Warum Deutschland bei Netz-Videos häufig schwarz sieht

„Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar.“ So mancher Besuch auf Youtube endet für Internetbenutzer aus Deutschland mit Frust. Eine gütliche Einigung zwischen Google und GEMA ist dringend nötig. Nach dem Urteil vom Landgericht Hamburg stehen die Zeichen gut.

Seit Jahren bekommen deutsche Youtube-User häufig einen lapidaren Hinweis präsentiert, das gewünschte Video sei nicht verfügbar. Google als Eigentümer und Betreiber von Youtube auf der einen Seite sowie die GEMA als Verwertungsgesellschaft auf der anderen Seite können sich partout nicht einigen, wie viel je abgespieltem Song im Netz zu zahlen ist.

Nur so viel scheint klar: Google will deutlich weniger zahlen als die GEMA haben will. Weil es keine Einigung gibt, dürften eigentlich gar keine Musikstücke in Youtube-Videos auftauchen. Viele Musikvideos sind deshalb für deutsche User gesperrt, nicht nur offizielle Musikvideos, sondern auch private Clips, die mit Musik unterlegt sind.

Bislang war keine Einigung in Sicht

Das eigentliche Problem: User stellen immer wieder Videos online, die Musik enthalten – auch Musik, deren Rechte die GEMA vertritt. Es kann mitunter Tage dauern, bis Youtube das bemerkt und so ein Video sperrt oder die Tonspur entfernt. Weil eben doch gelegentlich aus Deutschland bestimmte Musik über Youtube zu erreichen ist, hat die GEMA geklagt. Sie verlangt von Youtube, das Hochladen von Videos mit lizenzpflichtigen Inhalten zu verhindern.

Vor dem Landgericht Hamburg haben die beiden Parteien ihre Positionen ausgetauscht. Es ging – erst mal und nur exemplarisch – um zwölf Musikstücke, die auf Youtube überhaupt nicht gespielt werden sollen, in auch nicht kurzfristig, zumindest solange keine offizielle Einigung über das Entgelt zwischen Videoplattform und Verwertungsgesellschaft existiert. Die GEMA will alle Fassungen eines Liedes sperren, also Liveversionen und Studioversionen, selbst wenn sie von unterschiedlichen Interpreten gesungen werden. Streng genommen wäre selbst das Nachspielen auf Blockflöte untersagt, da ein Video auf Youtube eine Form von öffentlicher Aufführung ist.

Youtube soll vor Veröffentlichung Inhalte prüfen

Konkret fordert die GEMA von Youtube, dass der Plattformbetreiber vor der Veröffentlichung eines Videos prüft, ob der Clip lizenzpflichtige Musik enthält. Das lehnt Youtube kategorisch ab – das sei technisch nicht machbar. Jede Minute laden Youtube-Benutzer über 60 Stunden Videos hoch. Damit prallen in jeder Hinsicht unterschiedliche Ansichten aufeinander. Das Landgericht stärkt die Position der Gema: Das Gericht hat Youtube aufgefordert, mit allen vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass keine von der GEMA rechtlich vertretene Musik mehr bei Youtube hochgeladen bzw. online gestellt wird.

Die meisten User sind eindeutig auf der Seite von Youtube, sie wollen keine Einschränkungen. Viele Internetforen sind voll mit Beschimpfungen über die GEMA. Allerdings blenden die meisten User aus, dass es ein Urheberrecht gibt, das nicht einfach so ausgehebelt werden kann und auch viele Künstler nicht auf eine Entlohnung verzichten wollen. Google verdient mit Youtube gutes Geld, daran wollen sie partizipieren.

Bei Streaming-Musik gibt es Einigung

Die GEMA will eine Mindestvergütung je gespielten Musikstück von 0,6 Eurocent, während Youtube die Rechteverwerter an den Werbeeinnahmen beteiligen will. Im Grunde muss man sich fragen, wieso es zwei Parteien von der Größe wie Google und GEMA selbst nach Jahren nicht gelingt, sich zu einigen. Selbst viele große Musiklabels drängen seit Monaten darauf. Denn die mangelnde Fähigkeit zum Konsens geht zu Lasten aller: Zu Lasten der User, die in Deutschland nur eingeschränkt Inhalte nutzen können, aber auch zu Lasten von Musikern, Textautoren und Musikverlage, die so auf Lizenzzahlungen aus dem Internet verzichten müssen.

