Es gibt Völker, die lassen sich nicht gerne fotografieren – weil sie glauben, dass bei jedem Foto ein Teil ihrer Seele verloren geht. Sowas muss man respektieren, vor allem, weil diese Menschen oft nicht wissen, wie das eigentlich funktioniert, so ein Fotoapparat. Wir wissen dann: Die Sorge besteht im Wesentlichen aus Unwissenheit, aus dem festen Glauben, dass es nicht mit rechten Dingen zugehen kann, wenn so ein Fotoapparat einen Moment festhält.
Vielen Deutschen geht es derzeit ganz ähnlich, gut gebildeten Bürgern, die aber anscheinend ernsthaft glauben, dass ihnen dasselbe blüht wie den in Sachen Fotografie zurückhaltenden Völkern, wenn ein Fahrzeug von Google Streetview durch ihre Straße rollt und nicht etwa sie selbst, sondern nur ihre öffentlich zugängliche Hausfassade(!) fotografiert und – Teufelswerk! – diese Bilder dann auch noch im Internet online gestellt werden.
Nicht um die Seele sorgen sich die Menschen, sondern um den Datenschutz, ihre Privatsphäre – aber genauso ernsthaft.
Man stelle sich vor, die Fotografie an sich wäre erst heute erfunden worden. Wie hysterisch wäre wohl dann bei uns die Diskussion, was die Fotografie für uns, für unsere Privatsphäre bedeuten würde? Ich möchte es mir gar nicht ausmalen. Ich denke wir können froh sein, dass die Fotografie 1826 erfunden wurde.
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Leewe Hubät,
wir sind uns aber doch einig, dass bei Doppelstockbussen, wie sie gern zu Stadtrundfahren eingesetzt werden, fotografieren aus einer Höhe von 2,90 m durchaus möglich ist und ich habe noch nie von einem Verbot von Fotoapparaten auf der oberen Plattform gehört. Übrigens kann ich – wie gerade getestet – mit ausgestreckten Armen ohne Hilfmittel aus einer Höhe von 2,20 m fotografieren und ich kenne mehrere Personen, die so leicht 2,50 m erreichten könnten. Es ist also wohl so, dass 2,90 m von fast jedermann mit hochgehaltenem Stativ erreicht werden können, eben genau wie bei Google.
Ansonsten glaube ich auch, dass für das Hundertwasserhaus als Kunstwerk andere Bedingungen gelten als für Profanbauten.
Nur wie gesagt: Bauten. Wenn private Aktivitäten nur mittels Verrenkungen oder Stativ oder Doppelstockbus fotografiert werden können, halte ich das für unzulässig, aber dann kommt es ja zusätzlich auf den Neigungswinkel an.
Herr Schieb, Sie ziehen die vom BGH angführte „Panoramafreihet“ für eine Höhe von 2,90 m heran. Wenn ich dazu in Wikipedia sehe, und untersteele, dass diese Infos richtig sind, fallen 2,90 m nicht unter die Panoramafreiheit, denn dort steht: Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt; für eine Aufnahme des Hundertwasserhauses, genauer des Hundertwasser-Krawinahauses, aus einer Privatwohnung im Obergeschoss eines gegenüberliegenden Hauses vom Bundesgerichtshof entschieden (siehe: Hundertwasserentscheidung).
Oder ist das schon wieder überholt? Und eine Kamera auf einem PKW in Höhe von 2,90 m ist doch bestimmt mindestens schon so hoch, wie auf einer Leiter!!! Das ist auch nicht die schon mal zitierte Hühe aus einem handelübliche SUV! Der müsste dann schon so Räder wie bei den MonsterCar-Shows haben
Nachtrag:
So zeigt sich, leider mal wieder, die eindimensionale Sichtweise der Politikexperten -immer man drauf auf google und dabei alles andere vergessen! Denn es gibt sie schon, die Städte, die mit 360 Grad-Aufnahmen im Netz stehen – zum Beispiel auf http://www.sightwalk.de .
