Geräte auf der FritzBox vom Internet abkoppeln

Geräte auf der FritzBox vom Internet abkoppeln

Normalerweise ist Ihr Router Garant dafür, dass Sie alle Geräte sicher und schnell ins Internet bekommen. Er baut die Internetverbindung auf, und er dient auch als Verteiler für die Anfragen der Geräte. Nun kann es aber sein, dass Sie ein Gerät eben nicht frei ins Internet lassen wollen, sondern den Zugriff verhindert wollen. Statt nun die Verbindung an sich zu trennen, können Sie bei einer FritzBox den zugang für einzelne Geräte regeln.

(mehr …)

Nur 6,3 Stellen beim BKA gegen Kinder-Pornografie

Es gibt Kinderpornografie im Internet – leider viel zu viel –, und dagegen muss mit aller Macht vorgegangen werden. In diesem Punkt sind sich eigentlich alle einig. Nur welche Methode die richtige ist, um solche Inhalte zu beseitigen und Anbieter wie Konsumenten strafrechtlich zu verfolgen, darüber gibt es Streit.

Die einen bevorzugen die sogenannte Internetsperre. Quasi im Web aufgestellte Stoppschilder, um Inhalte mit Kinderpornografie auszu-blenden. Nicht besonders effektiv. Andere setzen sich dafür ein, kriminelle Inhalte zu löschen und die Täter zu ermitteln. Löschen statt Sperren, lautet das Motto. Genau so steht es auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP.

Doch im BKA gibt es nur 6,3 Planstellen, um Kinderpornografie im Internet zu ahnden. Viel zu wenige, um dem Problem Herr zu werden und zeitnah entdeckte Inhalte aus dem Internet entfernen zu lassen, sagen Kritiker. Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist empört. Zu Recht.

Bayerns Justizministerin will Internetsperre

Endlich haben wir Sommertheater. Wenn eine CSU-Politikerin wie die bayerische Justizministerin Beate Dingsbums – Moment, ich schaue schnell mal nach, es ist Beate Merk -, es mit geradezu lächerlichen Äußerungen wie den Vorwürfen in Richtung FDP in die Presse schafft, dann muss einfach Ferienzeit sein.

Niemand wundert es, wenn die CSU die Internetsperre will – auch wenn das gegen jede Vernunft spricht, eigentlich längst durchdiskutiert ist und nicht ohne Grund im Koalitionsvertrag anders vereinbart ist. Zum gefühlt hunderttausendsten Mal also verlangt eine konservative Politikerin/ein konservatiber Politiker alle vernünftigen Argumente ignorierend die Internetsperre, also das Sperren von Webseiten mit kriminellen Inhalten. Dabei ist längst entschieden: Es wird gelöscht statt gesperrt. „Reicht nicht“, meint Beate Merk – und verlangt eben (auch?) nach den Sperren, und es ist ihr nicht mal peinlich, der FDP vorzuwerfen, für die Verrohung der Jugend verantwortlich zu sein, eben weil sie (die FDP) gegen die Internetsperre ist.

Wie das eine (Verrohung der Jugend) mit dem anderen (Sperren von Webseiten mit Kinderpornografie) überhaupt in einem Satz untergebracht werden kann, ohne vor Schamesröte anzulaufen, ist mir ein Rätsel. Denn selbst wenn es stimmen sollte, dass die Jugend verroht, dann sicher nicht, weil Kinderpornografie im Netz zu finden ist – nur wenige Jugendliche interessieren sich für solche Inhalte.

„Wenn man sich ansieht, welche Folgen der Konsum von schädlichen Videos haben kann, ist die Laissez-faire-Politik der FDP bei Kinderpornos im Netz grob fahrlässig“, sagte die stellvertretende CSU-Vorsitzende (auch das noch) Merk am Donnerstag in München. Die Äußerung ist meiner bescheidenen Meinung nach an Dummheit und Dreistigkeit nur schwer zu übertreffen – und wirft kein gutes Licht auf die Personalwahl der CSU im Allgemeinen und die Sachkenntnis der CSU bei Medienthemen im Besonderen.

