Die neuste Musik kostenlos und legal

Die neuste Musik kostenlos und legal

Sich die neusten Chart-Hits kostenlos und sogar legal herunterladen? Das können die meisten nicht glauben! Unmöglich? Doch möglich! Mit einem kleinen Tool für Firefox, Chrome und Konsorten lassen sich Millionen Lieder kostenlos und legal herunterladen.

In 1 Minute zu Millionen Liedern:

  1. Auf convert2mp3.net gehen.
  2. In der oberen Leiste auf Addon klicken.
  3. Den passenden Browser auswählen und das Addon installieren.

Gegebenenfalls muss man nun den Browser neustarten. Nun geht man auf www.youtube.com und sucht sich den Titel seiner Wahl. Unter dem Video erscheinen nun 2 Buttons: Download mp3 und Download mp4.

Nach dem Klick darauf, wird man auf die Website www.convert2mp3.net umgeleitet, welche das gerade geschaute Video erkannt hat. Hier hat man nun in wenigen Schritten die Möglichkeit, den Titel sowie den Interpreten zu ändern und die fertige MP3 herunterzuladen!

Was die Einigung von YouTube und GEMA bedeutet

Was die Einigung von YouTube und GEMA bedeutet

Ein Hinweis, den wohl jeder kennt, der YouTube benutzt: „Dieses Video ist in Deinem Land nicht verfügbar.“ Weil sich YouTube und die Verwertungsgesellschaft GEMA nicht einigen konnten, wie viel Geld der Betreiber Google für ein Video zahlen soll, das Musik vom GEMA-Mitgliedern enthält, waren Tausende Videos in Deutschland nicht zu sehen. Eine große Einschränkung für deutsche User.

Doch diese Zeiten sind nun vorbei: Seit Mittwoch lassen sich in Deutschland auch bislang gesperrte Musikvideos anschauen. Google und GEMA haben sich überraschend geeinigt.

Bei der über sieben Jahre dauernden Fehde ging es natürlich ums Geld. Konkret: Wie viel Google für jedes einzelne gestreamte Video zahlen soll. Nicht nur für Musikvideos, sondern auch für Videos, die Musik enthalten, etwa wenn ein Youtuber seine Bilder mit aktuellen Hits unterlegt. Auch da werden Lizenzen fällig. Die GEMA wollte mehr haben als YouTube zahlen wollte.

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Die GEMA forderte bei einer Klage 0,375 Cent pro abgespieltem Video. Deutlich mehr, als Google bereit war zu zahlen. Deshalb ist es jahrelang nicht vorwärts gegangen – und Tausende von Videos waren gesperrt, unter anderem „Thriller“ von Michael Jackson oder „Leider geil!“ von Deichkind, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Was die Einigung bedeutet

Sie bedeutet, dass nun kaum noch Videos gesperrt sind. Endlich sind die meisten Musikvideos frei zugänglich, wie im Rest der Welt auch. Bislang konnte man zwar auch schon gesperrte Videos schauen, allerdings brauchte man dafür ein „Virtual Private Network“ (VPN). Ein technischer Trick, der es erlaubt, so zu tun, als ob man sich mit seinem PC oder Smartphone in einem anderen Land befindet, zum Beispiel in den USA – und schon bekommt man alle Videos zu sehen.

Solche Tricks muss man jetzt nicht mehr anwenden, jedenfalls nicht, um gesperrte Videos auf YouTube zu schauen. Für die Musiker ist das auch gut, denn jetzt werden mehr Videos geschaut, die lizenzpflichtige Musik enthalten – jetzt fließen Tantiemen, das war bislang ja nicht der Fall, weil die Videos gar nicht gezeigt werden konnten.

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Eine Niederlage für Google?

Wir kennen die Details der Einigung nicht, aber nach einer Niederlage sieht es nicht aus. Es ist nicht davon auszugehen, dass Google so viel bezahlt wie die GEMA wollte. Google profitiert garantiert von der Einigung: Das Unternehmen wird mehr verdienen als bisher, sonst hätten sie sich darauf nicht eingelassen.

