Neuer, einheitlicher Daten-Schutz für alle EU-Länder in Arbeit

Neuer, einheitlicher Daten-Schutz für alle EU-Länder in Arbeit

Die Rechte von Web-Nutzern in Europa sollen bald besser gewahrt werden. Auf eine Verbesserung des Datenschutzes für alle 28 EU-Länder haben sich die Justizminister der Mitgliedsstaaten geeinigt. In Zukunft soll es überall die gleichen Regeln geben.

Mit der Datenschutznovelle werden die Rechte und der Schutz von privaten Daten von Internetnutzern verbessert – besonders gegenüber Web-Giganten wie Facebook oder Google. Was genau drinstehen soll, wird noch festgelegt. Damit will man bis Ende 2015 fertig sein. Gültig werden soll die Reform dann im Jahr 2018.

EU-Justizkommissarin Vera Jourova erklärte, dass „die Reform für Klarheit und ein hohes Schutzniveau sorgen“ wird. Mit dem neuen Datenschutzrecht werden die bisherigen Regelungen ersetzt, die seit 20 Jahren gelten. Damals waren soziale Netzwerke ein Fremdwort, Daten wurden bei weitem nicht in demselben Maß wie heute gesammelt.

Künftig sollen Internetnutzer außerdem persönliche Daten sowie Fotos und Videos aus dem Internet löschen können. Die Löschung soll dabei auch von Google und Co. verlangt werden können, sodass keine entsprechenden Verweise mehr auffindbar sind.

Werden personenbezogene Daten ausgespäht oder wird der Datenschutz sonst wie verletzt, soll auch das Beschwerdeverfahren einfacher werden. In allen EU-Staaten gelten ja dann identische Richtlinien, was es Nutzern einfacher macht, gegen Verstöße vorzugehen. Hält sich eine Firma nicht an die Richtlinie, soll sie das bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes kosten.

eu-vorhaengeschloss

Europäischer Gerichtshof: Links sind erlaubt

Europäischer Gerichtshof: Links sind erlaubt

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat eine wichtige Entscheidung gefällt: Links auf öffentlich erreichbare Inhalte im Web sind jederzeit erlaubt. Wer verlinkt, muss den Betreiber des verlinkten Angebots nicht um Erlaubnis fragen.

Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, verdient trotzdem Beachtung: Gerichte entscheiden leider immer wieder entgegen jeder Logik. Diesmal nicht. Wer etwas verlinkt, muss sich keine Sorgen machen, abgemahnt zu werden, etwa wegen Urheberrechtsverstöße.

Konkret ging es um einen Fall aus Schweden. Eine Medienagentur hatte auf Artikel im Web verlinkt. Die Urheber der Artikel, schwedische Journalisten, waren mit der ungefragten Verlinkung nicht einverstanden und pochten aufs Urheberrecht. Pikant daran: Das Angebot der Agentur ist kostenpflichtig. Klickt man hier auf einen Link, sieht es so aus, als ob man innerhalb des kostenpflichtigen Angebots bleibt.

Trotzdem meinen die Richter des Europäischen Gerichthofs, dass die Inhalte ungefragt verlinkt werden dürfen. Verboten wäre es nur, wenn sich die Urheber an ein komplett anderes Publikum richten würden, etwa indem die Inhalte hinter einer Paywall verschwinden. Dann wäre eine solche Verlinkung nicht erlaubt.

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Warum Lavabit und Silent Circle den Dienst quittiert haben

Warum Lavabit und Silent Circle den Dienst quittiert haben

Verschlüsselung ist derzeit ein großes Thema. Viele Internetbenutzer sind durch die aktuelle Spionageaffäre verunsichert, sie wollen ihre Daten verschlüsseln, egal ob auf der eigenen Festplatte oder in der Cloud, ob E-Mail oder Chat. Für nahezu alles gibt es mittlerweile passende Verschlüsselungslösungen. Wieso ausgerechnet jetzt Anbieter wie Lavabit oder Silent Circle ihren Betrieb einstellen, ist zunächst unverständlich.

Lavabit war ein auf das Verschlüsseln von E-Mails spezialisiert. Whistleblower Edward Snowden hat Lavabit benutzt, um mit seinen Informationen zu kommunizieren. Nun wollten die Behörden offensichtlich an die Daten ran, etwa um herauszufinden, wer, wann den Dienst genutzt hat. Deshalb hat der Betreiber von Lavabit den Stecker gezogen – und den Dienst komplett eingestellt. Bei Silent Circle wollte man es erst gar nicht so weit kommen lassen und hat deshalb den Dienst abgeschaltet. Andere Verschlüsselungsdienste werden nach wie vor angeboten.

Mittlerweile gibt es etliche Verschlüsselungsdienste, etwa Cryptocat, Threesam oder Whistle.im, die ihren Sitz nicht in den USA haben, sondern in Europa. Anbieter in Deutschland, Österreich und Schweiz haben plötzlich einen Standortvorteil – weil der Datenschutz eher zu gewährleisten ist.

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