Welche (positive) Dynamik es entfachen kann, wenn erst mal eine Einigung vorliegt, zeigt die jüngste Einigung: Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich GEMA und Internetwirtschaft auf einen Obolus für gestreamte Musik im Internet geeinigt. Schon wenige Tage später sind gleich mehrere Streaming-Dienste in Deutschland gestartet, darunter der internationale Marktführer Spotify. Nachdem Rechtssicherheit bestand, konnte es endlich losgehen – und der Konsument kann sich über eine breite Auswahl freuen. Ein ähnlicher Effekt würde sich sicher in den Videoplattformen einstellen.

Google und Gema streiten sich weiter

Für deutsche Internetbenutzer kann Youtube ganz schön frustrierend sein: „Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar „, heißt es bei uns sehr oft – und der Bildschirm bleibt schwarz.

Seit Jahren liegen Google als Eigentümer von Youtube und die Gema als Verwertungsgesellschaft der Musikbranche im Clinch. Sie können sich partout nicht einigen, wie viel pro abgespielten Song im Netz zu zahlen ist. Google will deutlich weniger zahlen als die Gema haben will. Deshalb sind nicht nur viele Musikvideos für deutsche User gesperrt, sondern auch private Clips, die mit Musik unterlegt sind.

Jetzt streiten sich Google und Gema vor dem Landgericht Hamburg. Nicht über die Höhe der Lizenzen, sondern ob und wie überhaupt Musik in Videos auftauchen darf. Die Gema will Youtube zwingen, Videos direkt nach dem Download, also noch vor dem Onlinestellen, auf mögliche Regelverstöße zu überprüfen. Technisch unmöglich, meint Google – und auch nicht nötig.
Bei diesen Grabenkämpfen gibt es nur Verlierer. Die User können auf viele Videos nicht zugreifen, die Musikbranche verdient weniger Geld.

Darum: Einigt Euch endlich. Bald.

Jetzt kann Musik endlich legal gestreamt werden: GEMA und Bitkom einigen sich

In den USA und vielen anderen Ländern sind sie äußerst populär: Musik-Dienste wie Spotify, Google Music, Deezer, iTunes Match und viele andere. Sie alle streamen Musik im Internet, bieten dem Kunden eine schier unglaubliche Auswahl. Man kann aus Millionen von Songs auswählen und sie sich auf PC, Tablet oder Smartphone anhören. Nur in Deutschland gibt es solche Angebote bislang so gut wie gar nicht.

Warum? Weil sich Gema und Internetindustrie zehn lange Jahre lang nicht einigen konnten. Erst jetzt haben sich die Parteien auf Preise verständigt: Onlinedienste sollen für jeden gestreamten Musiktitel sechs bis neun Cent zahlen. Klingt nicht viel, kann sich aber ordentlich summieren. Für Flatratekunden sollen zwischen 60 und 100 Cent pro Monat fällig werden.

Endlich eine Einigung. Jetzt werden auch andere Online-Musikdienste in Deutschland starten. Bislang war das nicht möglich, vor allem, weil die Gema blockiert, zu hohe Preise verlangt hat. Eine Innovationsbremse ohne Vergleich. Übrigens: Mit Youtube hat sich die Gema nach wie vor nicht geeinigt. Und das ist – ohne Worte.

Singen im Advent – jetzt mit GEMA-freien Weihnachtsliedern

Wer passend zur Adventszeit öffentlich ein Weihnachtsliedchen schmettert, der denkt wohl eher nicht daran, dass sich dafür vielleicht die GEMA interessieren könnte. Doch die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ ist wachsam.

Sie interessiert sich tatsächlich dafür, wenn öffentlich Weihnachtslieder gesungen werden. Die GEMA will ernsthaft eine Lizenz für in Kindergärten vervielfältigte und verteilte Noten, auch von Weihnachtsliedern.

