Deutschland diskutiert ein Verkaufsverbot für Smart Glasses. Das Gefühl dahinter ist richtig. Die Adresse ist falsch – und wir verpassen gerade die Chance, es besser zu machen als alle anderen.
Fangen wir da an, wo es keinen Streit gibt.
Ein Mann läuft durch Berlin-Mitte, filmt fremde Frauen, ohne dass sie es merken, und stellt die Videos auf Instagram und TikTok. Einzelne Clips kommen auf zwei Millionen Aufrufe. Im Freibad berichten Betreiber von einem „Wettrüsten“ zwischen Voyeuren und Personal. Zwei Leipzigerinnen mussten bis vor Gericht ziehen, weil ein Mann sie heimlich in der Sauna aufgenommen hatte – und straffrei blieb.
Das ist widerlich. Das ist ein Übergriff. Das gehört bestraft, konsequent und ohne Rabatt. Wer heimlich filmt, verletzt einen Menschen, nicht ein Datenschutzprinzip. Ich habe null Verständnis für jeden, der das kleinredet, und null Geduld mit dem Argument, im öffentlichen Raum müsse man das eben aushalten. Muss man nicht. Niemand muss das.
Und trotzdem: Das geplante Verbot trifft die Falschen.
Wir verwechseln gerade das Werkzeug mit dem Täter
Hamburgs Datenschutzbeauftragter prüft ein Verkaufsverbot, die Bundesnetzagentur wägt ab, ob Smart Glasses als versteckte Spionagegeräte nach § 8 TDDDG einzustufen sind.
Die Vorschrift verbietet Geräte, die „mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet“ sind und dazu taugen, jemanden unbemerkt aufzunehmen. 2017 hat die Behörde damit die Puppe „My friend Cayla“ vom Markt geholt.
Nur: Eine Ray-Ban Meta ist nicht verkleidet. Sie ist die derzeit meistbeworbene Brille der Welt, sie steht im Schaufenster, sieben Millionen Stück gingen 2025 über die Ladentheke. Verkleidung sieht anders aus.
Der eigentliche Knackpunkt ist ein anderer, und der ist berechtigt: Die kleine LED, die Aufnahmen anzeigen soll, lässt sich für rund 60 Dollar stilllegen. Damit fällt die Erkennbarkeit – und damit kippt die juristische Bewertung.
Aber schau dir an, was das heißt. Das ist kein Argument für ein Verbot der Gerätegattung. Das ist ein Argument für eine Bauvorschrift. Dazu komme ich gleich, und zwar konkret.
Was diese Brillen wirklich sind
Vorher müssen wir über etwas reden, das in der ganzen Debatte fast vollständig fehlt.
Diese Brillen sind keine Kameras mit Bügeln. Die Kamera ist der unspektakulärste Teil daran.
Worum es geht: KI verlässt den Bildschirm. Seit fünfzehn Jahren starren wir auf ein Rechteck in unserer Hand, und jeder Versuch, davon wegzukommen, ist gescheitert – Smartwatch, Sprachassistent, VR-Helm. Die Brille ist der erste Formfaktor, der es ernsthaft schaffen könnte. Nicht weil sie filmt, sondern weil sie sieht und hört und in Echtzeit einordnet.
Das klingt abstrakt, bis du es einmal in freier Wildbahn erlebst:
- Ein blinder Mensch fragt seine Brille, was auf dem Schild vor ihm steht, und bekommt die Antwort vorgelesen. Kein Assistenzdienst, kein Warten, keine Bittstellerei.
- Du stehst in Lissabon vor einer Speisekarte und hörst die Übersetzung, während du liest.
- Ein Monteur hat beide Hände am Gerät und den Schaltplan im Blickfeld statt auf einem Tablet, das im Dreck liegt.
- Jemand mit beginnender Demenz bekommt geflüstert, wie der Mensch heißt, der ihm gerade entgegenkommt.
Das ist keine Zukunftsmusik aus einer Konzernpräsentation. Das existiert. Und es hängt an genau der Sensorik, die wir gerade verbieten wollen: an Kamera und Mikrofon. Ohne Augen und Ohren keine KI am Körper. Das ist der Deal, über den wir eigentlich reden müssten.
