Warum Deutschland bei Netz-Videos häufig schwarz sieht

„Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar.“ So mancher Besuch auf Youtube endet für Internetbenutzer aus Deutschland mit Frust. Eine gütliche Einigung zwischen Google und GEMA ist dringend nötig. Nach dem Urteil vom Landgericht Hamburg stehen die Zeichen gut.

Seit Jahren bekommen deutsche Youtube-User häufig einen lapidaren Hinweis präsentiert, das gewünschte Video sei nicht verfügbar. Google als Eigentümer und Betreiber von Youtube auf der einen Seite sowie die GEMA als Verwertungsgesellschaft auf der anderen Seite können sich partout nicht einigen, wie viel je abgespieltem Song im Netz zu zahlen ist.

Nur so viel scheint klar: Google will deutlich weniger zahlen als die GEMA haben will. Weil es keine Einigung gibt, dürften eigentlich gar keine Musikstücke in Youtube-Videos auftauchen. Viele Musikvideos sind deshalb für deutsche User gesperrt, nicht nur offizielle Musikvideos, sondern auch private Clips, die mit Musik unterlegt sind.

Bislang war keine Einigung in Sicht

Das eigentliche Problem: User stellen immer wieder Videos online, die Musik enthalten – auch Musik, deren Rechte die GEMA vertritt. Es kann mitunter Tage dauern, bis Youtube das bemerkt und so ein Video sperrt oder die Tonspur entfernt. Weil eben doch gelegentlich aus Deutschland bestimmte Musik über Youtube zu erreichen ist, hat die GEMA geklagt. Sie verlangt von Youtube, das Hochladen von Videos mit lizenzpflichtigen Inhalten zu verhindern.

Vor dem Landgericht Hamburg haben die beiden Parteien ihre Positionen ausgetauscht. Es ging – erst mal und nur exemplarisch – um zwölf Musikstücke, die auf Youtube überhaupt nicht gespielt werden sollen, in auch nicht kurzfristig, zumindest solange keine offizielle Einigung über das Entgelt zwischen Videoplattform und Verwertungsgesellschaft existiert. Die GEMA will alle Fassungen eines Liedes sperren, also Liveversionen und Studioversionen, selbst wenn sie von unterschiedlichen Interpreten gesungen werden. Streng genommen wäre selbst das Nachspielen auf Blockflöte untersagt, da ein Video auf Youtube eine Form von öffentlicher Aufführung ist.

Youtube soll vor Veröffentlichung Inhalte prüfen

Konkret fordert die GEMA von Youtube, dass der Plattformbetreiber vor der Veröffentlichung eines Videos prüft, ob der Clip lizenzpflichtige Musik enthält. Das lehnt Youtube kategorisch ab – das sei technisch nicht machbar. Jede Minute laden Youtube-Benutzer über 60 Stunden Videos hoch. Damit prallen in jeder Hinsicht unterschiedliche Ansichten aufeinander. Das Landgericht stärkt die Position der Gema: Das Gericht hat Youtube aufgefordert, mit allen vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass keine von der GEMA rechtlich vertretene Musik mehr bei Youtube hochgeladen bzw. online gestellt wird.

Die meisten User sind eindeutig auf der Seite von Youtube, sie wollen keine Einschränkungen. Viele Internetforen sind voll mit Beschimpfungen über die GEMA. Allerdings blenden die meisten User aus, dass es ein Urheberrecht gibt, das nicht einfach so ausgehebelt werden kann und auch viele Künstler nicht auf eine Entlohnung verzichten wollen. Google verdient mit Youtube gutes Geld, daran wollen sie partizipieren.

Bei Streaming-Musik gibt es Einigung

Die GEMA will eine Mindestvergütung je gespielten Musikstück von 0,6 Eurocent, während Youtube die Rechteverwerter an den Werbeeinnahmen beteiligen will. Im Grunde muss man sich fragen, wieso es zwei Parteien von der Größe wie Google und GEMA selbst nach Jahren nicht gelingt, sich zu einigen. Selbst viele große Musiklabels drängen seit Monaten darauf. Denn die mangelnde Fähigkeit zum Konsens geht zu Lasten aller: Zu Lasten der User, die in Deutschland nur eingeschränkt Inhalte nutzen können, aber auch zu Lasten von Musikern, Textautoren und Musikverlage, die so auf Lizenzzahlungen aus dem Internet verzichten müssen.

Welche (positive) Dynamik es entfachen kann, wenn erst mal eine Einigung vorliegt, zeigt die jüngste Einigung: Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich GEMA und Internetwirtschaft auf einen Obolus für gestreamte Musik im Internet geeinigt. Schon wenige Tage später sind gleich mehrere Streaming-Dienste in Deutschland gestartet, darunter der internationale Marktführer Spotify. Nachdem Rechtssicherheit bestand, konnte es endlich losgehen – und der Konsument kann sich über eine breite Auswahl freuen. Ein ähnlicher Effekt würde sich sicher in den Videoplattformen einstellen.

SCHIEB+ Immer bestens informiert

Schieb+ Tarife
Nach oben scrollen