Seit 2017 gibt es in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Der Ansatz ist gut, finden viele – selbst Kritiker. Aber im Detail nicht sorgfältig genug durchdacht und formuliert. Die letzten Jahre haben gezeigt: Das Gesetz wurde mehrfach nachgeschärft, zuletzt mit dem Digital Services Act der EU ergänzt – doch die Probleme bleiben. Hass und Hetze florieren weiter, neue Plattformen wie TikTok und Discord stellen Behörden vor neue Herausforderungen.
Seit 2018 gilt in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es soll die zunehmende Hetze und den Hass in den Sozialen Netzwerken eindämmen helfen. Es hat durchaus etwas gebracht. Aber einen Durchbruch, eine wirkliche Besserung der Situation hat das NetzDG dann auch nicht gebracht. Aber immerhin müssen Meta, X (ehemals Twitter) und Co. Inhalte, die „offensichtlich Rechtsverstoß“ begehen, löschen – wenn sie gemeldet werden.
Das aber reicht längst nicht mehr. Das sehen die User auf X, TikTok, Instagram und YouTube jeden Tag. Die Stimmung kocht immer weiter hoch – der Anstand hat sich verabschiedet. Besonders problematisch: Während das NetzDG ursprünglich für klassische Social Media Plattformen konzipiert wurde, sind neue Player wie Discord, Telegram oder Gaming-Plattformen wie Twitch oft schwerer zu regulieren.
Meldepflicht und KI-gestützte Überwachung
Inzwischen müssen die Plattformen nicht nur reagieren, sondern auch proaktiv werden. Die Netzwerke sind verpflichtet, systematisch nach strafbaren Inhalten zu suchen und diese zu melden. KI-Systeme durchforsten rund um die Uhr Posts, Kommentare und Videos nach verdächtigen Inhalten. Das betrifft nicht nur klassische Hassrede, sondern auch Bedrohungen mit sexueller Gewalt, Doxing und koordinierte Angriffe.
Richtig so. Denn nicht selten finden sich Postings wie „Ich f**** Dich durch, Du Schlampe!“ im Netz. Ich vermisse nichts, wenn solche Postings komplett verschwinden. Auch wenn es nur ist, weil die Urheber eine aktive Strafverfolgung befürchten müssen. Hass und Hetze – was das ist, lässt sich bekanntlich nicht immer messerscharf erkennen und trennen. Die KI-Systeme werden immer besser, machen aber noch Fehler.
Das BKA als zentrale Meldestelle – und die Überlastung
Die Meldungen landen zentral beim Bundeskriminalamt (BKA). Da wird dann entschieden, wie es weiter geht – und die Sache ggf. an die jeweilige Landespolizeibehörde weitergeleitet. Das System funktioniert grundsätzlich – aber die schiere Masse ist zum Problem geworden.
2025 gingen über 400.000 Meldungen beim BKA ein. Das sind mehr als 1.000 pro Tag. Die Behörden sind trotz Personalaufstockung überfordert. Viele Fälle versanden, weil schlicht die Kapazitäten fehlen. Besonders schwierig wird es bei grenzüberschreitenden Fällen oder wenn Täter Anonymisierungstechniken nutzen.
Wer ein solches Gesetz (er)schafft und auf den Weg bringt, der muss auch für die nötige finanzielle, personelle und materielle Ausstattung bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz sorgen. Und selbst wenn man das wollte: Das gelingt nicht von jetzt auf gleich.
Datenzugang: Zwischen Strafverfolgung und Datenschutz
Besonders umstritten bleibt die Herausgabe von Nutzerdaten. Plattformen müssen bei schweren Straftaten und richterlicher Anordnung Informationen über Täter preisgeben. Das schließt IP-Adressen, Zeitstempel und bei verschlüsselten Diensten auch Metadaten ein.
Das Problem: Viele User nutzen VPNs, Tor-Browser oder andere Anonymisierungsdienste. Telegram und Signal verschlüsseln end-to-end. Neue dezentrale Plattformen wie Mastodon oder Matrix machen die Strafverfolgung noch komplizierter, weil sie auf verteilte Server setzen.
Wieso sollte man schlimme Straftäter schützen? Die Frage ist berechtigt – aber die Antwort komplex. Denn dieselben Werkzeuge, die Kriminelle nutzen, schützen auch Whistleblower, Journalisten und Dissidenten in autoritären Regimen.
EU-weite Regeln durch den Digital Services Act
Seit 2024 gilt zusätzlich zum NetzDG der Digital Services Act (DSA) der EU. Er verschärft die Regeln noch einmal: Sehr große Plattformen mit über 45 Millionen Nutzern in der EU müssen ihre Algorithmen offenlegen und Risikobewertungen durchführen. X, Meta, TikTok und YouTube stehen unter besonderer Beobachtung.
Der DSA geht weiter als das deutsche NetzDG: Er verlangt Transparenz bei Empfehlungsalgorithmen und gibt Usern mehr Kontrolle über ihre Timeline. Plattformen müssen erklären, warum bestimmte Inhalte angezeigt oder entfernt wurden.
Die Realität: Whack-a-Mole mit Hasspostern
Trotz aller Gesetze bleibt die Realität ernüchternd. Hassposter sind kreativ: Sie nutzen Codes, Memes oder verlagern ihre Aktivitäten auf kleinere, weniger überwachte Plattformen. Was bei X gelöscht wird, taucht bei Telegram wieder auf. Was dort verschwindet, wandert zu Discord oder in private Gruppen.
Dazu kommt: Die Automatisierung funktioniert in beide Richtungen. Während Plattformen KI gegen Hassrede einsetzen, nutzen auch die Täter Bots und automatisierte Accounts für ihre Angriffe. Es ist ein Wettrüsten zwischen Technologien.
Ich denke: Was nützt ein NetzwerkDG, wenn es Gerichte gibt, die Schmähungen gegen Politiker als zulässige Meinungsäußerung erachten? Wie soll man den Menschen da klar machen, dass es Regeln braucht? Die Rechtsprechung ist uneinheitlich – was in Bayern als Beleidigung gilt, ist in Berlin vielleicht noch Satire.
Fazit: Regulation allein reicht nicht
Also: Es muss was passieren – und meiner Ansicht nach enthalten NetzDG und DSA durchaus gute und sinnvolle Werkzeuge. Aber Gesetze allein lösen das Problem nicht. Es braucht:
- Bessere technische Ausstattung bei Polizei und Justiz
- Einheitliche Rechtsprechung bei Hassrede
- Medienkompetenz in Schulen und Gesellschaft
- Plattformen, die Verantwortung ernst nehmen
- Und ja, auch gesellschaftliche Veränderung
Denn diese schlimme Stimmung gibt es nicht nur im Netz. Druck, Frust und Wut haben ihre Gründe. Corona, Inflation, Krieg – die letzten Jahre haben tiefe Spuren hinterlassen. Solange Menschen ihre Ängste in Hass verwandeln, werden auch die besten Gesetze nur Symptome bekämpfen.
Das NetzDG war ein wichtiger erster Schritt. Aber es war eben nur der erste.
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netzpolitik.org Markus Beckedahl über das NetzwerkDG (gültige Fassung)
Zuletzt aktualisiert am 02.03.2026