Was ein Verbot wirklich bewirken würde
Es würde die Technologie nicht stoppen. Es würde uns aus ihrer Entwicklung nehmen.
Meta hält knapp 70 Prozent im Segment, EssilorLuxottica hat den Umsatz binnen eines Jahres fast verdoppelt, die Produktion soll auf 20 Millionen Stück hochlaufen. Google und Samsung stehen in den Startlöchern, Apple arbeitet an einer eigenen Brille. Und in Berlin baut ein Startup namens L’Atitude 52°N an einer europäischen Variante.
Genau da liegt die Chance, die wir gerade wegdiskutieren. Europa könnte definieren, wie so ein Gerät auszusehen hat. Wir hätten den Hebel dafür – wir sind ein Markt, den kein Hersteller ignorieren kann.
Stattdessen debattieren wir ein Verbot, verpassen die Normsetzung und kaufen das Gerät in fünf Jahren trotzdem. Dann allerdings zu Bedingungen, die in Menlo Park festgelegt wurden.
Was ich stattdessen vorschlagen würde
Drei Hebel. Alle drei schärfer als ein Verbot, alle drei durchsetzbar.
1. Die Aufnahmeanzeige gehört in die Bauvorschrift
Wenn die Erkennbarkeit das juristisch entscheidende Kriterium ist, dann macht sie zur Zulassungsbedingung: hardwareseitig gekoppelt, nicht per Software abschaltbar, Manipulation macht das Gerät unbrauchbar statt heimlich. Dazu ein akustisches Signal, das sich nicht wegdrehen lässt.
Der Rest der Welt ist da schon unterwegs. In Pennsylvania will ein Gesetzentwurf einen sichtbaren Indikator vorschreiben und dessen Verdecken unter Strafe stellen; mindestens zehn US-Bundesstaaten haben dieses Jahr Gesetze zu Smart Glasses behandelt, Kalifornien und Louisiana mit breiterem Ansatz. Prüfbar, zertifizierbar, durchsetzbar – genau dafür haben wir Marktaufsicht.
Ein Verkaufsverbot für ein Meta-Modell in Deutschland wirkt dagegen: für ein Meta-Modell in Deutschland.
2. Jede Aufnahme braucht einen Herkunftsnachweis
Jetzt der Teil, den bisher niemand fordert – und der aus meiner Sicht der wirksamste ist.
Jede Aufnahme, die eine solche Brille macht, sollte einen manipulationsresistenten Herkunftsnachweis tragen. Fest im Bild, nicht in löschbaren Metadaten.
Bevor jemand „technische Fantasie“ ruft: Das ist keine. Es läuft längst.
Der Standard heißt C2PA, im Handel „Content Credentials“. Die Leica M11-P signiert seit Oktober 2023 jedes Bild direkt bei der Aufnahme, per eigenem Sicherheitschip. Googles Pixel 10 signiert seit September 2025 standardmäßig jedes Foto mit hardwaregestützten Schlüsseln. Canon hat im Mai 2026 einen kompletten Dienst gestartet, der die Herkunftskette von der Aufnahme bis zur Veröffentlichung trägt. Sony, Nikon, Fujifilm, Panasonic sind an Bord, die großen Nachrichtenagenturen ebenfalls.
Und den historischen Präzedenzfall gibt es auch: Farblaserdrucker betten seit den Neunzigern winzige gelbe Punktmuster in jeden Ausdruck – Seriennummer und Zeitstempel, mit bloßem Auge unsichtbar. Auf Wunsch von Notenbanken, gegen Geldfälscher. Die Technik ist also nicht nur denkbar, sie ist dreißig Jahre alt und weltweit im Einsatz.
Aber – und das ist der Punkt, an dem ich mir selbst widersprechen muss.
Genau diese gelben Punkte haben 2017 mitgeholfen, die US-Whistleblowerin Reality Winner zu identifizieren. Ein Mechanismus, gebaut gegen Geldfälscher, hat eine Quelle enttarnt.
