Verleger haben es derzeit nicht leicht, das ist keine Frage. Aber für alles allein die Tech-Giganten verantwortlich zu machen und bei Suchmaschinen und KI-Diensten abkassieren zu wollen, das ist auch keine Lösung. Genau das war aber das Ziel einiger Verlage, die sich zusammengeschlossen hatten, um Google das Leben schwer zu machen. Das Kartellamt wies die Beschwerde damals in Bausch und Bogen zurück – eine peinliche Schlappe für die Verlage, die heute noch nachwirkt.
Immer, wenn ein Unternehmen besonders erfolgreich ist, gibt es welche, die laut rufen: „Da wird die Marktmacht ausgenutzt“. Manchmal stimmt das auch. Manchmal ist es aber auch absoluter Unsinn, sondern eher der klägliche Versuch, vom eigenen Unvermögen abzulenken und auf juristischem Weg Kasse zu machen. Das Leistungsschutzrecht jedenfalls hat sich als alles andere als sinnvoll erwiesen.
Zwölf deutsche Verlage, darunter Axel Springer, Burda, Funke, DuMont sowie weitere Verlage, hatten beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen Google eingereicht. Der Vorwurf: Google missbrauche seine Marktmacht. Denn Google stellte die Verlage vor die Wahl: Entweder, sie werden bei Google nicht gelistet, dann erscheinen aber auch keine Fundstellen in der Suche von Google News. Das wollten die Verlage nicht, denn sie wollten ja gefunden werden. Oder Google listet die Inhalte der Verlage im Index, die Verlage wiederum müssten dann aber auf jedwede Form von Lizenzzahlung verzichten, die ohnedies nur durch das völlig überflüssige und absolut kontraproduktive Leistungsschutzrecht möglicherweise anfallen konnten.
Die Logik der klagenden Verlage war irre. Erst zwangen sie uns allen das völlig absurde Leistungsschutzrecht auf. Dann ging ein Onlinedienst hin und sagte: Dann verwenden wir Eure Inhalte eben nicht – und das war es auch nicht gut. Die Verlage wollten im Grunde genommen Google dazu zwingen, ihre Inhalte zu verwenden und wollten dafür auch noch Geld sehen. Den Traffic auf ihre Webangebote nahmen sie, ohne Dankeschön, gerne kostenlos.
Kartellamt sieht es anders
Dieser verqueren Argumentation und Logik konnte sich das Kartellamt damals nicht anschließen. Und das war auch gut so. Interessant war der Hinweis des Kartellamtes, dass die VG Media in Sachen Leistungsschutzrecht möglicherweise selbst wiederum ein verbotenes Kartell sein könnte.
Die Entscheidung des Kartellamtes war wegweisend und hat bis heute Bestand. Sie zeigte deutlich auf, wie absurd die Argumentation der Verlage war: Sie wollten gleichzeitig von der Reichweite und dem Traffic profitieren, den Google ihnen verschaffte, aber zusätzlich noch Geld dafür kassieren, dass ihre Inhalte gefunden werden.
KI macht alles noch komplizierter
Heute, im Jahr 2026, ist die Situation noch komplexer geworden. Mit ChatGPT, Perplexity, Gemini und anderen KI-Systemen entstehen völlig neue Fragen zum Umgang mit Verlagsinhalten. Diese KI-Modelle wurden mit Milliarden von Texten trainiert – darunter zwangsläufig auch journalistische Inhalte. Verlage fordern nun Kompensationen für das Training ihrer Artikel.
Einige große Verlage haben inzwischen Lizenzdeals mit OpenAI und anderen KI-Anbietern abgeschlossen. Der Axel Springer Verlag etwa hat sowohl mit OpenAI als auch mit Google entsprechende Vereinbarungen getroffen. Diese ermöglichen es den KI-Systemen, Inhalte zu nutzen und im Gegenzug Links zu den Originalquellen zu setzen.
Das Dilemma bleibt bestehen
Doch das Grunddilemma ist dasselbe geblieben: Verlage wollen gefunden werden, sie wollen Traffic, sie wollen Sichtbarkeit. Gleichzeitig möchten sie aber auch direkt für die Nutzung ihrer Inhalte entlohnt werden. Das ist nachvollziehbar, aber die Praxis zeigt: Wer nicht bei Google, ChatGPT und Co. auffindbar ist, existiert digital praktisch nicht.
Die KI-Revolution hat das Problem sogar verschärft. Während Google-Nutzer meist noch auf die Originalseite klickten, liefern KI-Assistenten oft direkte Antworten, ohne dass Nutzer die Quelle besuchen müssen. Das reduziert den Traffic für Verlage erheblich.
Neue Geschäftsmodelle gefragt
Statt ständig zu klagen und auf veraltete Schutzrechte zu pochen, wären Verlage besser beraten, innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln. Newsletter, Premium-Inhalte, Community-Building und direkte Leser-Bindung funktionieren besser als juristische Winkelzüge.
Die erfolgreichsten Medien heute sind die, die ihre Abhängigkeit von Suchmaschinen-Traffic reduziert haben und direkte Beziehungen zu ihren Lesern aufgebaut haben. Sie nutzen Google und KI-Dienste als zusätzliche Kanäle, sind aber nicht existenziell davon abhängig.
Fazit: Realität akzeptieren
Die damalige Kartellamt-Entscheidung war richtig und wegweisend. Sie zeigte auf, dass man nicht gleichzeitig die Vorteile der digitalen Welt nutzen und sich gegen ihre Mechanismen sperren kann. Verlage, die das verstanden haben und entsprechend handeln, sind heute erfolgreicher als die ewigen Nörgler und Kläger.
Die Zukunft gehört denen, die Kooperationen eingehen, innovative Formate entwickeln und ihre Leser direkt erreichen – nicht denen, die in Gerichtssälen nach Geld suchen, das sie auf dem Markt nicht verdienen können.
Zuletzt aktualisiert am 17.04.2026

