Google: Nach Bildern mit bestimmten Lizenzen suchen

Google: Nach Bildern mit bestimmten Lizenzen suchen

Über die Bildsuche des Suchmaschinen-Riesen Google finden Sie für jedes gewünschte Thema die passenden Grafiken. Fragt sich nur: Dürfen Sie sie überhaupt nutzen? Wer sicher gehen will, sucht gleich nach Bildern mit der passenden Nutzungslizenz.

Die Suche nach Grafiken mit einer bestimmten Nutzungslizenz, etwa der Nutzung zu kommerziellen Zwecken, klappt ähnlich wie bei der Microsoft-Suchmaschine Bing. So gehen Sie im Einzelnen vor:

  1. Öffnen Sie Ihren Browser, im Beispiel Internet Explorer.
  2. Laden Sie dann die Webseite https://images.google.com/.
  3. Jetzt tippen Sie den gewünschten Suchbegriff ein, und klicken dann auf das Such-Symbol – oder Sie drücken auf die [Eingabetaste].
  4. Über den Resultaten sehen Sie einen Knopf namens „Suchoptionen“, den Sie anklicken. Daraufhin wird eine Optionsleiste ausgefahren.
  5. Per Klick auf „Nutzungsrechte“ erhalten Sie eine Auswahl, welche Lizenz Sie für die Bildsuche verwenden wollen. Ein Klick auf die gewünschte Lizenzart genügt, und Sie sehen nur noch passende Bild-Ergebnisse.

google-bildsuche-nutzungslizenz

Kartellamt düpiert Verleger

Kartellamt düpiert Verleger

Verleger haben es derzeit nicht leicht, das ist keine Frage. Aber für alles allein Google verantwortlich zu machen und beim Suchmaschinenriesen abkassieren zu wollen, das ist auch keine Lösung. Genau das ist aber das Ziel einiger Verlage, die sich zusammengeschlossen haben, um Google das Leben schwer zu machen. Nun hat das Kartellamt die Beschwerde in Bausch und Bogen zurückgewiesen. Eine peinliche Schlappe für die Verlage. (mehr …)

Google-Maps-Kartenansicht an andere weitergeben

Google-Maps-Kartenansicht an andere weitergeben

Ein vielgenutzter Google-Dienst ist Maps. Mit wenigen Klicks sehen Sie nicht nur Straßenkarten von (fast) jedem gewünschten Ort, sondern können sich auch per Routenplaner-Funktion dorthin führen lassen. Sie wollen eine Route an jemand anders weitergeben?

In der alten Maps-Version gab es zum Weitergeben der aktuellen Ansicht eine Funktion „Link abrufen“. Ein Klick darauf, und schon konnte man eine Web-Adresse in die Zwischenablage kopieren, mit der man von überall aus auf die aktuelle Maps-Ansicht zugreifen konnte. In der neuen Maps-Version, die seit einiger Zeit online ist, fehlt die Funktion „Link abrufen“ allerdings.

Stattdessen ist das Kopieren eines Links zur aktuellen Ansicht von Google Maps jetzt noch viel einfacher: Bei jeder Änderung, etwa wenn Sie eine andere Zoomstufe wählen oder einen Zielpunkt einer Route verschieben, aktualisiert sich die Adresse in der Adressleiste Ihres Browsers sofort von selbst. Kopieren Sie also einfach die aktuelle Adresse direkt aus dieser Browser-Adressleiste, um sie weiterzugeben (oder ein Lesezeichen für später zu setzen).

google-maps-adressleiste

Kostenlose Alternative zum Google-Übersetzer

Kostenlose Alternative zum Google-Übersetzer

Es muss nicht immer Google Translate sein: Gerade wer weiß, wie Google mit den eigenen Daten umgeht, kann selbst entscheiden, ob Google-Dienste zu meiden sind. Zum Glück stehen Sie nicht im Regen. Denn es gibt eine kostenlose Alternative zum Google-Übersetzer.