Zehn Argumente gegen Internetsperren

Wie aus heiterem Himmel ist die Diskussion im die Internetsperren wieder entbrannt. Kommissarin Cecilia Malmström fordert nun lauthals europaweite Sperren, damit Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden – und damit, so die Hoffnung, nicht mehr zugänglich sind.

Das war auch in Deutchland so geplant – und ist gescheitert. Mittlerweile sieht sogar die Regierungskoalition ein, dass Internetsperren nicht der richtige Weg sind und ignoriert das eigene Gesetz. Es wird nicht angewendet. Nicht zuletzt, weil es reichlich Kritik gegeben hat.

Malmström argumentiert auf dieselbe Art und Weise. wie Monate zuvor schon deutsche Politiker, die unbedingt virtuelle Stoppschilder im Internet aufstellen wollten – und es teilweise auch immer noch wollen und sich deshalb über die erneute Diskussion freuen.

SInnlos. Und unverständlich. Denn es gibt zehn gute Gründe, warum Internetsperren nicht der richtige Weg und teilweise sogar schädlich sind.

1. Löschen statt Sperren: Eine Löschung ist viel sinnvoller, denn ein gelöschtes Angebot kann von niemnaden mehr genutzt werden, nirgendwo auf der Welt – deshalb ist eine Löschung grundsätzlich effektiver als eine wie auch immer gestaltete Sperrung. Was sich nicht bis zu den befürwortenden Politikern rumgesprochen hat: Es gibt offizielle Studien, die belegen, dass es nicht nur relativ einfach ist, Angebote mit kriminellen Inhalte aus dem Netz zu entfernen, sondern auch schnell funktioniert – wenn jemand da ist, der sich dafür einsetzt. Phishing-Webseiten verschwinden in der Regel recht schnell aus dem Netz. Warum nicht kinderpornografische Angebote?

2. Es ist unsinnig (und eigentlich auch ein bisschen naiv) anzunehmen, kinderpornografische Inhalte würde in erster Linie über reguläre Webseiten verteilt. Stets ist von Webseiten die Rede, die sich noch vergleichsweise einfach kontroillieren ließen. Zumindest technisch. Doch in Wahrheit wird die Mehrheit der kinderpornografischen Inhalte auf andere Weise im Netz verteilt, in Chaträumen, in geschlossenen Foren oder in Peer-to-Peer-Netzwerken, denen man mit Sperrverfügungen ohnehin nicht Herr wird.

3. Die Mehrzahl der Web-Server, die kinderpornografische Inhalte zur Verfügung stellen, stehen nicht in der Karibik oder in Osteuropa, wo der Zugriff in der Tat schwierig sein könnte, sondern in der westlichen Welt. Hier ist ein relativ einfacher Zugriff möglich, eine Entfernung der Inhalte problemlos möglich.

4. Internetsperren lassen sich relativ einfach umgehen: Internetbenutzer verwenden dann einfach nicht die DNS-Server der europäischen Provider, sondern aus anderen Ländern und greifen so auf jeden Webinhalt zu – ohne Sperren oder Kontrollen. Auf Youtube kursieren Anleitungen, die erlauben, die nötigen Einstellungen in nicht mal 60 Sekunden auf jedem PC vorzunehmen.

5. Internetsperren könnten, einmal eingeführt, auch für andere Zwecke eingesetzt werden. Die Liste der Begehrlichkeiten ist lang: Schon haben Politiker in verschiedenen Ländern gefordert, auch andere Inhalte zu sperren, ob Glücksspiele, Onlinespiele, Inhalte mit jugendgefährenden Inhalten – und in Zukunft vielleicht auch Inhalte mit politischen Inhalten. Kritiker meinen: Wehret den Anfängen.

