Brennen: Nicht alles ist verboten

Vor einigen Monaten wurde das Urheberrecht verschärft. Viele fragen sich, was heute erlaubt und was verboten ist. Nach wie vor dürfen Computerbenutzer von Musik-CDs und Film-DVDs ohne Kopierschutz Kopien für den Privatgebrauch oder so genannte Sicherheitskopien anfertigen, sofern dies „für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist“. Das umfasst auch Kopien für direkte Familienangehörige oder gute Freunde. Software ist von diesem Recht allerdings ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso dürfen CDs mit einer selbst zusammengestellten Titelliste gebrannt werden, sofern beim Kopieren dieser Titel keine Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden müssen.

Nach Ansicht von Rechtsexperten ist es illegal, einen vorhandenen Kopierschutz durch ein Knackprogramm oder einen anderen technischen Trick zu umgehen, um Kopien von der geschützten CD oder DVD anzufertigen – das ist dann auch für den privaten Gebrauch nicht erlaubt. Selbst das Aushebeln des Kopierschutzes zum Anhören der Musik ist nicht gestattet. Außerdem ist es illegal, Kopien von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ anzufertigen, darunter fallen vor allem Kopien aus so genannten Tauschbörsen wie KaZaa. Darüber hinaus ist es strafbar, genaue Anweisungen zum Aushebeln eines Kopierschutzes zu veröffentlichen oder Software herzustellen oder zu verbreiten, die dazu geeignet wäre. Das Verbreiten und Bewerben solcher Software oder unrechtmäßig hergestellter Kopien ist ebenfalls verboten.

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