Das Ende der Störer-Haftung naht

von | 13.05.2016 | Netzwerk

Wegen der Störer-Haftung gibt es in Deutschland nur vergleichs weise wenige offene WLANs. Denn wer ein WLAN betreibt, haftet für alles, was über den WLAN-Anschluss passiert. Dieses Risiko wollen viele nicht eingehen – und bieten kein WLAN an. Doch das soll sich jetzt ändern: Die Störer-Haftung soll abgeschafft werden.

Endlich hat sich die große Koalition auf das Ende der Störer-Haftung für offene WLANs einigen können. Die Kanzlerin hatte den Streit zwischen SPD und CDU satt – und hat vor einigen Tagen wohl ein Macht-Wort gesprochen. Das hat nun offenbar gewirkt: Wenn es stimmt, was Medien berichten, fällt die Störer-Haftung.

Das ist gut so, denn sie allein ist verantwortlich dafür, dass es in Deutschland deutlich weniger offene WLANs gibt als in anderen Ländern. Man könnte es auch so sagen: Die WLAN-Struktur ist einer Industrie-Nation von der Größe und Bedeutung unseres Landes unwürdig.

WLAN Free Wifi

Keine Haftung mehr für alles was passiert

Künftig sollen auch Privat-Leute und so genannte neben-gewerbliche Anbieter das Provider-Privileg für sich in Anspruch nehmen können. Das bedeutet: Man haftet nicht für das, was andere machen, etwa Gäste, die das WLAN nutzen. So wie Provider, die Webseiten oder DSL-Zugänge bereit stellen.

Die Telekom muss auch nicht dafür haften, wenn über einen ihrer DSL-Anschlüsse Raub-Kopien verteilt werden. Ein Webseiten-Provider muss nur dann eingreifen, wenn eine klare Straf-Tat vorliegt. Er muss eingreifen, haftet aber nicht.

Das bedeutet eine enorme Entspannung für alle, die offene WLANs betreiben wollen. Es braucht keine Vorschalt-Seiten mehr mit Dutzenden Nutzungs-Bedingungen. Es braucht auch keine Registrierung mehr – oder ein Passwort. Das wäre dann ein offenes WLAN, das seinen Namen verdient: Es wäre eben offen. Jeder kann es nutzen. Ohne „Bitte, Bitte“ sagen zu müssen, ohne technische oder administrative Hürden. Anders sind offene WLANs auf Dauer auch nicht vorstellbar.

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Möglicherweise ab Herbst

Es gab ohnehin Handlungs-Bedarf. Der Europäische Gerichts-Hof hatte entschieden, dass Anbieter offener WLAN-Netze von der Störer-Haftung befreit werden müssen. Doch über das Wie wurde gerungen: Mit Vorschalt-Seite und der Anforderung an die Betreiber, Urheberrechts-Verstösse zu erschweren – oder ohne ein solches Feigen-Blatt. Nun offensichtlich ohne – und das ist gut so.

Wenn alles gut geht, könnte der Wegfall der Störer-Haftung schon im Herbst Wirklichkeit werden. Freuen wir uns darauf!

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