Das Internet ist ein Elefant: Es vergisst freiwillig erst einmal nichts. Das ist im Sinne einer Historie vielleicht nicht einmal schlecht, nicht alle Informationen werden über die Zeit falsch oder ungültig. Wenn es aber über individuelle Suchergebnisse geht, dann kann das durchaus anders aussehen: Nur, weil ihr in der Vergangenheit einmal in eine Zwangsversteigerung gerutscht seid, ist das Jahr später nicht mehr relevant, sondern eher schädlich. In solchen Fällen könnt ihr einen Löschantrag an den Suchmaschinenbetreiber stellen.
Hintergrund der Betrachtung ist der Prozess eines Spaniers gegen einen solchen Fall: Google fand immer noch den Artikel einer Zeitung, in der das Haus als in der Versteigerung befindlich dargestellt wurde. Die Schuld war lange getilgt, und dieses Suchergebnis erweckte den Eindruck, dass er immer noch Schulden habe. Nach langen Prozessen hat der EuGH klar gemacht: Diese Einträge sind zu löschen.
Die rechtliche Grundlage: DSGVO und „Recht auf Vergessenwerden“
Seit 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das „Recht auf Vergessenwerden“ in Europa noch klarer. Artikel 17 DSGVO gibt euch das Recht, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese nicht mehr verhältnismäßig oder zweckdienlich sind. Das schließt auch Suchergebnisse ein, die zu veralteten oder irreführenden Informationen führen.
Besonders relevant wird das bei:
– Veralteten Gerichtsentscheidungen oder Insolvenzmeldungen
– Längst korrigierten oder zurückgenommenen Pressemeldungen
– Privaten Informationen aus der Jugend oder Studienzeit
– Fehlerhaften oder diffamierenden Berichten
– Geschäftlichen Informationen, die nicht mehr aktuell sind
Regelmäßige Kontrolle der eigenen Online-Reputation
Kontrolliert regelmäßig, welche Suchergebnisse eine Suche nach eurem eigenen Namen ergibt. Idealerweise mit einer Suchmaschine wie impersonal.me, die die Suche über Google durchführt, eure Identität aber verschleiert. Damit bekommt ihr ein nicht an euch ausgerichtetes Suchergebnis.

Alternativ könnt ihr auch:
– DuckDuckGo verwenden, da diese Suchmaschine keine personalisierten Ergebnisse anzeigt
– Den Inkognito-Modus eures Browsers nutzen
– Google Alerts für euren Namen einrichten, um über neue Erwähnungen informiert zu werden
– Verschiedene Varianten eures Namens testen (mit/ohne zweiter Vorname, Spitznamen etc.)
So stellt ihr einen Löschantrag bei Google
Findet ihr in den Suchergebnissen Links, die falsch oder veraltet sind und euch Schaden zufügen können, dann könnt ihr diese in diesem Formular bei Google melden und die Löschung anfordern.
Was ihr für den Antrag braucht:
Persönliche Angaben: Vollständiger Name, E-Mail-Adresse, Land des Wohnsitzes
URLs der problematischen Suchergebnisse: Kopiert die kompletten Links zu den Seiten, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen
Suchbegriffe: Gebt die Suchbegriffe an, bei denen die ungewünschten Ergebnisse erscheinen
Begründung: Erklärt ausführlich, warum die Information nicht mehr relevant ist oder euch schadet. Je detaillierter, desto besser die Erfolgschancen.
Ausweisdokument: In den meisten Fällen müsst ihr eine Kopie eures Personalausweises oder Reisepasses beifügen
Erfolgschancen und Bearbeitungszeit
Google prüft jeden Antrag einzeln und wägt dabei verschiedene Faktoren ab:
– Öffentliches Interesse: Bei Politikern oder anderen Personen des öffentlichen Lebens sind die Hürden höher
– Aktualität: Je älter die Information, desto höher die Löschwahrscheinlichkeit
– Relevanz: Informationen über Straftaten bleiben länger relevant als zivilrechtliche Verfahren
– Verhältnismäßigkeit: Der potenzielle Schaden wird gegen das Informationsinteresse abgewogen
Die Bearbeitung dauert meist zwischen zwei und acht Wochen. Bei Ablehnung könnt ihr Widerspruch einlegen oder euch an die Datenschutzbehörden wenden.
Andere Suchmaschinen und internationale Löschungen
Denkt daran, dass ein erfolgreicher Löschantrag bei Google zunächst nur für die europäischen Google-Domains gilt. Für andere Suchmaschinen müsst ihr separate Anträge stellen:
- Microsoft Bing: Eigenes Löschformular verfügbar
- Yahoo: Läuft über Bing-Technologie
- Internationale Domains: Separate Anträge für google.com erforderlich
Was die Löschung NICHT bewirkt
Wichtig dabei: Eine Löschung der ursprünglichen Webseite – so diese noch existiert – erreicht ihr damit nicht und müsst diese separat beim Webseitenbetreiber anfordern! Google entfernt nur den Link aus den Suchergebnissen, die Originalseite bleibt bestehen und ist weiterhin direkt aufrufbar.
Proaktive Maßnahmen für bessere Online-Reputation
Statt nur zu reagieren, könnt ihr auch proaktiv eure Online-Reputation stärken:
– Erstellt eigene Profile auf professionellen Plattformen wie XING oder LinkedIn
– Veröffentlicht positive Inhalte über eure beruflichen Erfolge
– Nutzt Social Media bewusst für ein positives Image
– Baut eine eigene Website mit aktuellen Informationen auf
So verdrängt ihr negative oder veraltete Suchergebnisse natürlich durch aktuelle, positive Inhalte – oft effektiver als jeder Löschantrag.
Zuletzt aktualisiert am 26.02.2026