Das verstehe, wer will. Der Verein Musikpiraten e.V. jedenfalls hatte eine geniale Idee: Die Musikpiraten haben einfach ein Liederbuch veröffentlicht, das ausschließlich GEMA-freie Musik enthält. Noten inklusive. Die zweite Auflage von „Singen im Advent“ kann jetzt kostenlos unter www.springhin.de/advent geladen werden.

37 Weihnachtslieder finden sich in dem Liederbuch, von „O Tannenbaum“ bis „Jingle Bells“. Alle ausgewählten Songs sind gemeinfrei, weil ihre Urheber schon mehr als 70 Jahre tot sind. Und damit die Lieder, die Liedtexte und auch die Noten kostenlos, lizenzfrei und legal vervielfältigt werden dürfen, haben die Musikpiraten die Texte und Noten extra neu gesetzt.

Das ist ein wirklich schönes Weihnachtsgeschenk an alle Kindergärten, Kindertagesstätten und Familien mit Kindern. Ein Geschenk, das auch die GEMA hätte machen können. Aber die wollte lieber abkassieren.

Platten-Bosse rebellieren gegen Gema

Deutsche Musikfreunde sind frustriert: Immer öfter meldet das Videoportal Youtube, das ein Video nicht gezeigt werden kann – aufgrund von rechtlichen Problemen. Nicht die Plattenlabels und schon gar nicht die Künstler sind Grund dafür, dass das Youtube-Fenster schwarz bleibt, sondern die Gema. Die Verwertungsgesellschaft kann oder will sich mit Youtube nicht einigen, schon seit Jahren gibt es Streit. Die Gema hat Youtube sogar verklagt.

Der Karren scheint festzustecken. Nun will Youtube nicht länger der Buhmann sein und erklärt eben klipp und klar, wer dafür verantwortlich ist, dass deutsche User weniger Spaß an Musik im Netz haben – übrigens nicht nur bei Youtube, sondern ganz generell.
Die Gema ist noch in alten Denkstrukturen verhaftet und will sich nicht so recht auf das digitale Zeitalter einstellen, hat oft hohe Lizenzforderungen für das Abspielen von Musik, höher als in anderen Ländern. Das finden mittlerweile auch einige Plattenbosse nicht mehr lustig. Sie beklagen sich deutlich und öffentlich über die Unbeweglichkeit der Gema – und haben völlig Recht damit.

GEMA-freie Musik: www.gemafreie-welten.de

Die passende Musik sorgt für die gewünschte Stimmung – so ist das nicht nur in Kinofilmen oder im Fernsehen, sondern auch bei Dia-Shows, in selbst gedrehten Videos, bei Präsentationen oder auf Webseiten. Nur: Woher soll man die Musik nehmen?

Einfach ins CD-Regel oder die MP3-Sammlung greifen ist nicht immer eine gute Idee. Privat geht das noch in Ordnung. Aber bei einer öffentlichen Aufführung oder im Internet müsste man GEMA-Gebühren für die Musik zahlen. Das ist aufwändig – und teuer.

Doch es gibt Musik und Soundeffekte, für die sind keine GEMA-Gebühren fällig. Unter Unter www.gemafreie-welten.de gibt es ein Online-Archiv mit Musik und Effekten. Hier kann man bequem stöbern, Musik auch nach Stimmungen suchen – und findet so schnell die passenden Sounds. Kühl, Action und komplex – um einen Filmausschnitt zu unterlegen? Kein Problem.

GEMA-frei bedeutet allerdings nicht – kostenfrei. Wem eine Musik oder ein Soundeffekt gefällt, der muss schon dafür bezahlen – aber eben nur einmal. Nicht immer wieder an die GEMA. Die Höhe der Lizenz orientiert sich am Einsatzgebiet. Zwischen wenige Euro für den Privateinsatz und mehrere hundert Euro für den Profieinsatz in internationalen Medien ist alles möglich. Zum Stöbern und Ausprobieren eignet sich das Portal aber auf alle Fälle.

www.gemafreie-welten.de