Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Redtube-Abmahner – Ein Wendepunkt

von | 20.12.2013 | Tipps

Vergangene Woche haben zehntausende deutsche Internetbenutzer eine Abmahnung erhalten. Der Vorwurf: Sie hätten das Streamingangebot einer Porno-Seite genutzt.

Die Aufregung im Netz ist groß. Zum einen, weil die Nürnberger Kanzlei Menschen abmahnt, die ein Streamingangebot genutzt haben sollen – ein bislang einmaliger Vorgang. Zum anderen, weil sich viele fragen, wie die Kanzlei eigentlich an die IP-Adressen der Abgemahnten gelangt ist. Eine Frage, die bislang nicht zufriedenstellend geklärt ist. Gut möglich, dass dabei illegale Mittel eingesetzt wurden.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat nun ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet: Wie sind die Abmahner an die IP-Adressen gekommen und sind womöglich sogar falsche eidesstattliche Versicherungen gegenüber dem Landgericht Köln gemacht worden? Bislang lässt sich nicht schlüssig erklären, auf welchen legalen Weg den Betroffenen überhaupt ein Vorwurf gemacht werden kann, ohne den Betreiber des Pornoportals Redtube mit einzubinden.

redtube

Redtube bestreitet aber, überhaupt irgendwelche Daten herausgegeben zu haben. Die angeblich zur Ermittlung der IP-Adressen zum Einsatz gekommene Software namens GLADII 1.1.3 kennt aber niemand, auch weiß niemand, wie sie funktionieren soll. Es gibt jede Menge offener Fragen. Die Abmahnwelle könnte sich für die Kanzlei noch zum Bumerang entwickeln.

Rechtliche Hintergründe der Streaming-Abmahnungen

Der Fall Redtube markierte einen Wendepunkt in der deutschen Abmahnindustrie. Erstmals versuchten Anwälte, reines Streaming von Inhalten als urheberrechtsverletzende Handlung zu verfolgen. Dabei bewegten sie sich auf rechtlich dünnem Eis: Streaming galt lange Zeit als rechtlich unproblematisch, da keine dauerhafte Kopie auf dem Rechner des Nutzers gespeichert wird.

Die Bundesregierung hat mittlerweile klargestellt, dass das reine Betrachten von Streams – auch von urheberrechtlich geschützten Inhalten – nicht strafbar ist. Anders verhält es sich beim aktiven Download oder beim Anbieten von illegalen Streams. Diese Unterscheidung ist für Verbraucher essentiell.

Datenschutz und IP-Adressen-Ermittlung

Besonders brisant an den Redtube-Abmahnungen war die Frage, wie die beteiligten Anwälte an die IP-Adressen der Nutzer gelangt sind. Die DSGVO, die seit 2018 europaweit gilt, macht solche Datensammlungen noch problematischer. IP-Adressen gelten als personenbezogene Daten und unterliegen strengen Schutzbestimmungen.

Moderne Tracking-Methoden werden immer ausgefeilter, gleichzeitig aber auch rechtlich bedenklicher. Anwaltskanzleien müssen heute nachweisen können, dass ihre Datenerhebung rechtmäßig erfolgte. Die mysteriöse Software GLADII, die damals angeblich verwendet wurde, konnte nie einer seriösen Prüfung unterzogen werden.

Schutzmaßnahmen für Internetnutzer

Wer sich vor ähnlichen Abmahnwellen schützen will, sollte auf VPN-Dienste setzen. Diese verschleiern die echte IP-Adresse und machen eine Identifizierung praktisch unmöglich. Anbieter wie NordVPN, ExpressVPN oder Surfshark haben ihre Dienste in den letzten Jahren deutlich verbessert und bieten zuverlässigen Schutz.

Zusätzlich empfiehlt sich die Nutzung des Tor-Browsers für besonders sensible Aktivitäten. Der Browser leitet Datenverkehr über mehrere verschlüsselte Knotenpunkte um und macht eine Rückverfolgung extrem schwierig.

Aktuelle Rechtslage und Empfehlungen

Heute sind Streaming-Abmahnungen deutlich seltener geworden. Die Rechtsunsicherheit des Redtube-Falls hat dazu geführt, dass sich die Abmahnindustrie wieder auf klassische Filesharing-Verstöße konzentriert. Trotzdem sollten Internetnutzer wachsam bleiben.

Wer eine Abmahnung erhält, sollte niemals vorschnell zahlen. Seriöse Rechtsberatung ist essentiell, da viele Abmahnungen rechtlich anfechtbar sind. Verbraucherzentralen bieten oft kostenlose Erstberatung an. Die Hemmschwelle, sich rechtlichen Beistand zu holen, ist in Deutschland leider noch immer zu hoch.

Der Redtube-Fall zeigt exemplarisch, wie schnell sich rechtliche Grauzonen zu kostspieligen Fallen entwickeln können. Gleichzeitig demonstriert er aber auch, dass Staatsanwaltschaften bei offensichtlich fragwürdigen Methoden durchaus ermitteln. Das schreckt unseriöse Anwälte ab und schützt Verbraucher langfristig vor ähnlichen Machenschaften.

Zuletzt aktualisiert am 20.04.2026