Das sympathische Deich-Hörnchen

Allzu oft kommen einen die großen Megakonzerne wie Microsoft, Apple oder Google wie unnahbare Institutionen vor. Anfragen werden gar nicht oder nur sehr spät oder sparsam beantwortet. Umso überraschender, wenn es dann mal anders ist. Wie beim Briefwechsel zwischen den Michael und Timm Wiethe und der Google-Zentrale in Deutschland: Vater und Sohn haben deutlich gemacht, dass sie keine Onlinenutzer sind. Sie haben einen handgeschriebenen Brief an Google geschrieben – und wollten den Suchdienst von Google nutzen. Trotz fehlender Netzverbindung.

… da wir hier zur Zeit keinen Zugang zum Internet haben, möchten wir Sie bitten, in Ihrer gewohnt schnellen und umfassenden Weise, eine Suchanfrage zu beantworten. Wir benötigen Infos und Bilder zu:

„Deichhörnchen“

Eine Suchanfrage zum Stichwort „Deichhörnchen“. Praktisch alle Medien haben über diese witzige Anfrage berichtet – denn Google hat tatsächlich geantwortet. Ebenfalls handgeschrieben. Und im typischen Layout einer Google-Suchanfrage. Selbst kleine Grafiken und Platz für die typischen Anzeigen wurden berücksichtigt. Eine äußerst sympathischt Art, mit einer solchen Anfrage umzugehen. Chapeau!

Da ich einige Tage selbst in Urlaub war, hatte ich keine Gelegenheit, eher auf das Deichhörnchen einzugehen – unter den Tisch fallen lassen wollte ich es aber auch nicht. 🙂

Wikipedia-Artikel aus Google-Index gelöscht

Wikipedia-Artikel aus Google-Index gelöscht

Das Recht auf Vergessen: Seit einigen Wochen können Europäer von Google und anderen Suchdiensten verlangen, dass Links entfernt werden, wenn sie auf wenig schkeichelhafte Inhalte verweisen. Google hat bereits Tausende von Löschanträgen bearbeitet. Jetzt wurde laut Observer auch zum ersten Mal ein Artikel aus dem Onlinelexikon Wikipedia aus dem Index entfernt.

Welcher Artikel aus Wikipedia betroffen ist und aus dem Suchindes von Google Europa geflogen ist, ist ebenso wenig bekannt wie wer die Löschung beauftragt hat. Eins steht aber fest: Die Löschung von Wikipedia-Artikeln aus dem Index macht deutlich, wie absurd das EUGh-Urteil eigentlich ist. Schließlich ist Wikipedia das Lexikon des 21. Jahrhunderts. Wenn man darauf nicht mehr verlinken darf oder durch ein Gerichtsurteil indirekt die Verlinkung darauf unterbleiben muss, dann stimmt etwas nicht.

Ich bleibe bei meiner Kritik: Das Urteil ist grundfalsch. Wer Probleme mit Inhalten hat, sollte sich um die Beseitung der Inhalte kümmern und nicht die Hinweisschilder abmontieren (lassen). Bis zum Mitte Juli sind rund 90.000 Löschanfragen bei Google eingegangen, die der Konzern abarbeiten muss. Das Ausmaß der Löschanträge ist wirklich absurd hoch – und macht deutlich, wie groß der Schaden durch das Urteil ist.

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Google warnt vor Flash-Inhalten

Google warnt vor Flash-Inhalten

Noch vor wenigen Jahren konnte man überall im Web Flash-Inhalte sehen, also Webseiten, die auf die multimedialen Fähigkeiten von Adobe Flash setzen. Flash bietet eine Menge Möglichkeiten, keine Frage, hat aber auch entscheidende Nachteile – vor allem in punkto Sicherheit. Deshalb hat Steve Jobs von Anfang an konsequent Flash-Inhalte verschmäht. iPhone und iPad konnten von Anfang an keine Flash-Inhalte darstellen – und da ist Steve Jobs auch konsequent geblieben. Man möge doch bitte auf HTML5 umsteigen, so Jobs damals.

Mittlerweile ist HTML5 weit verbreitet. Alle modernen Browser beherrschen diese vielseitige Technologie, die Flash mühelos ablöst. Man braucht dann nur einem Browser mit HTML5-Fähigkeiten, um Webseiten mit multimedialen Inhalten präsentieren zu können – ohne eine Erweiterung laden zu müssen. Seit Android 4.1 wird auch im Google-Betriebssystem auf Flash verzichtet.

Jetzt ist Google sogar noch einen Schritt weiter gegangen: Wer mit einem Mobilgerät nach Webseiten sucht, bekommt einen Warnhinweis gezeigt, wenn eine Webseite Flash-Inhalte enthält.