Wie geht das technisch?

Das ist kinderleicht: YouTube verfügt über ein ausgefuchstes Rechtemanagement. Die können automatisch erkennen, ob und welche Musik in einem Video verwendet wird. Ist Musik enthalten, die durch die GEMA rechtlich vertreten wird, wird das Video automatisch markiert. Ebenso automatisch erkennt Kontroll-Software, wenn ein Video Ausschnitte aus anderen Videos enthält – und markiert das betreffende Video dann ebenfalls. Alle Videos mit GEMA-Musik freizuschalten bedeutet für YouTube nicht viel Aufwand: Ein paar Mausklicks, und die Sache ist erledigt.

Wieso gerade jetzt?

Eine offizielle Erklärung gibt es dafür nicht. Aber es könnten verschiedene Gründe eine Rolle spielen. Zum eine ist so ein ewiger Streit zermürbend. Und es schadet dem Ansehen von YouTube, von bestimmte Musikvideos dauerhaft nicht zu sehen sind – anderswo, bei Spotify zum Beispiel, aber doch, weil die anderen Portale sich bereits mit der GEMA geeinigt haben. Last not least – und das halte ich für entscheidend – will Google aber auch sein Bezahlangebot YouTube Red in Deutschland einführen.

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In den USA gibt es das schon eine Weile: Für eine Monatspauschale von zehn Dollar bekommt man exklusive Videoinhalte und Shows geboten, aber auch Musik, die man streamen kann. Wenn in Deutschland aber mangels Einigung mit der GEMA nur ein Bruchteil angehört werden kann, wäre das natürlich kein besonders starkes Verkaufsargument für YouTube Red. Ich könnte mir vorstellen, dass Google hier reinen Tisch machen wollte, bevor YouTube Red startet. Und bevor die Politik weiter Druck macht, denn auch das hat sich abgezeichnet.

Und die Politik?

Die Politik kümmert sich nur sehr zögerlich. Es gibt Bestrebungen in der EU, so genannte Geoblockaden nicht mehr zuzulassen. Wer als deutscher Netflix-Benutzer zum Beispiel in den Niederlanden oder Spanien Urlaub macht, kann dort seine Lieblingsserie möglicherweise nicht mehr sehen – weil er sich gerade in einem anderen Land aufhält. Es soll keine solchen Unterscheidungen mehr zwischen einzelnen Ländern in Europa geben, weder für Musik, noch für Videoinhalte. Dieses Streaming-Roaming soll 2017 kommen.

 

YouTube und GEMA einigen sich

YouTube und GEMA einigen sich

Sieben Jahre sind in der Interbranche eine lange Zeit. Doch so lange streiten sich YouTube und GEMA bereits über ein angemessenes Entgelt für Musik in Videos. Die Folge: Viele Videos waren in Deutschland seit Jahren nicht erreichbar. Diese Zeiten sind nun vorbei, denn die Fehde zwischen YouTube und GEMA ist nun beendet. Ab sofort sind die meisten Videos auch in Deutschland zu sehen.

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In welchen Regionen ist dieses Video gesperrt?

In welchen Regionen ist dieses Video gesperrt?

Das Internet ist für jeden, es sei denn, man befindet sich im falschen Land. Dann werden gewisse Inhalte gesperrt. Auch das Copyright sorgt dafür, dass Online-Inhalte auf Länder beschränkt werden. Beispiel YouTube: Hier werden Videos manchmal geblockt. Ein Tool findet heraus, in welchen Regionen ein bestimmtes Video gesperrt ist.

Mit dem YouTube Region Restriction Checker lassen sich Beschränkungen, die für ein Video gelten, schnell und einfach ermitteln. Dazu einfach die Internetadresse (URL) des Videos in die Zwischenablage kopieren und daraus die ID des Videos extrahieren. Das ist der Teil hinter dem „watch?v=“. Der wird in das Textfeld des Checkers eingefügt, anschließend auf „Submit“ klicken.

Im Anschluss erscheint eine Weltkarte, in der die Regionen rot markiert sind, in denen das Video nicht abgerufen werden darf.

