Google-Konto ohne Google+

Google-Konto ohne Google+

Google+ kommt einfach nicht gegen Facebook an – obwohl sich Google jede Menge Mühe gibt. Lange Zeit war man verpflichtet, beim Einrichten eines Google-Kontos automatisch auch ein Google+-Konto einzurichten. Das ist jetzt nicht mehr der Fall: Wer ein Google-Konto einrichtet, egal ob für Google Mail, Maps oder Youtube, der hat jetzt die Wahl, ob gleichzeitig auch ein Google+-Konto eingerichtet werden soll.

Das Einrichten eines Plus-Kontos ist also ab sofort optional. Allerdings weist Google auch darauf hin, dass man ein Plus-Profil benötigt, wenn man online Dinge teilen, Rezensionen im Play Store hinterlassen will oder auf Youtube Videos kommentieren möchte. Eigentlich wäre das unnötig – aber so versucht Google weiterhin, Google+ zu unterstützen. Eine wirklich Eigendynamik will Google+ allerdings nicht entwickeln.+

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Googles Support per E-Mail ist unzureichend

Googles Support per E-Mail ist unzureichend

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor Gericht einen Sieg gegen den Onlineriesen Google erstritten: Google darf Verbrauchern, die sich per E-Mail an die von Google im Impressum angegebene Support-Adresse wenden, nicht „die Kommunikation über E-Mail verweigern“. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Google entschieden (hier das Urteil).

Google-Nutzer, die sich mit ihren Fragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse „support-de@google.com“ wenden, erhalten in der Regel eine automatisch generierte Antwort: „Bitte beachten Sieurtei, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.“ Google macht es sich einfach und verweist den Kunden auf Selbsthilfe-Anleitungen und Supportseiten im Netz.

Diese Form der Kommunikation bewertete der vzbv als nicht vereinbar mit dem Telemediengesetz. Dort heißt es unter anderem, dass „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ im Impressum verfügbar sein müssen. Googles Support-Kontakt hingegen ist nach Auffassung des vzbv eine Blackbox, in der Verbraucheranfragen ins Leere laufen.

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Eine Aufassung, die die Richter nun eindeutig bestätigten: Eine automatisch generierte E-Mail ohne Kontaktmöglichkeit zum Webseitenbetreiber entspreche nicht den Anforderungen der Impressumspflicht nach §5 Telemediengesetz. Das Gericht stellte klar, dass es nicht um eine Prüfpflicht dergestalt gehe, dass jede eingehende E-Mail von einem Mitarbeiter individuell geprüft und bearbeitet werden müsse. Es müsse aber sichergestellt werden, dass über die im Impressum genannte E-Mail-Adresse Kommunikation stattfinden könne.

Ein für die Verbraucher erfreuliches Urteil, denn in der Tat ist es gerade bei amerikanischen Onlinediensten alles andere als einfach, überhaupt jemand zu kontaktieren, geschweige jemanden, der auch etwas entscheiden kann.

 

Google Play Store: Bei Nichtgefallen Geld zurück

Google Play Store: Bei Nichtgefallen Geld zurück

Wer im Google Play Store eine App kauft, hat jetzt bis zu zwei Stunden Zeit, die App auf Herz und Nieren zu prüfen. Bei Nichtgefallen kann man sich das Geld vom Anbieter erstatten lassen. Dazu muss man in den Play Store und dort die Erstattung beantragen.

Während Apple-Fans ungehemmt Apps kaufen, sind Android-User deutlich zurückhaltender beim Geldausgeben. Das will Google ändern und deshalb jetzt die Spielregeln für den App-Kauf geändert. Sollte einem eine App nicht gefallen, sollte man sich innerhalb von 2 Stunden wieder in den App-Store begeben. Neben dem „Öffnen“-Button gibt es dann auch einen Button zur Erstattung des Beitrags. Zwei Stunden nach dem ersten Download verschwindet der Button wieder.

Bislang hatten App-User ein Zeitfenster von 15 Minuten. Nicht ausreichend, wenn man ein Game herunterlädt, dass 1 GB und mehr Volumen hat. Deshalb hat Google das Zeitfenster für Erstattungen erweitert.

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YouTube-Videos in ein Word-Dokument einfügen

YouTube-Videos in ein Word-Dokument einfügen

Word ist ja bekanntlich ein Tausendsassa. Neben Texten und Bildern verarbeitet das Büroprogramm von Microsoft sogar Videos. Ja, richtig: In Word-Dokumente können auch Filme eingebettet werden. Zum Beispiel von der Videoplattform YouTube. Wie geht das?

Ein YouTube-Video lässt sich mit wenigen Schritten in ein Word-Dokument einbetten. In Word 2013 öffnen Sie zunächst das gewünschte Dokument und setzen den Textcursor dann an die Stelle, wo das Video erscheinen soll.

Oben im Menüband schalten Sie dann zum Tab „Einfügen“, und klicken dann in der Rubrik „Medien“ auf „Onlinevideo“. Im Bereich „YouTube“ geben Sie dann den Titel des einzufügenden Videos ein. Nach einem Klick auf die Such-Lupe markieren Sie den korrekten Treffer und klicken dann auf „Einfügen“.