6. Zumindest in Deutschland sollten die Listen mit den gesperrten Webangeboten von einer Behörde (dem BKA) erstellt, täglich an die Provider übermittelt und angewendet werden – ohne dass die Listen öffentlich gemacht würden. Es gibt keine Möglichkeit für die Betreiber von gesperrten Inhalten, die Gründe zu erfahren und sich ggf. dagegen zu wehren. Es ist nicht auszuschließen, dass beim Sperren einzelner Server auch Inhalte geblockt werden, die eigentlich gar keine kinderpornografischen Inhalte zur Verfügung stellen, bloß weil sie sich in unmittelbarer „Nachbarschaft“ zu den Servern mit kriminellen Inhalten befinden.

7. Internetsperren verunsichern die Community. Alles, was den Zugang erschwert oder behindert, verunsichert vor allem jüngere Internetbenutzer, die das Internet als wichtigstes Kommunikationsmedium sehen. Zwar geht kaum jemand so weit zu sagen, dass es „Zensur“ sein, kinderpornografische Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Aber die meisten Kritiker sind sich einig, dass Sperren der falsche Weg und ein ungeeignetes Mittel sind. Das Schaden ist größer als der Nutzen – und die eigentlichen Ziele lassen sich anders erreichen.

8. Internetsperren können für die Betreiber/Anbieter krimineller Inhalte sogar nützlich sein. Sie erfahren auf diese Weise, dass Behörden ihr Treiben entdeckt haben – und womöglich ermitteln. Das gibt ihnen Gelegenheit, sich zurückzuziehen und/oder auf andere Maschinen auszuweichen. was die eigentiche Ermittlungsarbeit enorm erschweren dürfte.

9. Internetsperren senden ein völlig falsches Signal: Sie vermitteln dem unbedarften User den Eindruck, das Internet sei „gesäubert“ – was aber nicht den Tatsachen entspricht. In Wahrheit werden lediglich virtuelle Sichtbehinderungen aufgestellt, die jede noch so leichte Brise hinwegzufegen vermag.

10. Beim Einführen von Internetsperren würden sich dIe kriminellen Aktivitäten schnell auf andere Bereiche und Techniken im Internet verlagern. Das eigentliche Problem ist damit nicht im geringsten beseitigt. Polizei und Behörden riskieren hingegen, dass ein neuer virtueller Marktplatz entsteht. Wichtiger ist es, das Übel an der Wurzel zu packen und Anbieter wie Konsumenten streng zu verfolgen und zu bestrafen.

Bundespräsident Köhler sperrt sich gegen Internetsperrgesetz

Erstaunlich: Der erste Mann im Staate, Bundespräsident Horst Köhler, muss jedes Gesetz unterzeichnen, sonst tritt es nicht in Kraft. Unter das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ hat Köhler seine Tinte nicht gesetzt, jedenfalls erst einmal. Köhler hat Bedenken, dass das Sperrgesetz verfassungskonform ist – und deshalb eine Stellungnahme bei der Bundesregierung eingefordert.

Eine peinliche Schlappe für die abgewählte Regierung im allgemeinen und für Ex-Innenminister Schäuble und Ex-Familienministerin von der Leyen. Wie praktisch, dass die verantwortlichen Drahtziehen nicht mehr in Amt und Würden sind. Das, was sie auf den Weg gebracht haben und was so viel Widerstand hervorgerufen hat, gefällt nun also auch dem Bundespräsidenten nicht. Das ist eine Backpfeife, denn nur selten verweigert der Bundespräsident seine Unterschrift.

Von Anfang an hatten viele Juristen und Experten argumentiert, das Internet-Sperrgesetz sei nicht verfassungskonform, vor allem, weil übliche Regeln der Rechtsstaatlichkeit außer Kraft gesetzt werden. Es kommt halt nicht häufig vor, dass eine Behörde Dinge anordnen darf, wo es dann nicht mal ein Widerspruchsrecht gibt. Das Internetsperrgesetz zeugt zwar von eisernem Willen, es auf den Weg zu bringen, ist aber eben ansonsten ein echter Flop.

Ich bin gespannt, wie das weiter geht. Denn eigentlich soll das Gesetz ohnehin nicht in Kraft treten (erst mal), das will die FDP so und hat es in den Koalitionsvertrag schreiben lassen. Köhlers Weigerung, das Gesetz lautlos durchzuwinken, dürfte jedenfalls für einige Aufregung in den Ministerien sorgen. Und die neue Familienministerin hat gleich eine unangenehme Akte auf dem Schreibtisch.

