Erst mal gescheitert: Jugendschutz im Web

Jugendschutz ist fraglos ein wichtiges Thema – allerdings auch ein ausgesprochen schwieriges, vor allem im Zeitalter des Internet. Vor einer Weile haben die Ministerpräsidenten der Länder eine Novelle des so genannten Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) beschlossen. Das geplante Gesetz war von Anfang an heftig umstritten. Doch die Politik schien fest entschlossen, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Es sollte bereits am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Doch nun hat Nordrhein-Westfalen den Jugenmedienschutzstaatsvertrag im Landesparlament abgelehnt – und damit bundesweit zu Fall gebracht. Nun muss nachverhandelt werden. Am meisten stört es die Kritiker, dass jede Webseite künftig eine Alterseinstufung haben muss. Seitenbetreiber sollen selbst einschätzen, für welche Altersstufe ihre Angebote geeignet ist – ab 12, ab 16 oder erst ab 18? Der vorgeschriebene Online-Fragebogen allerdings ist noch nicht fertig.

Kritiker befürchten: Wer bei dieser als „freiwillig“ bezeichneten Einschätzung seines eigenen Angebots einen Fehler macht oder als kommerzieller Web-Anbieter keinen Jugendschutzbeauftragten vorzuweisen hat, muss womöglich ein Bußgeld zahlen. Zumindest riskieren Webseitenbetreiber eine Abmahnung von der Konkurrenz. So etwas kann leicht mehrere Hundert Euro pro Abmahnung kosten und ist bei anderen Themen, etwa bei der Impressumspflicht, durchaus Alltag.

Wer seine eigene Website gar nicht klassifiziert, muss damit leben, dass sein Angebot auf manchen PCs nicht mehr erreichbar ist. Zumindest nicht auf PCs, die mit einer Filter-Software arbeiten, die alle jugendgefährdenden Inhalte rausfiltert. Denn genau das ist die Idee des JMStV, die im Prinzip eigentlich gar nicht mal schlecht ist: Wären alle Webinhalte verlässlich klassifiziert, wäre es für eine Filter-Software denkbar einfach, die jeweils passenden Webinhalte zu präsentieren. Eltern müssten nur den Filter installieren und die passende Altersstufe wählen.

Allerdings nur in der Theorie. Denn es gibt noch gar keine zertifizierte Filter-Software. Außerdem ist das Verfahren nur für deutsche Angebote vorgeschrieben. Webangebote aus dem Ausland müssten sich dem Test nicht unterziehen und wären damit wirtschaftlich im Vorteil, argumentieren die Kritiker.

Durch das Scheitern des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag bleibt der bestehende JMStV in Kraft. Der wurde bereits im Jahr 2003 verabschiedet und sieht beispielsweise vor, dass Webinhalte, die für Jugendliche ungeeignet sind, nur zwischen 23 und 6 Uhr im Web gezeigt werden dürfen oder anderweitig so präsentiert werden müssen, dass Jugendliche keinen Zugriff darauf haben – was ebenfalls als wirklichkeitsfremd gilt.

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