Kommentar: Klatsche für die Drosselkom

Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein – so könnte man das Urteil vom Landgericht Köln auf den Punkt bringen. Recht haben sie, die Richter. Genau so muss man das sehen. So, und nicht anders. Die ungenierte Gängelei durch die großen Konzerne muss endlich mal ein Ende haben.

Es ist schon dreist, was sich die Deutsche Telekom da vorgenommen hat. Ab Anfang 2016 sollen DSL-Kunden nicht mehr unbegrenzt surfen dürfen. Die Telekom will Grenzen festlegen. Wer in einem Monat mehr online geht als von der Telekom vorgesehen, wird mit einer Tempobremse bestraft: 2 MBit pro Sekunde statt Turbo-DSL. Diese Pläne haben René Obermanns Unternehmen schon im Frühjahr den Spottnamen „Drosselkom“ eingebracht. Kunden und Experten waren von Anfang empört über das Vorhaben des Kommunikationsriesen.

Die neuen DSL-Verträge der Telekom sehen die Tempobremse tatsächlich schon vor. Seit Mai ist die DSL-Drosselung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen. Doch die Tempobremse ist nicht erlaubt, sagen die Richter klipp und klar. Eine „unverhältnismäßige Benachteiligung der Kunden“ sei das, wie es im Juristendeutsch heißt.

Stimmt absolut. Man könnte es auch so sagen: Das ist Etikettenschwindel. Wer eine DSL-Flatrate verkauft, der soll auch eine DSL-Flatrate liefern. Ohne irgendwelche Einschränkungen im Kleingedruckten. Flatrate ist Flatrate. Basta. Eigentlich doch ganz einfach. Doch die Telekom mag es nicht einfach. Wenn es zum eigenen Vorteil ist, dann darf es gerne auch kompliziert sein. Die Interessen der Kunden? Egal. Die Rechte der Kunden? Auch egal.

Gut, dass die Verbraucherzentrale NRW geklagt hat. Das Urteil in Sachen Drosselkom ist ein Sieg für alle DSL-Kunden. Übrigens nicht nur für die Kunden der Telekom. Denn natürlich liebäugeln auch andere Provider durchaus mit der Idee, Vielsurfer stärker zur Kasse zu bitten. Die Telekom hat’s nur als erster versucht. Doch durch das Urteil wird das schwieriger, die Mehrkoste zu verstecken.

Klar, Telekom und andere Provider könnten jetzt hingehen und DSL-Verträge mit gedeckeltem Datenkontingent anbieten. Das Drosseln an sich hat das Gericht schließlich nicht untersagt. Nur dürfte das dann eben nicht „Flatrate“ heißen, sondern zum Beispiel DSL50 für einen DSL-Zugang mit 50 Gigabyte Datenvolumen. Die Folge dürften klar sein: Die Kunden würden in Scharen davon laufen. Eine Flatrate ist immer attraktiver. Und der Wettbewerb sorgt dafür, dass immer eine Flatrate angeboten wird.

Die Telekom hat auf breiter Front verloren. Vor Gericht – aber auch generell. Und das auch schon vor dem Urteil. Der Imageschaden durch die Drosselpläne ist riesengroß. Die Kunden nehmen es dem Unternehmen übel, das DSL-Tempo beschneiden zu wollen. Und die Experten werfen der Telekom vor, gegen die  Netzneutralität zu verstoßen, weil sie eigene Daten bevorzugt im Netz transportieren will. Ein absolutes Nogo. Beides hat der Telekom erheblich Vertrauenspunkte gekostet. Jetzt müssen erst mal die Scherben aufgekehrt werden.

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Festplatten-Kontingent für andere Benutzer festlegen

Dank Benutzerkonten lässt sich Windows mit der ganzen Familie nutzen. Jeder bekommt seinen eigenen Dateibereich und kann dort machen, was er oder sie will. Kritisch dabei: Es gibt keine Dateibegrenzung. Jeder Windows-Nutzer kann beliebig viel Festplattenspeicher belegen. Wer nicht möchte, dass plötzlich kein Platz mehr ist, da jemand die Platte mit riesigen Dateien “verstopft”, kann den Speicherplatz pro Nutzer begrenzen.