Das Aus für die Internetsperre und höhere Hürden für Online-Durchsuchungen

Wer hätte das gedacht? In den Koalitionsgesprächen zwischen CDU und FDP musste die CDU Opfer bringen. Die höchst umstrittene und bekanntlich auch von mir für sinnlos und kontrakproduktiv gehaltene Internetsperre wird nun tatsächlich gekippt. Zumindest vorerst. Es wird also doch keine virtuellen Stoppschilder im Internet geben. Das BKA soll sich nun doch nicht damit beschäftigen, Sperrlisten zu definieren, sondern soll die Webseiten, die strafrechtlich relevante Inhalte enthalten, konkret verfolgen – und im Idealfall so schnell wie möglich abschalten.

Allerhand. Offensichtlich hat der heftige Protest gegen die geplante Internetsperre doch einen gewissen Prozess in Gang gesetzt, der nun Wirkung zeigt. Was freilich nicht bedeutet, dass das Thema für alle Zeit vom Tisch ist. Aber erst einmal, und das ist gut so. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen ausgewertet werden, spätestens dann wird die Diskussion wieder los gehen.

Auch die Hürden für die leidige heimliche Online-Durchsuchung wurden erhöht: Hier ist künftig eine Anordnung der Bundesanwaltschaft erforderlich. Außerdem soll es ausgeschlossen sein, diese Form der Schnüffelei auf andere Organe wie den Verfassungsschutz auszudehnen. Erstaunlich, dass sich die FDP im Bundes dagegen ausspricht, denn in NRW ist sie dafür, dass der Verfassungsschutz online schnüffeln darf.

Die ebenfalls umstrittene Vorratsdatenspeicherung soll zwar nicht abgeschafft werden, jedoch soll die Auswertung der erhobenen Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden. Auch das ist eine Einschränkung im Vergleich zum bisherigern Status quo.

Wie hat mein Abgeordneter in Sachen Internetsperre gestimmt?

Das Gesetz, das die im Vorfeld heftig umstrittene Internetsperre gegen Kinderpornografie ermöglicht, ist nun vom Bundestag endgültig verabschiedet worden. Grünes Licht also für die roten Stoppschilder im Internet.

Doch der Protest nimmt trotzdem weiter zu, nicht nur im Web, aber da ganz besonders. Mittlerweile kursieren spöttische Videos auf Youtube, in denen die Sperrverfügung als Zensur gegeißelt wird.

httpv://www.youtube.com/watch?v=O4vbdusj7Pk

Jetzt möchte der ein oder andere Bürger vielleicht wissen, wie „sein“ Abgeordnetet in Berlin abgestimmt hat. Auch so etwas ist heute kein Problem mehr, denn das Internet macht auch das Stimmverhalten der Politiker transparent. Ich kann da nur den Parlameter des ZDF empfehlen. Einfach in das kleine Suchfeld in der linken oberen Ecke „Sperr“ eingeben, schon erscheint das genaue Abstimmverhalten vom 18. Juni auf dem Bildschirm (Direktverlinkung leider nicht möglich).

Hier kann sich der Wähler einen genauen Eindruck davon machen, wie die Fraktionen, wie jeder einzelne Abgeordnete im hohen Haus gestimmt hat (und wer etwa der Abstimmung ferngeblieben ist, wie FDP-Frontmann Guido Westerwelle).

Parlameter ist sowieso ein guter Tipp, denn hier kann man jede einzelne Abstimmung im Bundestag nachvollziehen.

Es gibt sogar eine Webseite, die sich ausschließlich mit der Frage beschäftigt, wie „mein Abgeordneter“ abgestimmt hat: www.hatmeinabgeordneterfuernetzsperrengestimmt.de.

Das Thema ist längst nicht erledigt, glaube ich. Auch wenn das Gesetz nun erst mal auf den Weg gebracht ist.