Was sind die Ursachen für Hass, Hetze und Wut?

Was sind die Ursachen für Hass, Hetze und Wut?

Bundespräsident Steinmeier hat gerade das Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität unterschrieben. Es sieht auch eine Datenweitergabe an das BKA vor, um Rechtsverstöße schneller und effektiver ahnden zu können. Die großen Plattformen sollen also nicht nur löschen – wie es bereits das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorsieht -, sondern auch strafbare Postings melden.

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Bundestag beschließt Gesetz gegen Hass im Netz

Bundestag beschließt Gesetz gegen Hass im Netz

Das Netz – ein Ort für den gepflegten Gedankenaustausch, für seriöse Informationen, geistreiche Kommentare und respektvollem Umgang miteinander? Schön wär’s… Mit der Realität hat das jedenfalls nichts zu tun. Man kann wohl ohne Übertreibung sagen, dass es im Netz ziemlich rau zugeht – zuweilen sogar völlig unzivilisiert. Beleidigungen, Demütigungen, Verleumdungen, Hass und Hetze – in vielen Bereichen des Netz leider Alltag. Das soll sich nun – zumindest ein wenig – ändern. Der Bundestag hat ein Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus beschlossen. Ob das was bringt?

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NetzDG 2.0: Neue Regeln, neue Bedenken

NetzDG 2.0: Neue Regeln, neue Bedenken

Seit zwei Jahren gibt es in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Der Ansatz ist gut, finden viele – selbst Kritiker. Aber im Detail nicht sorgfältig genug durchdacht und formuliert. Jetzt hat das Kabinett eine Gesetzesverschärfung auf den Weg gebracht. Verschärfte Regeln, Meldepflicht ans BKA – und Passwortherausgabe. Da regt sich Widerstand.

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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG): Eine Bilanz

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG): Eine Bilanz

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gibt es in Deutschand ein Gesetz, das die Verbreitung von Hass und Hetze im Netz eindämmen soll. Aber funktioniert es auch? Das Gesetz steht heftig in der Kritik – auch ein Jahr nach dem Start. Ein paar Verbesserungen hat es zweifellos gebrach. Der große Wurf ist damit allerdings nicht gelungen.

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Der Bundestrojaner kommt

Der Bundestrojaner kommt

WhatsApp? Telegram? Facebook Messenger? Für Polizei und Sicherheitsbehörden ein harter Brocken, denn moderne Messenger verschlüsseln die gesamte Kommunikation. So sicher, dass Polizei und Behörden nichts mitbekommen, wenn sich Terroristen oder Kriminelle mit modernen Messengern austauschen. Ein erhebliches Problem. Deshalb hat die Bundesregierung nun beschlossen, dass die Polizei künftig Trojaner zum Abhören einsetzen darf.

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Kritik am geplanten WLAN-Gesetz

Kritik am geplanten WLAN-Gesetz

Offene WLANs gehörem im Ausland zum Alltag: Fast überall kann man sich mit Smartphone, Tablet oder Notebook ohne Anmeldung und kostenlos in öffentliche WLAN-Hotspots einwählen und online gehen. Nur in Deutschland ist das aber eher die Ausnahme: Hemmschuh ist die Störerhaftung. Die wollte die Regierung eigentlich abschaffen – macht das aber nur sehr zögerlich und zurückhaltend.

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Die Schwächen des neuen WLAN-Gesetzes

Die Schwächen des neuen WLAN-Gesetzes

Öffentliche WLAN-Hotspots sind heutzutage kein nettes Gimmick für gelangweilte Smartphone-Benutzer, sondern fast überlebenswichtig – vor allem, wenn man selbst auf Reisen ist. Und was muss man da feststellen: Während man im Ausland recht häufig auf offene WLANs stößt, die man kostenlos benutzen kann, sieht das in Deutschland ganz anders aus.

Mit nur zwei Hotspots auf 100.000 Einwohner stehen wir in Deutschland echt schlecht da. Das will die Bundesregierung ändern und hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der für mehr WLAN-Hotspots in der Öffentlichkeit sorgen soll. Doch es gibt eine Menge Kritik.
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Kritik am geplanten WLAN-Gesetz

Neues Gesetz für Offenes WLAN

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz verabschiedet, das mehr offene WLANs bringen soll. Das ist auch dringend nötig, denn nur in wenigen Ländern gibt es derart wenige offene WLAN-Hotspots wie bei uns in Deutschland. Nur zwei Hotspots pro 100.000 Einwohner – damit ist Deutschland ein Entwicklungsland. Das neue Gesetz hätte das ändern können – wäre man in Berlin entschlossener.

Die „Reform des Telemediengesetzes“ soll Betreiber von Cafés oder Restaurants motivieren, mehr öffentliche WLANs anzubieten. Sie werden von der so genannten Störerhaftung befreit, müssen also nicht haften, wenn Gäste das offene WLAN missbrauchen. Allerdings hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die Betreiber bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Anbieter müssen ihren WLAN-Anschluss „angemessen“ absichern und sich außerdem von den Nutzern eine Zusicherung abholen, dass sie keine Rechtsverletzung begehen. (Sehr sinnvoll: Wer hakt schon „Ich werde das WLAN für kriminelle Aktivitäten nutzen“ anklicken, wenn er das vorhat?) Wird beides berücksichtigt, ist der WLAN-Betreiber aber immerhin fein raus. Er kann nicht mehr haftbar gemacht werden.

wlanaccess

So weit, so gut. Allerdings bezweifeln Experten, dass es zu einem wirklich spürbaren Effekt kommt. Begründung: Die User müssen jedes Mal und in jedem offenen WLAN-Hotspot erneut die Zustimmung geben, sich artig zu verhalten. Und die Betreiber müssen diese Zustimmung von jedem einzelnen User einholen – und das geht nur, wenn jeder User einen Zugangscode erhalten muss.  Sehr lästig – und im Ausland auch unüblich.

Nach einem Befreiungsschlag klingt das nicht – obwohl es im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist, offene WLANs an öffentlichen Plätzen zu fördern. Wie so häufig in der Politik, ist die gewählte Lösung unentschlossen und zaghaft. Sehr schade.