Wegen der Störer-Haftung gibt es in Deutschland nur vergleichs weise wenige offene WLANs. Denn wer ein WLAN betreibt, haftet für alles, was über den WLAN-Anschluss passiert. Dieses Risiko wollen viele nicht eingehen – und bieten kein WLAN an. Doch das soll sich jetzt ändern: Die Störer-Haftung soll abgeschafft werden.
Endlich hat sich die große Koalition auf das Ende der Störer-Haftung für offene WLANs einigen können. Die Kanzlerin hatte den Streit zwischen SPD und CDU satt – und hat vor einigen Tagen wohl ein Macht-Wort gesprochen. Das hat nun offenbar gewirkt: Wenn es stimmt, was Medien berichten, fällt die Störer-Haftung.
Das ist gut so, denn sie allein ist verantwortlich dafür, dass es in Deutschland deutlich weniger offene WLANs gibt als in anderen Ländern. Man könnte es auch so sagen: Die WLAN-Struktur ist einer Industrie-Nation von der Größe und Bedeutung unseres Landes unwürdig.
Keine Haftung mehr für alles was passiert
Künftig sollen auch Privat-Leute und so genannte neben-gewerbliche Anbieter das Provider-Privileg für sich in Anspruch nehmen können. Das bedeutet: Man haftet nicht für das, was andere machen, etwa Gäste, die das WLAN nutzen. So wie Provider, die Webseiten oder DSL-Zugänge bereit stellen.
Die Telekom muss auch nicht dafür haften, wenn über einen ihrer DSL-Anschlüsse Raub-Kopien verteilt werden. Ein Webseiten-Provider muss nur dann eingreifen, wenn eine klare Straf-Tat vorliegt. Er muss eingreifen, haftet aber nicht.
Das bedeutet eine enorme Entspannung für alle, die offene WLANs betreiben wollen. Es braucht keine Vorschalt-Seiten mehr mit Dutzenden Nutzungs-Bedingungen. Es braucht auch keine Registrierung mehr – oder ein Passwort. Das wäre dann ein offenes WLAN, das seinen Namen verdient: Es wäre eben offen. Jeder kann es nutzen. Ohne „Bitte, Bitte“ sagen zu müssen, ohne technische oder administrative Hürden. Anders sind offene WLANs auf Dauer auch nicht vorstellbar.
Möglicherweise ab Herbst
Es gab ohnehin Handlungs-Bedarf. Der Europäische Gerichts-Hof hatte entschieden, dass Anbieter offener WLAN-Netze von der Störer-Haftung befreit werden müssen. Doch über das Wie wurde gerungen: Mit Vorschalt-Seite und der Anforderung an die Betreiber, Urheberrechts-Verstösse zu erschweren – oder ohne ein solches Feigen-Blatt. Nun offensichtlich ohne – und das ist gut so.
Wenn alles gut geht, könnte der Wegfall der Störer-Haftung schon im Herbst Wirklichkeit werden. Freuen wir uns darauf!