Drosselkom 2.0: Neue Tricks der Provider entlarven

Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein – so könnte man das Urteil vom Landgericht Köln auf den Punkt bringen. Recht haben sie, die Richter. Genau so muss man das sehen. So, und nicht anders. Die ungenierte Gängelei durch die großen Konzerne muss endlich mal ein Ende haben.

Von Drosselkom zur Gigabit-Gesellschaft: Was sich seit 2013 verändert hat

LG Köln untersagt Drosselkom-Tempo-Bremse

Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein. Das entschied das Landgericht Köln im Prozess gegen die Drosselung der Surf-Geschwindigkeit im Festnetztarif der Deutschen Telekom. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Anbieter geklagt.