Der Gratis-Webdienst hört auf den Namen iTranslate4 und ist unter der Internetadresse https://itranslate4.eu/de/ zu erreichen. Nach dem Öffnen der Webseite wählen Sie oben links als Erstes die Quell-Sprache. Am besten fahren Sie, wie bei Google auch, mit der Einstellung „Auto-detect“, sprich: Automatisch erkennen. In das Textfeld darunter geben Sie dann den Text ein, der übersetzt werden soll. Möglich sind hier bis zu 1.000 Buchstaben.

Die Übersetzung wird Ihnen dann angezeigt, sobald Sie auf „Übersetzen“ klicken. Da es oftmals mehrere Varianten gibt, einen Text zu übersetzen, nutzt iTranslate4 verschiedene Übersetzungssysteme und zeigt Ihnen die Resultate von allen Übersetzern an.

itranslate4

Das sympathische Deich-Hörnchen

Allzu oft kommen einen die großen Megakonzerne wie Microsoft, Apple oder Google wie unnahbare Institutionen vor. Anfragen werden gar nicht oder nur sehr spät oder sparsam beantwortet. Umso überraschender, wenn es dann mal anders ist. Wie beim Briefwechsel zwischen den Michael und Timm Wiethe und der Google-Zentrale in Deutschland: Vater und Sohn haben deutlich gemacht, dass sie keine Onlinenutzer sind. Sie haben einen handgeschriebenen Brief an Google geschrieben – und wollten den Suchdienst von Google nutzen. Trotz fehlender Netzverbindung.

… da wir hier zur Zeit keinen Zugang zum Internet haben, möchten wir Sie bitten, in Ihrer gewohnt schnellen und umfassenden Weise, eine Suchanfrage zu beantworten. Wir benötigen Infos und Bilder zu:

„Deichhörnchen“

Eine Suchanfrage zum Stichwort „Deichhörnchen“. Praktisch alle Medien haben über diese witzige Anfrage berichtet – denn Google hat tatsächlich geantwortet. Ebenfalls handgeschrieben. Und im typischen Layout einer Google-Suchanfrage. Selbst kleine Grafiken und Platz für die typischen Anzeigen wurden berücksichtigt. Eine äußerst sympathischt Art, mit einer solchen Anfrage umzugehen. Chapeau!

Da ich einige Tage selbst in Urlaub war, hatte ich keine Gelegenheit, eher auf das Deichhörnchen einzugehen – unter den Tisch fallen lassen wollte ich es aber auch nicht. 🙂

Kartellamt düpiert Verleger

Wikipedia-Artikel aus Google-Index gelöscht

Das Recht auf Vergessen: Seit einigen Wochen können Europäer von Google und anderen Suchdiensten verlangen, dass Links entfernt werden, wenn sie auf wenig schkeichelhafte Inhalte verweisen. Google hat bereits Tausende von Löschanträgen bearbeitet. Jetzt wurde laut Observer auch zum ersten Mal ein Artikel aus dem Onlinelexikon Wikipedia aus dem Index entfernt.

Welcher Artikel aus Wikipedia betroffen ist und aus dem Suchindes von Google Europa geflogen ist, ist ebenso wenig bekannt wie wer die Löschung beauftragt hat. Eins steht aber fest: Die Löschung von Wikipedia-Artikeln aus dem Index macht deutlich, wie absurd das EUGh-Urteil eigentlich ist. Schließlich ist Wikipedia das Lexikon des 21. Jahrhunderts. Wenn man darauf nicht mehr verlinken darf oder durch ein Gerichtsurteil indirekt die Verlinkung darauf unterbleiben muss, dann stimmt etwas nicht.

Ich bleibe bei meiner Kritik: Das Urteil ist grundfalsch. Wer Probleme mit Inhalten hat, sollte sich um die Beseitung der Inhalte kümmern und nicht die Hinweisschilder abmontieren (lassen). Bis zum Mitte Juli sind rund 90.000 Löschanfragen bei Google eingegangen, die der Konzern abarbeiten muss. Das Ausmaß der Löschanträge ist wirklich absurd hoch – und macht deutlich, wie groß der Schaden durch das Urteil ist.

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