Im Word-Dokument ist jetzt ein Vorschaubild des YouTube-Films zu sehen. Bei bestehender Internetverbindung lässt sich das Video per Klick darauf starten.

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Einzelne Einträge aus dem Chrome-Verlauf entfernen

Einzelne Einträge aus dem Chrome-Verlauf entfernen

Wie andere Browser führt auch Google Chrome Buch über die besuchten Webseiten. Sie wollen später einen dieser gemerkten Einträge wieder aus dem Browserverlauf entfernen, sodass er nicht mehr beim Eintippen in die Adresszeile vorgeschlagen wird? Wir zeigen, wie das geht.

Um einen einzelnen Eintrag aus dem Chrome-Verlauf zu löschen, führen Sie die folgenden Schritte aus:

  1. Starten Sie Google Chrome.
  2. Als Nächstes klicken Sie in die Adresszeile, und geben ein paar Buchstaben ein, bei denen die besuchte Webseite vorgeschlagen wird.
  3. Drücken Sie jetzt so oft auf [Pfeil nach unten], bis die zu entfernende Zeile markiert ist.
  4. Nutzen Sie das Tastenkürzel [Umschalt] + [Entf], damit die Webseite aus dem Browserverlauf gelöscht wird.

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Google-Chrome-Browser in der 64-Bit-Version nutzen

Google-Chrome-Browser in der 64-Bit-Version nutzen

Wer einen 64-Bit-Prozessor hat, der kann die Geschwindigkeit und Stabilität von Google Chrome verbessern. Denn Google stellt das beliebte Gratis-Internetprogramm jetzt auch in 64-Bit bereit. Wie steigen Sie um?

  1. Prüfen Sie zunächst, ob Sie Windows als 64-Bit-Ausgabe nutzen. Dazu in Windows 8.1 [Windows] + [X] drücken und auf „System“ klicken. Hinter „Systemtyp“ muss „64-Bit-Betriebssystem“ stehen.
  2. 64-Bit-Installer von der folgenden Seite herunterladen: https://www.google.com/chrome/browser/?platform=win64
  3. Alle offenen Chrome-Fenster schließen.
  4. Heruntergeladene „ChromeSetup.exe“ ausführen, Admin-Rechte bestätigen und warten.

Nach dem Upgrade startet Chrome automatisch. Klicken Sie jetzt im Menü auf „Über Google Chrome“. Dort finden Sie nun den Hinweis: „64-bit“.

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Digitale Sanduhr-App für Ihr Handy

Digitale Sanduhr-App für Ihr Handy

Zur Messung kurzer Zeiträume nutzt man nicht nur in der Küche eine Sanduhr. Sie kann auch helfen, dass Ihr Tee nicht zu lang oder zu kurz gezogen hat. Sie haben keine Sanduhr zur Hand? Dann laden Sie sich doch die digitale Version auf Ihr Handy!

Eine vernünftige Sanduhr für das iPhone ist die App Hourglass, die Sie für 0,89 Euro aus dem App Store laden können. Dafür erhalten Sie eine realistische Sanduhr mit echtem Sand auf dem Bildschirm. Wie lange die Sanduhr laufen soll, lässt sich bequem anpassen. Um sie neu zu starten, drehen Sie einfach das Handy auf den Kopf.

Auch Android-Nutzer schauen nicht in die Röhre. Hier ist die passende App sogar gratis und auf Deutsch erhältlich. Sie heißt Sanduhr und ist ebenfalls anpassbar, was die Länge der zu messenden Zeitspanne angeht.

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Handy sperren, wenn das Kind nicht zurückruft

Handy sperren, wenn das Kind nicht zurückruft

Wenn das eigene Kind ein Handy hat, kann man es dazu nutzen, sich zu vergewissern, dass es dem Kind gut geht. Leider nutzen junge Leute ein Smartphone oft lieber dazu, Selfies zu posten, Fotos vom Essen zu machen, und Sie zu ignorieren, wenn Sie anrufen. Damit ist jetzt Schluss.

Für Android-Handys gibt es nämlich jetzt die App Ignore No More. Damit lässt sich das Mobiltelefon des Nachwuchses einfach sperren, wenn kein Rückruf erfolgt. Einen Schritt weiter ist sogar das Löschen aller Daten möglich.

Zur Nutzung muss die App sowohl auf dem elterlichen Handy als auch auf dem Smartphone des Nachwuchses installiert werden. Anschließend erstellen Sie auf dem Eltern-Handy einen Account. Loggen Sie sich dann auch auf dem Kind-Handy ein, und legen Sie dort fest, dass es sich um das Gerät des Kindes handelt.

Für die Rückruf-Funktion legen Sie in der normalen Kontakte-App eine Gruppe namens INM an, die alle Eltern-Rufnummern beinhaltet. Außerdem müssen Widgets für den Sperrbildschirm aktiviert werden. Dann lässt sich das Ignore-No-More-Widget auf den Sperrbildschirm setzen.

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