Speicherkontingent nennt Microsoft die Begrenzung des maximalen Plattenspeichers pro Nutzer. Um festzulegen, wie viel Festplattenplatz andere Nutzer belegen dürfen, im Windows-Explorer mit der rechten Maustaste auf das Laufwerk klicken und den Befehl “Eigenschaften” aufrufen. Im Register “Kontingent” auf “Kontingeneinstellungen anzeigen” klicken. Hier die Optionen “Kontingenverwaltung aktivieren” und “Speicherplatz bei Überschreitung der Kontingentgrenze verweigern” ankreuzen. Anschließend per Klick auf “Kontingenteinträge” und “Kontigent | Neuer Kontingenteintrag” den Namen des Benutzers eingeben, dessen Speicherplatz beschränkt werden soll. Wie viel Speicherplatz maximal genutzt werden darf, entscheidet der Eintrag im Feld “Speicherplatz beschränken auf”, zum Beispiel 60 GB.

Blitzschnell aufs deutsche Tastaturlayout umschalten

Beim Verfassen von Briefen oder Textdokumenten ist es oft zum Verzweifeln. Mitunter schaltet der Rechner unvermittelt aufs englische Tastaturlayout um. Die Folge: Umlaute lassen sich nicht mehr eingeben, die Tasten [Y] und [Z] sind vertauscht. Mit einem Trick geht’s blitzschnell wieder zurück zum deutschen Tastaturformat.

Schuld am plötzlichen Wechsel des Formats ist die Tastenkombination [Linke Umschalten/Shift-Taste][Alt]. Wird diese beim Tippen versehentlich gedrückt, wechselt Windows zum englischen Layout. Erkennbar am EN-Symbol unten rechts in der Taskleiste. Die gute Nachricht: Durch erneutes Drücken der Tastenkombination [Linke Umschalten/Shift-Taste][Alt] geht’s wieder zurück zur deutschen Tastaturbelegung.

Übrigens: Wer aufs englischsprachige Layout verzichten kann, sollte die Umschaltmöglichkeit deaktivieren. Das geht in der Systemsteuerung im Bereich „Zeit, Sprache und Region | Region und Sprache | Tastaturen und Sprachen | Tastaturen ändern“. Im unteren Fensterbereich den Eintrag „EN Englisch“ markieren, auf „Entfernen“ klicken und mit OK bestätigen. Damit bleibt Windows bei der deutschen Tastaturbelegung – egal wie oft Tastenkombination [Linke Umschalten/Shift-Taste][Alt] gedrückt wird.

Windows Vista und XP: Mit der Quota- und Kontingent-Funktion den maximalen Speicherplatz für Benutzer beschränken

Windows Vista und XP: Mit der Quota- und Kontingent-Funktion den maximalen Speicherplatz für Benutzer beschränken

Selbst auf der größten Festplatte ist nicht unbegrenzt Platz. Wenn die ganze Familie den Rechner nutzt und jeder über ein eigenes Benutzerkonto verfügt, kann es schnell eng werden. Was kaum ein Windows-User weiß: Damit niemand die Festplatte mit riesigen Downloads verstopft, lässt sich der maximale Speicherplatz für jeden Benutzer begrenzen.

Kontingentverwaltung nennt Microsoft die Funktion. Eingeschaltet wird sie im Windows-Explorer. Hier mit der rechten(!) Maustaste auf die Festplatte – etwa „C:\“ – klicken und den Befehl „Eigenschaften“ aufrufen. Dann ins Register „Kontingent“ wechseln und bei Vista zusätzlich auf „Kontingenteinstellungen anzeigen“ klicken. Hier die „Kontingentverwaltung aktivieren“, das Kontrollkästchen „Speicherplatz bei Kontingentüberschreitung verweigern“ ankreuzen und auf „Übernehmen“ sowie „OK“ klicken. Die Ampel im Bereich „Status“ springt auf Grün und zeigt damit an, dass die Kontingentverwaltung aktiv ist – das kann je nach Festplattengröße allerdings mehrere Minuten dauern.

Sobald die Ampel Grün zeigt, auf die Schaltfläche „Kontingenteinträge“ klicken, den gewünschten Benutzter markieren, das Kontrollkästchen „Speicherplatz beschränken auf“ ankreuzen und die gewünschte Obergrenze eintragen, etwa „20 GB“. Sobald die Speicherplatzgrenzen für jeden Benutzer eingerichtet wurden, das Dialogfenster mit OK verlassen. Jetzt dürfen die Benutzer nicht mehr unbegrenzt Dateien speichern. Ist das Kontingent erschöpft, erscheint die Fehlermeldung „Auf Windows ist nicht genügend Speicherplatz vorhanden“. Erst wenn der Benutzer in seinem Dateibereich wieder für Platz und Ordnung sorgt, können wieder Dateien gespeichert werden.

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