Machen Sie Ihren Computer kinder-sicher

Machen Sie Ihren Computer kinder-sicher

Kennen Sie das auch? Kaum drehen Sie sich vom Computer weg, drückt Ihre 2-jährige Tochter wie verrückt irgendwelche Tasten, nur als lauter Neugier. Damit dadurch nicht Ihre Arbeit gefährdet ist, hier einige Tipps, wie Sie Ihren Computer bei Abwesenheit kindersicher machen können. (mehr …)

Wie stelle ich den Jugendschutz im Media Player 11 ein?

Wie stelle ich den Jugendschutz im Media Player 11 ein?

Aus gutem Grund werden manche Video-DVDs nicht für alle Altersgruppen freigegeben. Standardmäßig werden DVDs in Windows Vista mit dem Media Player 11 abgespielt. Dieser lässt sich so einstellen, dass DVDs, die unter eine bestimmte FSK-Einstufung fallen, gar nicht erst abgespielt werden können.

  1. Dazu Windows Media Player im Startmenü aufrufen.
  2. Jetzt mit der rechten Maus-Taste oben links auf den abgeblendeten Pfeil klicken. Das Media Player-Menü wird angezeigt.
  3. Hier im Menü auf „Extras, Optionen…“ klicken.
  4. Im Dialogfeld „Optionen“ wechseln Sie zum Tab „DVD“.
  5. Auf dieser Registerkarte findet sich ein Bereich „DVD-Wiedergabeeinschränkungen“. Öffnen Sie die entsprechenden Einstellungen, indem Sie die Schaltfläche „Ändern…“ anklicken.
  6. Jetzt das Ausklappfeld öffnen und die gewünschte FSK-Sperre eintragen, zum Beispiel „Keine Wiedergabe von DVDs, die höher bewertet sind als: 2 – freigegeben ab 12 Jahren“.
  7. Zuletzt auf „OK“ klicken und die Änderungen mit Administratorrechten abspeichern.

Windows Media Player: Jugendschutz-Einstellungen für DVDs

Erst mal gescheitert: Jugendschutz im Web

Jugendschutz ist fraglos ein wichtiges Thema – allerdings auch ein ausgesprochen schwieriges, vor allem im Zeitalter des Internet. Vor einer Weile haben die Ministerpräsidenten der Länder eine Novelle des so genannten Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) beschlossen. Das geplante Gesetz war von Anfang an heftig umstritten. Doch die Politik schien fest entschlossen, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Es sollte bereits am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Doch nun hat Nordrhein-Westfalen den Jugenmedienschutzstaatsvertrag im Landesparlament abgelehnt – und damit bundesweit zu Fall gebracht. Nun muss nachverhandelt werden. Am meisten stört es die Kritiker, dass jede Webseite künftig eine Alterseinstufung haben muss. Seitenbetreiber sollen selbst einschätzen, für welche Altersstufe ihre Angebote geeignet ist – ab 12, ab 16 oder erst ab 18? Der vorgeschriebene Online-Fragebogen allerdings ist noch nicht fertig.

Kritiker befürchten: Wer bei dieser als „freiwillig“ bezeichneten Einschätzung seines eigenen Angebots einen Fehler macht oder als kommerzieller Web-Anbieter keinen Jugendschutzbeauftragten vorzuweisen hat, muss womöglich ein Bußgeld zahlen. Zumindest riskieren Webseitenbetreiber eine Abmahnung von der Konkurrenz. So etwas kann leicht mehrere Hundert Euro pro Abmahnung kosten und ist bei anderen Themen, etwa bei der Impressumspflicht, durchaus Alltag.

Wer seine eigene Website gar nicht klassifiziert, muss damit leben, dass sein Angebot auf manchen PCs nicht mehr erreichbar ist. Zumindest nicht auf PCs, die mit einer Filter-Software arbeiten, die alle jugendgefährdenden Inhalte rausfiltert. Denn genau das ist die Idee des JMStV, die im Prinzip eigentlich gar nicht mal schlecht ist: Wären alle Webinhalte verlässlich klassifiziert, wäre es für eine Filter-Software denkbar einfach, die jeweils passenden Webinhalte zu präsentieren. Eltern müssten nur den Filter installieren und die passende Altersstufe wählen.

Allerdings nur in der Theorie. Denn es gibt noch gar keine zertifizierte Filter-Software. Außerdem ist das Verfahren nur für deutsche Angebote vorgeschrieben. Webangebote aus dem Ausland müssten sich dem Test nicht unterziehen und wären damit wirtschaftlich im Vorteil, argumentieren die Kritiker.

Durch das Scheitern des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag bleibt der bestehende JMStV in Kraft. Der wurde bereits im Jahr 2003 verabschiedet und sieht beispielsweise vor, dass Webinhalte, die für Jugendliche ungeeignet sind, nur zwischen 23 und 6 Uhr im Web gezeigt werden dürfen oder anderweitig so präsentiert werden müssen, dass Jugendliche keinen Zugriff darauf haben – was ebenfalls als wirklichkeitsfremd gilt.

Jugendschutz im Web: Staats-Vertrag verunsichert Blogger

Helle Aufregung in der Blogosphäre: Der neue Staatsvertrag für Ju-gendschutz in den Medien enthält einige Regelungen fürs Internet, die viele als „absurd“ bezeichnen – und einige sogar dazu veranlasst, ihre Webseiten und Blogs einzustellen. Andere denken darüber nach oder erwägen öffentlich, sich mit ihren Angeboten ins Ausland abzusetzen.

Schuld ist ein neuer Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der am 1. Januar 2011 in Kraft tritt und Webseitenbetreiber dazu zwingt, verstärkt auf Jugendschutz zu achten. In Blogs sind aber schnell mal Kommentare enthalten, die eventuell als jugendgefährdend eingestuft werden könnten. Völlig unmöglich, so etwas wirksam zu verhindern. Viele fürchten deshalb, sie könnten den neuen, strengen Anforderungen nicht gerecht werden.

Und weil in Deutschland jede Kleinigkeit zu horrenden Gebühren abgemahnt werden darf, von geldgierigen Anwälten, ist die Sorge nicht mal unberechtigt. Zumindest besteht erst mal das potenzielle Risiko.

Die rheinland-pfälzische Staatskanzlei kann die Aufregung nicht verstehen und mahnt zur Versachlichung: Es entstünden keine neuen Verpflichtungen für Inhalteanbieter, heißt es in einer Pressemeldung. Betreiber von Blogs, Chats und Social Communites müssten für Inhalte Dritter, also etwa Kommentare, nicht haften.

Das klingt gut – ist aber neu. Allzu oft mussten sich Blogbetreiber bereits vor Gericht für Kommentare von Besuchern verantworten… Schön, wenn das nicht mehr so ist.