Digitale-Medien-Staatsvertrag: Neue Spielregeln für KI, Feeds und Medienmacht

von | 08.10.2026 | Digital

Ob Instagram, TikTok oder ChatGPT: Wo du dir heute eine Meinung bildest, gelten kaum Medienregeln. Das wollen die Bundesländer ändern – mit dem Digitale-Medien-Staatsvertrag. Der Entwurf liegt öffentlich aus, und bis zum 13. November kannst du mitreden. Was drinsteht, wer dafür ist, wer dagegen und wo es haken kann.

Medienregeln aus der Fernsehwelt

Unsere Medienregeln stammen aus einer Zeit, in der das Fernsehen der Platzhirsch war. Es geht um Sendelizenzen, Werbeblöcke und Marktanteile im linearen TV. Nur: Die Meinung bildet sich längst woanders. Im Feed, in der Suchmaschine – und immer öfter im KI-Chatbot, der Fragen gleich selbst beantwortet, statt auf Artikel zu verlinken. Was du zu sehen bekommst, entscheiden die Algorithmen von Google, Meta und TikTok.

Medienpolitik ist in Deutschland Ländersache. Deshalb braucht es einen Staatsvertrag, den alle 16 Bundesländer gemeinsam schließen. Der Digitale-Medien-Staatsvertrag kommt in zwei Teilen:

  • Teil 1 ist seit Juni beschlossen. Er setzt vor allem EU-Recht um, etwa die Pflicht, KI-Inhalte zu kennzeichnen. Gelten soll er ab August 2027.
  • Teil 2 ist der große Umbau. Der Entwurf ist seit dem 28. September öffentlich, die Anhörung läuft bis zum 13. November.

Die Grundidee ist einleuchtend: Die Regeln richten sich künftig danach, wie stark ein Angebot die Meinungsbildung beeinflusst – nicht danach, über welche Technik es dich erreicht. Damit landen auch Podcasts, YouTube-Kanäle und KI-Dienste im Medienrecht.

Was sich konkret ändern soll

KI-Anbieter haften für ihre Antworten

Am spannendsten finde ich den KI-Teil. Baut ein Chatbot aus journalistischen Texten eine neue Antwort zusammen, ist der Anbieter für diese Antwort verantwortlich. Die bequeme Ausrede „Das war die Maschine“ zieht dann nicht mehr. Laut FAZ, die einen Vorab-Entwurf kannte, sollen große KI-Angebote ab einer Million Nutzern zusätzlich offenlegen, woher ihre Informationen stammen.

Journalismus soll sichtbar bleiben

Wer eine Redaktion bezahlt und damit zur Vielfalt beiträgt, kann sich bei den Landesmedienanstalten als „Angebot mit vielfaltsförderndem Mehraufwand“ listen lassen – ein Wortungetüm, wie es nur Juristen erfinden. Der Status gilt drei Jahre. Solche Angebote sollen in den Feeds der Plattformen besser zu finden sein und nicht zwischen Katzenvideos und Werbung untergehen.

Schluss mit gekaufter Reichweite

Reichweite koordiniert künstlich hochzutreiben, wird unzulässig. Dasselbe gilt für Seiten, die sich als Nachrichtenportal verkleiden, ohne eins zu sein. Das zielt auf Bot-Netzwerke und Desinformationskampagnen.

Mehr Werbefreiheit für Privatsender

Private Sender bekommen mehr Spielraum bei der Werbung. Bundesweite Sender sollen sogar regionale Werbung ausspielen dürfen – dazu gleich mehr, denn genau da wird es für Lokalmedien heikel.

Medienmacht neu vermessen

Ob jemand zu mächtig wird, misst man bisher vor allem an der Fernsehquote. Künftig zählt der gesamte Meinungsmarkt, Plattformen eingeschlossen.

Wer dafür ist – und wer nicht

Die Länder sprechen von fairen Spielregeln. Journalistisch verantwortete Medien sollen „auch morgen sicht- und hörbar bleiben“, sagt Torsten Welling, Medienstaatssekretär in Rheinland-Pfalz, der die Arbeit koordiniert. Die Landesmedienanstalten sind dafür – wenig überraschend, sie bekommen mehr Aufgaben und stehen nach eigenen Worten „parat“. Die Privatsender begrüßen über ihren Verband VAUNET die lockereren Werberegeln. Bei der regionalen Werbung ist der Verband allerdings intern uneins.

