Laut einer Forsa-Studie surfen drei von vier Mitarbeitern während der Arbeitszeit auch privat. Obwohl viele das als selbstverständlich ansehen: Einen grundsätzlichen Anspruch gibt es nicht. Der Arbeitgeber kann die Erlaubnis grundsätzlich erteilen, aber ebenso grundsätzlich auch private Nutzung verbieten – oder Gebühren berechnen.
In der Praxis sieht es so aus: Wo gelegentliche private Telefongespräche geduldet werden, gilt das meist auch für die private Internet-Nutzung, sofern diese im Rahmen bleibt und die Arbeitsleistung nicht leidet. Wird die private Nutzung über einen längeren Zeitraum (etwa sechs Monate) geduldet, können Arbeitnehmer davon ausgehen, dass dies auch für die Internet-Nutzung gilt.