Löschanträge bei Suchmaschinen stellen

Löschanträge bei Suchmaschinen stellen

Das Internet ist ein Elefant: Es vergisst freiwillig erst einmal nichts. Das ist im Sinne einer Historie vielleicht nicht einmal schlecht, nicht alle Informationen werden über die Zeit falsch oder ungültig. Wenn es aber über individuelle Suchergebnisse geht, dann kann das durchaus anders aussehen: Nur, weil Sie in der Vergangenheit einmal in eine Zwangsversteigerung gerutscht sind, ist das Jahr später nicht mehr relevant, sondern eher schädlich. In solchen Fällen können Sie einen Löschantrag an den Suchmaschinenbetreiber stellen.

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