Das Leistungs-Schutz-Recht kommt – warum eigentlich?

Jetzt hat die Regierungskoalition das umstrittene Leistungsschutzrecht also doch durch den Bundestag gebracht. Zwar wurden einige Passagen verändert und auch abgeschwächt. Verlage wie Springer und Burda wollen, dass selbst kürzeste Zitate und Textausschnitte, die in Suchmaschinen präsentiert werden, lizenzpflichtig und damit kostenpflichtig werden. Gemeint sind die Überschriften samt kurzen Vorspann, „Snippet“ genannt. Eigentlich nicht mehr als ein Teaser, der Lust macht auf mehr, auf die Lektüre des Artikels – auf den Webseiten der Verlage.

Jetzt sieht das Gesetz vor, dass kurze Textausschnitte weiterhin kostenlos bleiben. Denn vor allem Google hat klargemacht, erst gar nicht über Lizenzen verhandeln zu wollen. Dann würden die Inhalte halt aus dem Web verschwinden. Jetzt gibt es ein Gesetz, das unpräzise und damit missverständlich formuliert ist. Niemand weiß so Recht, welche Texte nun geschützt sind und welche nicht, welche lizenzpflichtig sind und welche nicht, wie hoch die Lizenzen ausfallen und wer sie bezahlen muss.


Youtube Video: Erst bei Anklicken werden Daten zu Google/Youtube übertragen

Die Folge: Eine desaströse Verunsicherung, die sich durch das komplette deutschsprachige Netz zieht. Garantiert wird es Abmahnungen, Drohgebärden und überflüssige Gerichtsprozesse geben, mit kleinen und mit großen Anbietern im Netz. Die Großen können sich so etwas leisten – kleinere Anbieter kann so etwas schnell den Kopf kosten. Es ist bedauerlich, dass die Regierungskoalition dem Druck der Verlagslobby nachgegeben hat. Von dem neuen Leistungsschutzrecht profitiert niemand. Es ist ein Beschäftigungsprogramm für Juristen.

1 Kommentar zu „Das Leistungs-Schutz-Recht kommt – warum eigentlich?“

  1. nun, das unser Rechtssystem mit dem Symbol Justitia diesen Namen nicht mehr verdient, das konnte jeder schon hinreichend in der Presse oder im Fernsehen selbst lesen/sehen. Beispiele?
    Versicherungsprozesse 30 Jahre schon dauernd (Doku im Fernsehen), BGH Urteil zum ESFS/ESM, Abmahnwelle in allen Ausformungen. Man sollte nicht vergessen, die Gerichte werden gegen Gebühren im Vorfeld tätig, Anwälte ebenso, warum also durch ein unspezifiziertes Gesetz den Justizapparat wieder mal unter die Arme (mit Geld) greifen. Ein Schelm, wer da was Anderes denkt. Nicht wahr? Da lobe ich mir die Schweiz, die das Volksbegehren als Rechtsinstrument wiederbelebten. Nur mal so nebenbei, Selbstjustiz a la John Wayne ist nicht tolerabel, manchmal könnte man aber damit schon liebäugeln, weil nämlich dann langwierige, kostspielige Prozesse gar nicht stattfinden würden. Es geht halt wie immer ums Geld.

Kommentarfunktion geschlossen.

SCHIEB+ Immer bestens informiert


Nach oben scrollen