Abmahn-Welle, diesmal: Vorsicht beim Buch-Verkauf

von | 18.12.2007 | Tipps

GefängnisEs gibt Rechtsanwälte, die sind eine Schande für ihren Berufsstand. Die verdienen ihr Geld nicht mit ehrlicher Arbeit, sondern mit so genannten Abmahnungen. Das sind zum Beispiel Briefe an Webseitenbetreiber, in denen diesen irgend welche Verstöße gegen Wettbewerbsrecht vorgeworfen werden. Mal ist die Mehrwertsteuer nicht korrekt ausgewiesen, dann wird nicht hundertprozent korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen, oder die Versandkosten sind nicht deutlich genug ausgezeichnet. Und. Und. Und. Es findet sich immer etwas.

Und irgendein Wettbewerber findet sich immer, der sich über den Misstand beklagen möchte. Dann werden absurde Streitwerte unterstellt – und der Abgemahnte muss nicht nur eine Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern auch noch ein paar Hundert Euro zahlen. Für einen einzigen Brief.

Einige Kanzleien machen nichts anderes als solche Abmahnungen herauszuschicken, am liebsten immer zum selben Thema. Serienbriefe aus dem Paragrafenland. Einfacher kann man sein Geld nicht verdienen. Auch ich habe kürzlich so eine Abmahnung bekommen, weil auf einer Webseite ein Werbebanner für ein Wettanbieter enthalten war. 1200 Euro plus MwSt. plus eigene Anwaltskosten. Absurd. Krank. Bescheuert. Angeblich ruiniere diese Webseite einigen Casinos aus Norddeutschland  das Geschäft. Natürlich.

Natürlich habe ich Verständnis dafür, wenn man sich gegen Wettbewerbsverstöße wehrt. Wenn man einen Wettbewerber auf einen Misstand hinweist. Aber warum nicht einfach mal anrufen? Oder ein nettes Formschreiben verschicken? Wenn das nicht fruchtet, könnte man ja immer noch die juristische Keule auspacken… Und ich bestreite nicht, dass das hier und da notwendig und erforderlich ist. Aber wenn gleich so ein Schrieb rausgeht, natürlich direkt mit Rechnung, ist die eigentliche Absicht eindeutig.

Ich schweife ab. Derzeit gibt es wieder eine Abmahnwelle. Diesmal werden Webseiten abgemahnt, die online antiquarische Bücher verkaufen. Oder besser: Die antiquarische Bücher verkaufen, die eigentlich auf dem Index stehen. Bücher wie „Da erotische Rowohlt Lesebuch“. Da ist die Gesellschaft natürlich wirklich durch gefährdet… Auch „Liebesnächte – Geständnisse einer Berliner Fanny Hill“ steht auf dem Index. Dieses Buch wurde im Mai 1983 indiziert. Da würde heute kein Hahn mehr nach schreien, aber indiziert ist indiziert. Und wer das Buch heute online handelt, der handelt sich eben eine Abmahnung ein. Und das kann teuer werden – siehe oben.