Haben Sie etwas zu verzollen? Eigentlich nicht. Wer mit teuren Geräten wie Notebooks, Digitalkameras oder Handys verreist, braucht diese nicht auf der Zollerklärung bei der Einreise einzutragen – es sei denn, sie sind für den Verkauf im Einreiseland gedacht. Doch mancher Zöllner unterstellt gerne den Verkauf. Deshalb ist es nie schlecht, eine Kopie der Kaufunterlagen dabei zu haben. Solche Unterlagen helfen, im Zweifelsfall nachzuweisen, dass es sich bei den mitgeführten Geräten um persönliches Eigentum handelt. Außerdem sind die Unterlagen auch im Fall eines Diebstahls sinnvoll, vor allem im Ausland. Wer auch Software mit sich führt, sollte die immer ohne Verpackung mitnehmen. Am besten die CDs in einer Sammelmappe unterbringen. Das spart nicht nur Platz, sondern so kommt erst gar nicht der Verdacht auf, dass die Software im fremden Land veräußert werden soll.