11.04.2017 | Netzwerk
Stellt man im Bahnhof, Flughafen oder Starbucks eine Verbindung mit dem kostenlosen WLAN her, muss man sich zuerst anmelden. Die dafür nötige Anmelde-Website erscheint automatisch. Oder auch nicht. In diesem Fall muss man manuell nachhelfen.
- Zur Anmeldung bei einem öffentlichen WLAN, das eine einmalige Registrierung erfordert, verbindet man sich zunächst mit dem Netzwerk.
- Jetzt ein neues Browser-Fenster öffnen.
- Nun eine Webseite öffnen, die nicht per HTTPS gesichert ist. Das ist wichtig, damit der WLAN-Betreiber die Anfrage auf die Anmelde-Website umleiten kann.
- Dann die entsprechenden Anmelde-Informationen eintragen bzw. die Bedingungen zur Nutzung akzeptieren.
- Sobald die Verbindung bestätigt wurde, kann ganz normal im Web gesurft werden.
02.07.2014 | Mobility
Der hinter der Marke O2 stehende Mobilfunk-Konzern Telefónica übernimmt seinen Konkurrenten E-Plus. Durch die Fusion entsteht Deutschlands größter Handyanbieter. Die Europäische Union stimmt der Übernahme zu.
Das grüne Licht wurde aber erst dann gegeben, als die spanische Telefónica bestätigte, man werde den Wettbewerb weiterhin fördern. Dazu gehört beispielsweise der Verkauf von 30% der Netz-Ressourcen an 3 Mobilbetreiber, die Handy-Dienste über das Netz von anderen betreiben.
Die Marken E-Plus und O2 werden damit in Kürze zusammengeführt.
13.02.2014 | Tipps
Der Europäische Gerichtshof EuGH hat eine wichtige Entscheidung gefällt: Links auf öffentlich erreichbare Inhalte im Web sind jederzeit erlaubt. Wer verlinkt, muss den Betreiber des verlinkten Angebots nicht um Erlaubnis fragen.
Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, verdient trotzdem Beachtung: Gerichte entscheiden leider immer wieder entgegen jeder Logik. Diesmal nicht. Wer etwas verlinkt, muss sich keine Sorgen machen, abgemahnt zu werden, etwa wegen Urheberrechtsverstöße.
Konkret ging es um einen Fall aus Schweden. Eine Medienagentur hatte auf Artikel im Web verlinkt. Die Urheber der Artikel, schwedische Journalisten, waren mit der ungefragten Verlinkung nicht einverstanden und pochten aufs Urheberrecht. Pikant daran: Das Angebot der Agentur ist kostenpflichtig. Klickt man hier auf einen Link, sieht es so aus, als ob man innerhalb des kostenpflichtigen Angebots bleibt.
Trotzdem meinen die Richter des Europäischen Gerichthofs, dass die Inhalte ungefragt verlinkt werden dürfen. Verboten wäre es nur, wenn sich die Urheber an ein komplett anderes Publikum richten würden, etwa indem die Inhalte hinter einer Paywall verschwinden. Dann wäre eine solche Verlinkung nicht erlaubt.