Amazon Prime: BGH kippt Preiserhöhung – so holst du dir dein Geld zurück

von | 02.10.2026 | Digital

Die Preiserhöhung bei Amazon Prime von 2022 war rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof am 1. Oktober 2026 entschieden. Für Millionen Mitglieder heißt das: Sie haben Geld zu viel gezahlt – und können es zurückfordern. Automatisch überweist Amazon allerdings nichts. Hier erfährst du, worum es im Urteil ging, ob du betroffen bist und welche Wege es zum Geld gibt.

Was der BGH entschieden hat

Im September 2022 verteuerte Amazon das Prime-Abo für Bestandskunden: Das Monatsabo stieg von 7,99 auf 8,99 Euro, das Jahresabo von 69 auf 89,90 Euro. Auch Prime Student wurde teurer. Die Begründung: gestiegene Kosten durch Inflation. Eine ausdrückliche Zustimmung holte Amazon nicht von jedem Kunden ein. Es stützte sich stattdessen auf eine Preisanpassungsklausel in seinen Geschäftsbedingungen.

Die Verbraucherzentrale NRW klagte dagegen und bekam in allen Instanzen recht. Zuerst entschieden das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Amazon. Jetzt hat auch der BGH die Revision zurückgewiesen (Aktenzeichen III ZR 205/25).

Warum die Klausel unwirksam ist

Die Richter beanstanden mangelnde Transparenz. Aus den Geschäftsbedingungen ging nicht klar hervor, welche Rechte Kunden bei einer Preiserhöhung haben. An einer Stelle stand ein Sonderkündigungsrecht, an anderer Stelle blieb offen, ob man der Erhöhung widersprechen und zum alten Preis weitermachen darf. Solche Widersprüche gehen zulasten des Unternehmens. Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW fasst es so zusammen: Preisanpassungsklauseln sind kein Freifahrtschein.

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Wer betroffen ist

Betroffen bist du, wenn du schon vor der Erhöhung Prime-Mitglied warst – also vor dem Stichtag 15. September 2022 – und danach den höheren Preis gezahlt hast. Die Neukunden-Frage ist schnell geklärt: Wer später eingestiegen ist, hat den höheren Preis von Anfang an vereinbart. Diese Verträge sind nicht Teil der Klage.

Eine Besonderheit gibt es bei Prime Student. Die Sammelklage umfasst auch diese Abos, die zugrunde liegende Klausel war aber nicht Gegenstand des BGH-Verfahrens. Student-Mitglieder sollten ihre Ansprüche deshalb im Blick behalten, die Lage ist hier weniger klar.

Wie viel Geld du zurückbekommst

Erstattet wird die Differenz zwischen altem und neuem Preis. Das sind keine Riesensummen, aber es läppert sich:

  • Monatsabo: 1 Euro pro Monat
  • Jahresabo: 20,90 Euro pro Jahr
  • Prime Student: 0,50 Euro pro Monat beziehungsweise 10,90 Euro pro Jahr

Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW, die das Handelsblatt wiedergibt, kommen im Höchstfall bis zu 62,70 Euro zusammen. Die genaue Summe hängt davon ab, wie lange du den höheren Preis gezahlt hast und welches Modell du nutzt. Andere Medien nennen je nach Rechenweg bis zu 80 Euro – rechne am besten mit deinen eigenen Zahlungen nach.

So kommst du an dein Geld

Es gibt zwei Wege. Beide setzen voraus, dass du selbst aktiv wirst.

Schritt 1: Unterlagen sichern. Lade in deinem Amazon-Konto die Rechnungen und Zahlungsbelege seit September 2022 herunter. Sie zeigen, seit wann du Mitglied bist und was du gezahlt hast.

Schritt 2: Weg wählen.

Weg A – Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherzentrale hat im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm Sammelklage eingereicht. Du kannst dich kostenlos und ohne Prozessrisiko im Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Dabei hilft der Klage-Check auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW. Die Anmeldung ist möglich, bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung vergangen sind. Da dieser Termin noch aussteht, kannst du dich derzeit jederzeit eintragen. Bislang haben das mehr als 145.000 Menschen getan. Bei Erfolg bekommst du das Geld, ohne selbst klagen zu müssen. Der Vorteil: Die Klage reicht bis zur Preiserhöhung im September 2022 zurück.

Weg B – Eigene Forderung an Amazon. Du kannst Amazon schriftlich zur Rückzahlung auffordern und dich auf das BGH-Urteil berufen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass du hier Ansprüche der letzten drei Jahre geltend machen kannst. Beachte: Weigert sich Amazon, bleibt nur der Gang vor Gericht. Anwaltskosten können dann die Erstattung schnell übersteigen. Für einen einstelligen oder niedrigen zweistelligen Betrag lohnt sich das selten.

Schritt 3: Vorsicht vor Fälschungen. Nutze nur die offiziellen Seiten der Verbraucherzentrale und des Bundesamts für Justiz. Wo es um Geld und Kundendaten geht, tauchen schnell Betrugsseiten auf.

Was Amazon jetzt tut

Amazon hat noch am Abend des Urteils reagiert. Das Unternehmen senkt den Beitrag für Bestandskunden wieder auf den ursprünglichen Preis. Laut Amazon gilt das für Mitgliedschaften, die vor dem 15. September 2022 begonnen haben und seither unverändert bestehen. Amazon spricht von einer „vorübergehenden“ Anpassung, du solltest vor deinem nächsten Zahlungstermin informiert werden. Das bereits zu viel gezahlte Geld erstattet Amazon nicht von sich aus.

Behalte deshalb deine nächste Abbuchung im Auge. Prüfe, ob der niedrigere Betrag tatsächlich ankommt.

Signal für andere Abo-Anbieter

Das Urteil hat Gewicht über Amazon hinaus. Der Verbraucherschutzverein führt bereits Verfahren zu Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow. Ob deren Klauseln ebenfalls unwirksam sind, entscheidet sich im Einzelfall. Der Maßstab aus Karlsruhe ist aber klar: Wer Preise für laufende Abos einseitig erhöht, muss Kunden verständlich erklären, welche Rechte sie dabei haben – und zwar widerspruchsfrei.

Kurz beantwortet: Häufige Fragen

Muss ich mein Prime-Abo kündigen, um Geld zu bekommen? Nein. Die Rückforderung ist unabhängig davon, ob du Mitglied bleibst.

Was ist, wenn ich zwischendurch gekündigt und wieder eingestiegen bin? Dann kann dein Fall anders liegen, weil ein neuer Vertrag zum neuen Preis zustande gekommen sein kann. Prüfe deine Belege und nutze den Klage-Check der Verbraucherzentrale.

Wann fließt das Geld? Das lässt sich noch nicht sagen. Die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm steht aus. Rechne also nicht mit schneller Überweisung.

Fazit

Wenn du Prime schon vor September 2022 hattest, solltest du jetzt handeln. Der bequemste Weg ist der Eintrag ins Klageregister: kostenlos, ohne Risiko, in wenigen Minuten erledigt. Dein Anspruch liegt je nach Tarif irgendwo zwischen ein paar Euro und gut 60 Euro. Das ist nicht die Welt, aber Geld, das dir zusteht.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 2. Oktober 2026.

Quellen: Verbraucherzentrale NRW (Informationen zur Sammelklage und Pressemitteilung zum BGH-Urteil), inFranken.de mit Verweis auf Handelsblatt, Tagesschau und Spiegel, Händlerbund, Notebookcheck (Preise 2022).

Jörg Schieb
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