Übertrage das: Eine Seriennummer in jedem Bild verknüpft jede Aufnahme mit einem Käufer. Mit dem Journalisten auf der Demo. Mit der Frau, die ihre Verletzungen dokumentiert. Mit dem Menschen, der einen Polizeieinsatz filmt. Eine Regel, gebaut zum Schutz von Frauen im Schwimmbad, würde in einem anderen Land Dissidenten enttarnen. Das ist kein theoretisches Restrisiko, das ist die halbe Wahrheit über dieses Werkzeug.
Deshalb schreibt C2PA bewusst keine Identität fest, sondern nur Gerät und Signatur. Und deshalb schlage ich die getrennte Variante vor:
Nicht die Seriennummer im Klartext, sondern ein pseudonymes, im Chip signiertes Gerätetoken. Die Zuordnung Token zu Halter liegt beim Hersteller oder einer Treuhandstelle und wird nur auf richterlichen Beschluss geöffnet. Manipulation am Chip heißt: keine gültige Signatur. Wer aus gutem Grund unerkannt filmen muss, kann das Token unterdrücken – aber sichtbar im File, nicht heimlich. „Unsigniert“ wird damit zu einem Status, den Plattformen anders behandeln können als eine beglaubigte Aufnahme.
Ehrlich bleiben muss man auch beim Wirkungsversprechen: Das verhindert keinen Upload. Social-Media-Pipelines entfernen eingebettete Herkunftsdaten beim Umkodieren routinemäßig, und wer entschlossen ist, fotografiert den Screenshot ab. Ein Herkunftsnachweis ist ein forensisches Instrument, kein Türsteher. Er macht Täter auffindbar, statt Taten unmöglich. Das ist weniger, als man sich wünscht – und immer noch mehr, als wir heute haben.
3. Die Lücke sitzt im Strafrecht, nicht im Regal
Der Fall der beiden Leipzigerinnen ist nicht an fehlenden Geräteverboten gescheitert, sondern an einer Lücke im Strafgesetzbuch. Die wird gerade geschlossen, und das ist der wichtigste Schritt in dieser ganzen Debatte.
Denn wer heimlich filmen will, macht das mit dem Handy in der Badetasche, mit einer Minikamera für 30 Euro, mit einem präparierten Rucksack. Geräteverbote veralten mit jeder Produktgeneration. Verhaltensnormen nicht.
Der Hebel, den wir schon in der Hand halten
Und hier wird es fast schon komisch.
Europa hat mit Artikel 50 des AI Act längst entschieden, dass maschinenlesbare Kennzeichnung das richtige Instrument ist. Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten für KI-erzeugte Inhalte, die technische Markierung durch Anbieter folgt zum 2. Dezember. Wir haben die Grundsatzentscheidung also getroffen. Das Prinzip steht, die Technik steht, die Durchsetzung ist organisiert.
Die naheliegende Frage lautet damit: Warum muss ein maschinell erzeugtes Bild gekennzeichnet sein, ein maschinell erfasstes aus einem Dauersensor im Gesicht eines Menschen aber nicht?
Ich habe darauf keine gute Antwort gefunden. Vielleicht hat sie jemand. Ich würde sie gern hören.
Worauf es hinausläuft
Also: Bestraft heimliche Aufnahmen härter und schließt die Lücken im Strafrecht. Gebt Bädern, Umkleiden und Kliniken klare Hausregeln an die Hand. Schreibt eine manipulationssichere Aufnahmeanzeige vor und nehmt jedes Gerät vom Markt, das sie nicht hat. Verlangt einen Herkunftsnachweis in jeder Aufnahme – pseudonym, gerichtsfest, nicht als Denunziationsmaschine. Und verbietet die stille Zweitverwertung dessen, was die Brille sieht.
Aber verbietet nicht die Kategorie.
Denn die Brille schaut niemanden an. Sie denkt nicht, sie rechnet. Angeschaut wirst du von dem Menschen, der sie trägt. Genau dort muss das Gesetz hin – und nirgendwo sonst.