Skeptischer ist die Digitalwirtschaft. Der BVDW unterstützt das Ziel, warnt aber vor deutschen Sonderregeln neben den EU-Gesetzen. Ähnlich sieht es die EU-Kommission: Sie hat schon bei Teil 1 gemahnt, für Plattformen dürfe es keine nationalen Zusatzpflichten geben.

Kritik kommt auch aus dem Journalismus selbst. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) warnt: Legt eine Behörde fest, welche Medien als verlässlich gelten, wirkt das schnell wie staatliche Steuerung. Und die ARD-Werbetochter fühlt sich benachteiligt, weil die Lockerungen vor allem den Privaten nützen.

Ein einziges Land kann alles stoppen

Ein Staatsvertrag hat eine Tücke: Alle 16 Länder müssen unterschreiben, alle 16 Landtage zustimmen. Fehlt eines, ist der Vertrag gescheitert.

Wackelkandidat ist Sachsen-Anhalt. Bei der Landtagswahl am 6. September kam die AfD dort auf 43,8 Prozent und 39 von 83 Sitzen. Zur eigenen Mehrheit fehlen ihr drei Stimmen, die Regierungsbildung ist offen. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Im Sofortprogramm der AfD steht ein klarer Satz: „Rundfunkstaatsverträge kündigen“. Mit einer AfD-geführten Regierung wäre die Reform vorerst blockiert.

Die zweite offene Flanke sind die Plattformen selbst. Google, Meta und TikTok haben ihren Europasitz in Irland und berufen sich auf EU-Recht. Wie das in der Praxis aussieht? Die Medienanstalten durchsuchen Plattformen automatisiert nach Rechtsverstößen. Meta lässt das auf Facebook und Instagram nach Angaben der Medienanstalt NRW nicht zu.

Unterm Strich: Mitmachen wollen die, die geschützt werden. Überzeugen muss man die, die sich ändern sollen.

Was das für Lokalmedien bedeutet

Lokale Medien bedenkt der Entwurf eigens. Ein Lokalangebot kann den Vorzugsstatus für seine Region bekommen und muss sich nicht mit bundesweiten Medien messen. Außerdem sollen die Landesmedienanstalten lokale Medien fördern dürfen.

Die Kehrseite steckt in der Werbung. Dürfen bundesweite Sender regionale Spots schalten, könnten RTL oder ProSieben Werbung nur für Köln oder nur fürs Münsterland ausspielen. Das ist genau das Geld, von dem bisher Lokalradios und Zeitungen leben. Der Entwurf knüpft das an eine Bedingung: Die Sender müssen zur regionalen Vielfalt beitragen. Wie, bleibt offen.

Wohin die Verlage wollen, zeigt ein aktuelles Beispiel: Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) aus dem Madsack-Konzern in Hannover startet gemeinsam mit VierNull den NRW-Newsletter „TachLand“ – Landespolitik direkt ins Postfach. Die Logik dahinter: raus aus der Abhängigkeit von den Plattformen. Ins Postfach redet kein Algorithmus rein.

Meine Einschätzung

Die Diagnose stimmt. Wir haben Regeln für die Fernsehwelt, die Macht liegt aber bei Plattformen und KI. Das passt nicht mehr zusammen.

Stark finde ich zwei Punkte: Anbieter müssen für KI-Antworten geradestehen, und künstliche Reichweite wird verboten. Beides ist überfällig.

Heikel ist die Liste der bevorzugten Angebote. Darüber entscheidet am Ende eine Behörde. Das muss staatsfern und nachvollziehbar laufen – sonst verspielt man genau das Vertrauen, das man schützen will.

Bleiben zwei praktische Probleme. Erstens die Durchsetzung: 16 Bundesländer gegen Weltkonzerne – ohne Brüssel wird das schwer. Zweitens das Tempo: Teil 1 gilt frühestens ab August 2027, Teil 2 noch später. Die KI wartet nicht so lange.

So kannst du mitreden

Bis zum 13. November kann jede und jeder online Stellung nehmen – bei der Rundfunkkommission der Länder. Dort findest du auch den kompletten Diskussionsentwurf als PDF. Wenn dir das Thema wichtig ist: Nutz die Chance, so direkt kommst du selten an einen Staatsvertrag heran.

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Jörg Schieb
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