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YouTube-Videos abspielen trotz GEMA-Blockade

YouTube-Videos abspielen trotz GEMA-Blockade

Viele Videos auf der Filme-Plattform YouTube lassen sich hierzulande nicht abspielen, da Google sich nicht immer mit der Verwertungsgesellschaft GEMA über die Tantiemen einigen kann. Für Sie als Nutzer ärgerlich – aber vermeidbar. Denn die Videos lassen sich dennoch abspielen. (mehr …)

Sicherheitsleck in DSL-Routern, wie viele Youtube-Videos sind gesperrt und den Grand Canyon virtuell erkunden

Experten der amerikanischen Sicherheitsfirma Rapid7 haben ein Sicherheitsleck im Internetprotokoll “Universal Plug and Play” entdeckt, das es Angreifern ermöglicht, die Geräte zu kapern. Betroffen sind DSL-Router, WLAN-Access Points, Webcams und einige andere Geräte. Rund 50 bis 60 Millionen Geräte sollen betroffen sein. Auch DSL-Router, und das ist heikel. Denn kann sich ein Hacker Zugang zu einem DSL-Router verschaffen, kann er nicht nur Schaden anrichten, sondern oft auch in das lokale Netzwerk des Betroffenen eindringen und dort zum Beispiel Daten entwenden.

Deshalb müssen die Hersteller der betroffenen Geräte nun schnellstmöglich die Software aktualisieren. Betroffene Benutzer müssen dann aber auch die Firmware aktualisieren, damit das Sicherheitsleck gestopft wird. Zumindest beim DSL-Router sollte man sich informieren, ob das verwendete Modell betroffen ist und ob man aktiv werden muss. Sicher ist sicher.

Wenn es um genaue Statistiken geht, gibt man sich bei Youtube gerne verschlossen. Die beliebtesten Videos? Wird nicht verraten. Die beliebtesten Musikvideos? Wird erst recht nicht verraten. Wie viele sind davon in jedem einzelnen Land aufgrund von Rechteproblemen gesperrt? Fast ein Staatsgeheimnis… Doch das wollten sich einige User nicht länger gefallen lassen. Dass in Deutschland aufgrund der Unstimmigkeiten mit der Gema besonders viele Videos gesperrt sind, ist allgemein bekannt. Aber wie viele?

Es sind 61,5%, zumindest wenn man die 1000 beliebtesten Videos überprüft. Zu diesem Ergebnis kommt eine wirklich spannende Web-App, die von OpenDataCity entwickelt wurde. Die App ermittelt alle 24 Stunden, wie viele Videos gesperrt sind, nicht nur in Deutschland, auch in anderen Ländern. Und während in den USA nicht mal 0,9% der Videos betroffen sind, können deutsche User eben über 60 Prozent der Videos nicht sehen. Ein tolles Projekt, das den Irrsinn des Streits zwischen Youtube und Gema klar macht. Es muss dringend eine Lösung her, damit deutsche User nicht weiter in die Röhre schauen.

Wer schon mal den Grand Canyon in den USA besucht hat, kann von wirklich beeindruckenden Ansichten berichten. Doch nicht jeder setzt sich mal eben in den Flieger. Zum Glück versorgt uns Google im Rahmen seines Streetview-Programms immer wieder mit faszinierenden Panoramaansichten aus aller Welt. Jetzt hat Google den Grand Canyon abgelichtet. Zumindest einen Teil: 120 Kilometer Wanderwege sind erfasst. Dazu mussten Google-Mitarbeiter mit einem 18 Kg schweren Rucksack durch die Berge klettern. Darin ein 15-Linsen-Kamerasystem, um die gewohnt fesselnden 360-Grad-Aufnahmen zu machen. Bitte nicht stolpern – und die Aussicht genießen!