Guten Tag,
sehr geehrte Damen und Herren,
was in letzter Zeit für skurrile Dinge in Funk und Presse von einigen Politikern zu hören oder zu lesen war, bezüglich google-streetview, lassen einem die Haare zu Berge stehen. Daher kann man die einleitenden Worte von Herrn Schieb getrost etwas abwandeln:
„Es gibt Politiker, die lassen sich gerne fotografieren – weil sie glauben, dass bei jedem Foto ein Teil ihres Verstandes wächst. Sowas muss man respektieren, vor allem, weil diese Menschen oft nicht wissen, wie das eigentlich funktioniert, so ein Fotoapparat.“
Gerade unsere Volksvertreter, selbst die letzten Hinterbänkler, tun sich leicht, vor der Kamera irgendetwas gegen google-streetview zu sagen. So kommt man auch mal ins Fernsehen. Es ist populistisch und vor allen Dingen, es hat rechtlich nichts, aber auch gar nichts auf den Haken.
Daher mein Rat an alle Verunsicherten – öfter auf schieb.de gucken was es Neues gibt – neutral und kompetent.
Die Diskussion, ob ein Rundumblick von einem öffentlichen Ort in einer Höhe von 2,90m ein „Eingriff“ in den Lebensbreich anderer Leute ist und bis 2,00m nicht, muß unbedingt rechtlich geklärt werden (zumindest in Deutschland).
Falls festgestellt wird, daß bei 2,90m dies der Fall ist, so müssen unbedingt rechtliche Konsequenzen ergriffen werden. Ich denke hier insbesondere an die vielen Möglichkeiten, an denen es durchaus möglich ist, einen Blick in Höhe von 2,90m in die Ferne schweifen zu lassen. Besonders muß hier natürlich an geländebedingte Höhenunterschiede gedacht werden und insbesondere muß dafür gesorgt werden, daß aus Bauwerken jedweder Art kein Blick nach außen über 2,90m mehr möglich sind. Dementsprechend sind dann sofort alle Fenster an Gebäuden in ab dieser Höhe zu vernageln und neue Gebäude dürfen mit dieser persönlichkeitsverletzenden Aussicht nicht mehr genehmigt werden. Auch Fahrzeuge, die einen Blick der Insassen über diesen Grenzwert dann rechtswidrig ermöglichen, müssen sofort verboten werden. Insbesondere sind dann Aussichtstürme und Hochhäuser sofort stillzulegen.
Im Übrigen ist das Handwerkszeug, welches solches Tun erst ermöglicht, wie Ferngläser, Kameraobjektive, Weitsichtkontaktlinsen und -Brillen sofort zu beschlagnahmen und aus dem Verkehr zu ziehen. Es ist vom Gesetzgeber dafür zu sorgen, daß sich das bürgerliche Leben nur noch bis zu einer Höhe von max. 2,90m abspielt. Alles andere ist rechtswidrig und muß geahndet werden.
Auch ich habe keinerlei Probleme damit.
Die Daten des Einwohnermeldeamtes sind ja nicht mit den Adressen verknüpft, im Telefonbuch muss man nicht mehr stehen, also kann sich „mein“ Haus nur der ansehen, der die Adresse (von mir) hat. Kollegen, die sich freundliche nach meiner Wohnung erkundigten waren mit Ortsteil, Straße und „da gefällts mir“ immer zufrieden, nie hat jemand unbegründet nach der Hausnummer gefragt, dann schon eher nach Größe und Miethöhe. Die pathologische Neugier von Lars Kollegen muss also andere Gründe haben.
Meine Kritik an der Regierung geht eher dahin, dass andere, örtliche Anbieter wie z. B. die Interessengemeinschaft der Einzelhändler einer Innenstadt, viel eher abgeschreckt werden, als der Gigant Google und dass damit im Endeffekt die Werbeeinnahmen auch hier wieder ausschließlich bei Google landen denn z.B. ich würde mich über Streetview auf Homepages mit Angeboten und Informationen leiten lassen oder mir ein Arztteam vor meinem ersten Besuch ansehen.
Sorry, was man in 2,90 Metern Höhe sehen kann, ist für jeden zugänglich. Es ist vollkommen unstrittig und vom BGH geklärt, dass man Häuser jeder Art fotografieren und veröffentlichen darf, auch zu kommerziellen Zwecken – ohne zu fragen und ohne etwas dafür bezahlen zu müssen. Das nennt sich „Panoramafreiheit“.
