Deutsche Blogger aufgepasst: Forenhaftung

BuchDeutschs Gerichte fallen gerne und immer wieder mit Entscheidungen auf, die mit der Realität der neuen, modernen Medienwelt nichts, aber auch rein gar nichts zu tun haben. Der Begriff „wirklichkeitsfremd“ ist da noch sehr schmeichelhaft formuliert. Auch jetzt gab es wieder so ein Urteil, das jeden, der von Chats, Blogs und Foren nicht nur am Wochenende im Feuilleton liest, mit dem Kopf schütteln lässt.

Der Medienjournalist, Grimmepreisträger und Blogger Stefan Niggemeier ist verklagt worden, weil ein Leser seines Blogs, einen diffamierenden Eintrag/Kommentar ins Blog geschrieben und so veröffentlich hat. Niggemeier hat diesen Kommentar ohne Aufforderung entfernt, nachdem er ihn entdeckt hatte. Von ganz alleine. Es ist also nicht etwa so, dass er sich geweigert hätte, irgend etwas zu entfernen.

Doch die Firma, die angesprochen wurde, hat geklagt. Und nun vom Landgericht Hamburg auch noch Recht bekommen. Die offizielle Urteilsbegründung liegt zwar noch nicht vor, aber offensichtlich erwarten die Richter vom Landgericht Hamburg allen Ernstes, dass Blogger nicht nur jeden Beitrag und Kommentar lesen, bevor er online geht, sondern auch noch bewerten und streichen, wenn er in irgend einer Weise heikel sein könnte. „Zensur“, wird das in Bloggerkreisen genannt.

In der Tat ist diese Haltung nicht nur wirklichkeitsfremd und demokratiefeindlich, da sie öffentliche und freie Meinungsäußerung erschwert, sondern steht auch im krassen Widersprich zu einem Urteil des BGH. Hier urteilen die Richter vernünftiger. Danach muss ein Forums- oder Blogbetreiber erst dann etwas unternehmen, wenn sich jemand offiziell bei ihm beschwert.

Es wird immer offensichtlicher: Es müssen dringend vernünftige Gesetze her, die klipp und klar auf die Medienwelt von heute zugeschnitten sind und regeln, was erlaubt ist, welche Pflichten man als Betreiber hat. Denn sonst legen immer wieder Richter Gesetze aus, die vor mehreren Dutzend Jahren für eine andere Medienrealität gemacht wurden.

Schrecklich.

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