Seit Wochen kursiert ein Satz, der so nicht stimmt: „Ab August muss jeder KI-Inhalt gekennzeichnet werden.“
Ab 2. August 2026 greift die AI Act Kennzeichnungspflicht tatsächlich – aber eine pauschale Pflicht führt die EU nicht ein. Die Verordnung unterscheidet sehr genau: nach Person, nach Zweck und nach Inhalt. Wer das kennt, spart sich unnötige Hinweise und vermeidet gleichzeitig teure Fehler.
Was Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt
Der entscheidende Paragraf heißt Artikel 50. Er verlangt Transparenz: Menschen sollen erkennen können, ob ein Bild, ein Video, eine Stimme oder ein Text von einer Maschine stammt – und ob am anderen Ende einer Unterhaltung ein Chatbot sitzt statt eines Menschen.
Betroffen sind also längst nicht nur Bilder, auch wenn die in der Debatte den meisten Raum einnehmen. Geklonte Stimmen, KI-Videos, generierte Texte und Dialogsysteme fallen genauso darunter. Die finalen Leitlinien der EU-Kommission dazu kamen am 20. Juli 2026 – knapp zwei Wochen vor dem Stichtag.
Anbieter und Betreiber: zwei Pflichten, zwei Adressaten
Die AI Act Kennzeichnungspflicht trifft zwei Gruppen, und die werden oft verwechselt.
Die Anbieter sind Firmen wie OpenAI, Google oder Adobe. Sie müssen ihre Ergebnisse technisch markieren – mit Wasserzeichen und Metadaten, die Maschinen auslesen können. Ihre Chatbots müssen zudem so gebaut sein, dass Nutzer merken, mit einer Maschine zu sprechen. Für Systeme, die schon vor dem Stichtag auf dem Markt waren, läuft über den Digital Omnibus eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Viele Wasserzeichen fehlen also erst mal noch.
Die Betreiber sind alle, die solche Systeme beruflich einsetzen: Unternehmen, Agenturen, Redaktionen, Selbstständige. Sie müssen den Hinweis setzen, den Menschen tatsächlich sehen oder hören. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro.
Privatpersonen sind ausgenommen – fast
Die rein persönliche, nicht berufliche Nutzung nimmt die Verordnung ausdrücklich aus. Das alberne KI-Bild vom Onkel als Astronaut darf ohne jeden Hinweis in den Familien-Chat. Auch das private Teilen eines KI-Bildes auf dem eigenen Profil bleibt nach den Leitlinien der Kommission „rein persönlich“.
Eine Einschränkung gibt es trotzdem: Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Strafrecht gelten weiter. Wer das Gesicht der Nachbarin in eine peinliche Szene montiert, kommt zwar nicht über den AI Act in Schwierigkeiten – wohl aber über andere Gesetze.
Die Grauzone: Vereine, Ehrenamt, Nebenprojekte
Zwischen Familien-Chat und Werbeagentur liegt ein weites Feld. Genau dort sitzt der Fußballverein, der sein Sommerfest mit einem KI-Plakat auf Facebook bewirbt – inklusive Eintritt und Sponsorenlogo.
„Beruflich“ meint laut Kommission jede Tätigkeit mit regelmäßigem wirtschaftlichem Nutzen oder gewerblichem Bezug. Ein Ehrenamt ist das erst mal nicht. Sobald ein Verein aber öffentlich auftritt, Geld einnimmt oder Sponsoren nennt, wird die Abgrenzung unscharf. Der pragmatische Weg: Was im geschlossenen Kreis bleibt, braucht keinen Hinweis. Was auf die Vereinsseite, in den Newsletter oder auf ein Plakat wandert, kennzeichnest du besser. Das kostet drei Wörter und erspart Diskussionen.