Überhaupt entscheide weder ich noch ein einzelner Leser, was erlaubt ist und was nicht, sondern die Gesellschaft in Form von Gesetzen. Das hat nichts mit „Horizont“ zu tun, und eine Diskussion ist üblicherweise in einer Demokratie einer Entscheidung vorgeschaltet, daher kann ich an der Diskussion nichts Schlechtes oder Ungesundes erkennen. 😉
Nur: Wie schädlich ist es, wenn man das Haus, ob Eigenheim oder Wohnhaus, sehen kann, in dem jemand wohnt? Abgesehen davon braucht man auch erst mal die Adresse, um überhaupt nachschauen zu können. 🙂
Es geht doch nicht um die Tatsache, dass etwas fotografiert wird, sondern um die informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen. Es steht jedem frei, sich auf öffentlichen Wegen in Augenhöhe alles anzusehen, was er gezeigt bekommt. Das ist aber etwas anderes als mit einer hochauflösenden Kamera aus einer Höhe von 3 Metern über Hecken und Sichtschutzelemente hinweg unautorisiert in den persönlichen Lebensbereich fremder Leute einzugreifen und diesen Eingriff auch noch über das Internet weltweit zu veröffentlichen. Was ich von mir und meinem Lebensumfeld preisgebe entscheide ich und nicht Google, Jörg Schieb oder sonstwer. Und wer dies nicht akzeptieren kann oder will sollte sich mal fragen, ob er seine eigene Position und seinen eigenen, begrenzten Horizont nicht zu wichtig nimmt. Das geeiere der Politik um diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte der gesamten Bevölkerung ist traurig. Womit man Geld machen kann ist gut? Aber nicht mit mir.
Also ich will nicht, dass meine – öffentlich sichtliche – Hausfassade im Internet für jeden sichtbar wird. Und es gibt für mich einen entscheidenden Punkt: Wer mein Haus sehen will, der muss zu diesem Haus kommen. Der muss sich die Mühe machen und sich auf den Weg zu mir, zu meinem Haus begeben. Da könnte er dann stehen, mein Haus ansehen, aber das wird dann schnell langweilig, und es verursacht eben Aufwand.
Wenn er aber nur ein paar Klicks machen muss, um mein Haus in Augenschein zu nehmen, dann ist die Hemmschwelle wesentlich geringer.
Ich für meine Person bin sehr zurückhaltend und habe das Motto: My home is my castle. Allerdings wurde ich schon von neugierigen Arbeitskollegen informiert, dass sie sich über Google Earth mein Haus angesehen hätten. Es könne ja schließlich nicht sein, dass niemand wüsste, wo und wie ich wohne.
Ja, haben die denn nicht mehr alle Gurken im Glas? Was geht es diese Sozial-Voyeuristen an, wo und wie ich wohne. Aber mit Google ist es eben kein Aufwand mehr.
Und deshalb bin ich gegen Streetview von Google.
Dem Artikel kann ich nur zustimmen. Wenn man die Kommentare und Aufsätze einiger Leute in der Presse verfolgt, muss man wirklich annehmen, dass es sich bei Google Streetview um Teufelswerk handelt. Was da so hinein interpretiert wird, ist schon ziemlich starker Toback. Manche sehen in Google Szteetview sogar eine Verletzung der Menschenrechte und fühlen sich berufen, zum Kampf gegen das „Böse“ aufzurufen. Dabei wird in den Aufrufen nicht vor geschickt formulierten Falschinformationen und Vergleichen, die völlig an den Haaren herbeigezogen werden, zurückgeschreckt. Ich sehe das als üble Hetze, nur um die eigene Profilneurose zu befriedigen. Beim Lesen des Aufsatzes des Autors Rafael Seligmann ist mir von der üblen Hetze jedenfalls schlecht geworden. Diese Polemik ist nicht mehr zum Lachen.
http://www.fnp.de/fnp/welt/politik/google-muss-draussen-bleiben_rmn01.c.8059830.de.html