Neuer, einheitlicher Daten-Schutz für alle EU-Länder in Arbeit

Neuer, einheitlicher Daten-Schutz für alle EU-Länder in Arbeit

Die Rechte von Web-Nutzern in Europa sollen bald besser gewahrt werden. Auf eine Verbesserung des Datenschutzes für alle 28 EU-Länder haben sich die Justizminister der Mitgliedsstaaten geeinigt. In Zukunft soll es überall die gleichen Regeln geben.

Mit der Datenschutznovelle werden die Rechte und der Schutz von privaten Daten von Internetnutzern verbessert – besonders gegenüber Web-Giganten wie Facebook oder Google. Was genau drinstehen soll, wird noch festgelegt. Damit will man bis Ende 2015 fertig sein. Gültig werden soll die Reform dann im Jahr 2018.

EU-Justizkommissarin Vera Jourova erklärte, dass „die Reform für Klarheit und ein hohes Schutzniveau sorgen“ wird. Mit dem neuen Datenschutzrecht werden die bisherigen Regelungen ersetzt, die seit 20 Jahren gelten. Damals waren soziale Netzwerke ein Fremdwort, Daten wurden bei weitem nicht in demselben Maß wie heute gesammelt.

Künftig sollen Internetnutzer außerdem persönliche Daten sowie Fotos und Videos aus dem Internet löschen können. Die Löschung soll dabei auch von Google und Co. verlangt werden können, sodass keine entsprechenden Verweise mehr auffindbar sind.

Werden personenbezogene Daten ausgespäht oder wird der Datenschutz sonst wie verletzt, soll auch das Beschwerdeverfahren einfacher werden. In allen EU-Staaten gelten ja dann identische Richtlinien, was es Nutzern einfacher macht, gegen Verstöße vorzugehen. Hält sich eine Firma nicht an die Richtlinie, soll sie das bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes kosten.

eu-vorhaengeschloss

Schärferes Gesetz gegen Cyber-Mobbing

Schärferes Gesetz gegen Cyber-Mobbing

Mit einer neuen gesetzlichen Regelung soll das sogenannte Cybermobbing in Deutschland verstärkt bekämpft werden. Der Paragraf § 201a des Strafgesetzbuchs (StGB) wurde nun geändert, um Menschen stärker zu schützen, die im Internet ungewollt bloßgestellt, diffamiert oder belästigt werden.

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Bundes-Regierung begrenzt Abmahn-Gebühren

Wenn ein Internetbenutzer in Verdacht gerät, illegal urheberrechtlich geschütztes Material wie Musik oder Filme im Internet getauscht oder angeboten zu haben, droht schnell eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt, die mehrere Hundert, nicht selten auch deutlich über 1000 Euro kosten kann, mögliche Schadenersatzforderungen kommen noch dazu. Nicht jeder ist Großverdiener, daher können solche Anwaltsgebühren schmerzen. Leider werden solche Abmahnungen massenhaft rausgeschickt – sie sind einfach ein gutes Geschäft. Wenig Arbeit, hohe Erträge.

Dem wird die Bundesregierung einen Riegel vorschieben. Künftig soll bei einer Abmahnung, etwa wegen des illegalen Downloads von Musik in Onlinetauschbörsen, der Streitwert auf 1.000 Euro begrenzt werden, zumindest bei Ersttätern. Damit können die Anwälte maximal 150 Euro Gebühren berechnen. Immer noch ein gutes Geschäft für windige Anwälte, aber eben kein mehr ganz so gutes. Allerdings hat der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen, etwa Verstöße in „schweren Fällen“, auch wer nicht zum ersten Mal abgemahnt wird, muss mit höheren Gebühren rechnen. Deswegen fürchten Verbraucherschützer, dass nun häufig mit diesen Ausnahmen argumentiert wird – und dann müssen doch wieder die Gerichte entscheiden. Den Schaden haben die oft unschuldigen User, die sich gegen Abmahnungen wehren müssen.

Internet-Abmahnungen sollen gedeckelt werden

Die Bundesregierung will dem Abmahn-Wahnsinn im Internet einen Riegel vorschieben. Täglich werden Hunderte von Abmahnungen verschickt: Da bekommen Internetbenutzer einen Brief vom Anwalt, sie hätten die Urheberrechte missachtet, etwa weil Musik, Filme oder Fotos getauscht wurden. Die Abmahnkosten der Anwaltskanzleien liegen oft weit über 1000 Euro – für einen simplen Brief. Das will Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ändern. Die Abmahnkosten sollen auf 150 Euro beim ersten Anschreiben gedeckelt werden.

Gut so, denn zum einen verdienen sich windige Anwälte mit den Abmahnungen eine goldene Nase, zum anderen können viele Betroffene angesichts der Kosten gar nicht gegen solche juristischen Anfeindungen vorgehen. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, ist aber noch nicht präzise genug formuliert. So sind nach wie vor Ausnahmen möglich, etwa in besonders schweren Fällen. Das ist zu vage formuliert. Denn ob ein schwerer Fall vorliegt oder nicht, entscheidet aufgrund der Schwäche der Formulierung ein Gericht. Und es kostet Geld, das anzurufen. Hier muss die Justizministerin dringend nachbessern. Auch die Schadenersatzforderungen sollten im ersten Anschreiben gar nicht geltend gemacht werden können. Nur dann wären Betroffene vor Abmahn-Wahnsinn, wie es ihn im Internet leider gibt, wirkungsvoll geschützt.