Nicht jedes KI-Bild ist ein Deepfake
Die schärfste Stufe der AI Act Kennzeichnungspflicht gilt für Deepfakes. Damit meint die Verordnung Bilder, Videos und Audios, die reale Personen, Orte oder Ereignisse so realistisch zeigen, dass sie echt wirken könnten. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle – entscheidend ist die Wirkung auf das Publikum.
Ein Drache über dem Kölner Dom ist offensichtlich Fantasie und damit unkritisch. Eine Comic-Illustration oder eine Infografik ebenfalls. Ein fotorealistisches Bild dagegen, das ein rappelvolles Festzelt zeigt, das es so nie gab, ist ein Deepfake. Dasselbe gilt für die geklonte Stimme des Vereinsvorsitzenden in einer Sprachnachricht. Auch bearbeitete echte Fotos zählen dazu, wenn die KI die Aussage verändert – reines Aufhellen oder Zuschneiden genügt dafür nicht.
So kennzeichnest du richtig
Wenn ein Hinweis Pflicht ist, dann sichtbar und im direkten Zusammenhang mit dem Inhalt. Ein Sammelhinweis im Impressum oder unten im Footer reicht nicht aus. Bei Bildern spricht viel dafür, den Hinweis in die Grafik selbst zu setzen statt nur in die Bildunterschrift. Bei Audios gehört er an den Anfang. Die EU-Kommission stellt eigene Symbole bereit – deren Nutzung ist freiwillig, die Kennzeichnung selbst nicht. Für Kunst und Satire darf der Hinweis dezent ausfallen, etwa im Abspann, damit er das Werk nicht zerstört.
Texte und Chatbots folgen eigenen Regeln
Für Texte liegt die Hürde deutlich höher. Kennzeichnen musst du nur, wenn ein KI-Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert – und niemand ihn redaktionell geprüft hat. Der Bericht über das Sommerfest fällt nicht darunter, eine ungeprüfte KI-Meldung über die Kommunalpolitik schon. Die Ausnahme ist eng gefasst: Ein Blick auf Tippfehler genügt nicht, verlangt wird eine echte inhaltliche Prüfung mit klar benannter Verantwortung.
Was Plattform-Labels wirklich wert sind
Auch wer selbst nichts erstellt, merkt die Änderung. Instagram, Facebook, YouTube und TikTok lesen beim Hochladen die Metadaten aus und setzen ihr KI-Label oft automatisch. Praktisch – aber kein Beweis. Metadaten lassen sich entfernen, ein abfotografierter Bildschirm verliert sie ohnehin. Umgekehrt erscheint das Label manchmal, obwohl nur ein KI-Filter über ein echtes Foto gelaufen ist.
Das Label ist damit ein Indiz, keine Garantie. Die AI Act Kennzeichnungspflicht nimmt niemandem das Nachdenken ab – sie macht es nur ein Stück leichter.
Fazit: weniger Pflicht, mehr Haltung
Für die meisten privaten Nutzer ändert sich am 2. August wenig. Wer beruflich mit KI arbeitet oder öffentlich auftritt, sollte dagegen genau wissen, wann ein Hinweis Pflicht ist. Und ehrlich gesagt: Ein Hinweis unter dem Bild ist kein Schuldeingeständnis, sondern Höflichkeit gegenüber allen, die hinsehen.
Alles im Detail: unser Onlinekurs
Die Verordnung ist an vielen Stellen sperrig, und die Grauzonen sind genau die Fälle, die im Alltag ständig vorkommen. Deshalb erklären wir die neuen Transparenzpflichten in einem eigenen Onlinekurs von Grund auf: Wer betroffen ist, welche Formulierungen als Kennzeichnung tragen, wie du Deepfake und harmlose KI-Grafik sicher unterscheidest und was Vereine, Selbstständige und Unternehmen konkret tun sollten. Mit Beispielen, Checklisten und Vorlagen zum direkten Übernehmen.
Alle Kurse und Details findest du unter kurse.schieb.de.

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