erfolgen muss. Stellt sich die Frage: Ist es eine freiwillige Entscheidung, wenn ich nur zwischen kostenlos und kostenpflichtig entscheiden kann?

Cookie Banner

Max Schrems reicht offizielle Beschwerde ein

Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems (hier in einem Interview für Angeklickt) hat dazu eine eindeutige Haltung: Seine Organisation hat jetzt eine offizielle Beschwerde gegen diese Praxis eingereicht – und nennt dabei sechs deutsche Nachrichtenportale. Schrems‘ Argument: Die Nutzer könnten sich, anders als in der DSGVO vorgesehen, nicht frei entscheiden, sondern müssten ein Abonnement abschließen, wenn sie nicht einwilligen wollten. Nach Ansicht des Datenschützers ein Verstoß gegen das sogenannte Kopplungsverbot.

Die Portale argumentieren hingegen, sie hätten die Bedingungen in enger Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden entwickelt.

Mag sein – aber das muss nichts heißen. Die Vorgehensweise gerichtlich klären zu lassen – möglicherweise sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht – ist daher eine gute Idee. Um Klarheit für alle zu schaffen.

DSGVO sollte anders formuliert sein

Denn leider ist die DSGVO nicht sauber genug formuliert. Generell muss man sagen: Man wollte die Großen treffen (Google, Facebook und Co.) – doch den Ärger haben alle anderen.

Viel besser wäre eine DSGVO, die schlichtweg das Datensammeln verbietet – oder an strenge Bedingungen knüpft. Wenn sich die großen Konzerne die Zustimmung holen oder wenigstens jederzeit eine Widerspruchsmöglichkeit vorsehen müssten, dann müssten nicht Millionen Webseitenbetreiber mit der DSGVO kämpfen.

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