Taxi-Dienst Uber darf in Deutschland nicht mehr aktiv sein
Wer ein Taxi braucht, braucht nur zum Smartphone zu greifen und die Uber-App zu starten. Jetzt darf der Taxi-Konkurrent Uber seine Dienste in ganz Deutschland nicht mehr anbieten.
Wer ein Taxi braucht, braucht nur zum Smartphone zu greifen und die Uber-App zu starten. Jetzt darf der Taxi-Konkurrent Uber seine Dienste in ganz Deutschland nicht mehr anbieten.
Die Deutsche Telekom wird keine Berufung gegen das Drosselkom-Urteil des Landgerichts Köln einlegen. Das will die Telekom auf einer Pressekonferenz am Montag bekannt geben. Das Gericht hatte dem Internetprovider untersagt, gedrosselte Tarife als „Flatrate“ zu bezeichnen.
Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein – so könnte man das Urteil vom Landgericht Köln auf den Punkt bringen. Recht haben sie, die Richter. Genau so muss man das sehen. So, und nicht anders. Die ungenierte Gängelei durch die großen Konzerne muss endlich mal ein Ende haben.
Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein. Das entschied das Landgericht Köln im Prozess gegen die Drosselung der Surf-Geschwindigkeit im Festnetztarif der Deutschen Telekom. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Anbieter geklagt.