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Wikipedia-Artikel aus Google-Index gelöscht

Gelöschte Google-Links sichtbar machen

Seit einigen Wochen können EU-Bürger von Google unter bestimmten Umständen verlangen, dass Verlinkungen auf unerfreuliche Informationen im Netz nicht mehr von Google in den Suchtreffern gezeigt werden. Seit einer Weile bearbeitet Google diese Löschanträge nicht nur, sondern beherzigt sie auch.

Nun ist mit hiddenfromgoogle ein Onlinedienst gestartet, der genau diese Einträge sichtbar machen will. Hiddenfromgoogle will von Google auf Antrag aus dem europäischen Suchindex entfernte Links konsequent dokumentieren. Damit die Links letztlich doch nicht in Vergessenheit geraten. Außerdem ist es auch interessant zu sehen, welche Links auf Antrag entfent wurden.

Entwickelt wurde Hiddenfromgoogle vom amerikanischen Entwickler Afaq Tariq. Bislang sind nicht allzu viele Einträge aufgelistet, zwei beziehen sich auf deutsche Webseiten. Es wurden Links uz einen Artikel aus dem Spiegel aus dem Jahr 1995 und ein Limk auf einen Artikel aus der taz aus dem Jahr 2009 entfernt.

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Google verzichtet auf Klarnamen

Google verzichtet auf Klarnamen

So wie Facebook hat auch Google bei seinem sozialen Netzwerk Google+ lange Zeit auf Klarnamen bestanden. Nur in Ausnahmefällen konnte man ein Plus-Konto mit Pseudonym einrichten, etwa als Künstler oder für eine Marke. Doch diese Zeiten sind vorbei. Google verzichtet ab sofort auf Klarnamen bei Google+. Wer mag, kann sich auch mit einem Pseudonym bei Google+ anmelden und so seine Identität auch offiziell verbergen. In der Realität war das ohnehin jederzeit möglich. Viele User haben Phantasienamen verwendet und nicht ihren eigenen, wirklichen Namen.

Anfangs hatte Google+ gar keine Pseudonyme erlaubt, später – im Jahr 2012 – dann zumindest in Ausnahmefällen. Doch wer ein Pseudonym verwenden wollte, der musste das beim Onlinekonzern beantragen und begründen. Jetzt nicht mehr. Die Entscheidung zur Abschaffung des Klarnamenzwangs begründet Google damit, dass allen Menschen ein Ort im Internet angeboten werden soll, selbst wenn sie ein Pseudonym verwenden wollen.

Das Unternehmen entschuldigt sich sogar bei allen Personen, die sich bislang durch den Zwang zur Angabe ihres vollen Namens ausgegrenzt fühlten. Ein Strategiewechsel: Google will nicht mehr mit aller Macht die namentliche Identität eines Users in Erfahrung bringen – anders als Hauptkonkurrent Facebook, der nach wie vor auf Klarnamen besteht, zumindest offiziell.

Google+-logo

Apple führt die eigenen Straßen-Karten bei iCloud ein

Apple führt die eigenen Straßen-Karten bei iCloud ein

Fast zwei Jahre, nachdem Apple Google Maps in iPhone und iPad durch eigene Karten ersetzt hat, kommen die hauseigenen Karten jetzt auch ins Internet: Die Funktion „Mein iPhone suchen“ verwendet sie neuerdings auch.

Damit verschwinden Google Maps fast vollständig aus der Apple-Welt. Als Quelle werden jetzt „TomTom und andere“ angezeigt. Dennoch bleibt unklar, ob Apple seine Karten auch als eigenständigen Webdienst anbieten wird, oder ob die Nutzung auf hauseigene Apps beschränkt bleibt.

Auf der iCloud-Beta-Seite sind die Apple-Karten jetzt schon sichtbar, für die Haupt-Seite werden sie nach und nach umgestellt.

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Gmail: Signatur von E-Mail-Nachrichten anpassen

Gmail: Signatur von E-Mail-Nachrichten anpassen

Wer mit anderen geschäftlich E-Mails austauscht, sollte seine Kontakt-Infos in die Fußzeile der Mails einbauen. So können andere Sie immer einfach erreichen. Bei Gmail lässt sich eine solche automatische Signatur schnell einrichten. Wie gehen Sie vor?

  1. Laden Sie in Ihrem Browser die Seite https://mail.google.com/, und melden Sie sich mit Ihrem Google-Konto samt Kennwort an, falls nötig.
  2. Oben rechts folgt jetzt ein Klick auf das Zahnrad-Symbol, sodass das Menü sich öffnet.
  3. Rufen Sie in diesem Menü die „Einstellungen“ auf. Sie landen im Bereich „Allgemein“.
  4. Scrollen Sie nun nach unten, bis Sie den Abschnitt „Signatur“ sehen.
  5. In dem großen Textfeld geben Sie den Text ein, der unter jeder Ihrer Mails stehen soll. Dabei können Sie auch die Schrift an Ihre Wünsche anpassen, Links und Bilder einfügen und so weiter.
  6. Ganz unten folgt zum Schluss ein Klick auf „Änderungen speichern“.

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