Über 60 Prozent der beliebtesten Musikvideos bei Youtube unsichtbar

Wenn es um genaue Statistiken geht, gibt man sich bei Youtube gerne verschlossen. Die beliebtesten Videos? Wird nicht verraten. Die beliebtesten Musikvideos? Wird erst recht nicht verraten. Wie viele sind davon in jedem einzelnen Land aufgrund von Rechteproblemen gesperrt? Staatsgeheimnis… Doch das wollten sich einige User nicht länger gefallen lassen. Dass in Deutschland aufgrund der Unstimmigkeiten mit der Gema besonders viele Videos gesperrt sind, ist allgemein bekannt. Aber wie viele?

Es sind 61,5, zumindest wenn man die 1000 beliebtesten Videos überprüft. Zu diesem Ergebnis kommt eine wirklich spannende Web-App, die von OpenDataCity entwickelt wurde. Die App ermittelt alle 24 Stunden, wie viele Videos gesperrt sind, nicht nur in Deutschland, auch in anderen Ländern. Und während in den USA nicht mal 0,9% der Videos betroffen sind, können deutsche User eben über 60 Prozent der Videos nicht sehen. Ein tolles Projekt, das den Irrsinn des Streits zwischen Youtube und Gema klar macht. Es muss dringend eine Lösung her, damit deutsche User nicht weiter in die Röhre schauen.


Unterstützt durch MyVideo. Realisiert von OpenDataCity. Anwendung steht unter CC-BY 3.0.

Google muss Musik aussperren, Facebook führt zwingend eMails ein und “The Ugly Dance”

Google und Gema werden wohl keine Freunde. Schon seit Jahren versuchen sich Google als Betreiber der Videoplattform Youtube und die Gema als Rechtevertreter der Musikbranche zu einigen. Doch es gelingt nicht: Noch immer gibt es keinen Vertrag zwischen den beiden. Der wäre aber nötig, damit klar wäre, wieviel Google pro ab- oder angespietem Song in einem Video zu zahlen hat. Google will zahlen – aber weniger, als die Gema haben möchte. Auch über die Modalitäten gibt es keine Einigkeit.

Nur aus diesem Grund bekommen deutsche Internetbenutzer immer wieder einen Hinweis zu sehen, das angesteuerte Video wäre in Deutschland nicht verfügbar – aufgrund von Rechteproblemen. Nun haben sich Google und Gema auch noch vor dem Landgericht Hamburg getroffen. Nicht, um über die Höhe des Entgelts zu streiten, sondern um die Frage zu klären, ob Google direkt nach dem Upload durch einen User prüfen muss, ob darin Musik enthalten ist. Google meint: Nein. Die Gema meint: Ja. Das Landgericht Hamburg sagt: Google muss prüfen.

Das zwingt Google nun ganz schnell an den Verhanldungstisch, denn anderenfalls drohen empfindliche Strafen und hohe Lizenzzahlungen. Ich bin sicher, dass durch das Urteil in Hamburg Bewegung in die Angelegenheit kommt. Google und Gema werden sich nun zeitnah auf einen Obolus einigen. Das wäre gut für uns Nutzer, denn so bleiben dann weniger, irgendwall vielleicht sogar gar keine Videos ausgesperrt – und das wäre doch zu wünschen.

Facebook ist immer für eine Überraschung gut. Wenige Wochen, nachdem die Chronik (Timeline) eingeführt und mittlerweile auch zwingend für alle Benutzer gemacht wurde, hat Facebook mit einer weiteren Neuigkeit überrascht: Jeder Facebook-Benutzer bekommt nun eine @facebook.com-E-Mail-Adresse. Ob er will oder nicht. Bislang war die Facebook-E-Mail freiwillig, doch jetzt soll jeder eine bekommen. Warum? Die Antwort darauf hätte man gerne.

In der letzten Ausgabe des ARD Ratgeber Internet habe ich The Ugly Dance vorgestellt. Hier kann man Fotos von Freunden (oder sich selbst) hochladen und dann zusehen, wie ein ziemlich ungewöhnlicher Tanz aufs Parkett gelegt wird. Sieht atemberaubend verrückt aus. Viele Zuschauer wollten noch mal genau wissen, wo sie dieses interaktive Angebot finden – weshalb ich es hier gerne noch mal verlinke. Viel Spaß!