11.01.2021 | Digital
Twitter sperrt dauerhaften den Kanal von Donald Trump – wegen des „Risikos zur weiteren Anstiftung zur Gewalt“. Das begrüßen sehr viele und finden es richtig und wichtig. Aber es gibt auch kritische Stimmen, die darin einen Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung sehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Beispiel. Aber wie dann umgehen mit einem Donald Trump – oder anderen Personen, die zu Gewalt aufhetzen?
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18.01.2018 | Internet
Seit Anfang des Jahres gilt bei uns in Deutschland das „Netzdurchsetzungsgesetz“. Große Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram und C. sind verpflichtet, solche Kommenatare, die „allgemein erkennbar strafbar“ sind, innerhalb von 24h zu löschen. Sonst drohen Strafen in Millionenhöhe. Die Netzwerke leisten dem Gesetz Folge – und löschen mehr als nötig ist. Es gibt jede Menge skurriler Beispiele.
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27.06.2011 | Tipps
Dass in den USA viele Computer- und VIdeospiele deutlicher brutaler sind als hierzulande, weil die Spiele oft für den deutschen Markt adaptiert werden müssen, um überhaupt angeboten werden zu dürfen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Jede Brustwarze im Fernsehen sorgt für Aufregung – in Sachen Brutalität gibt es kaum Hemmungen, das gilt vor allem für viele Computerspiele.
Der US-Staat Kalifornien wollte den Jugendschutz verbessern und den Verkauf von besonders brutalen Spielen an Kinder und Jugendliche unter Strafe stellen. Dagegen wurde geklagt, und das höchste US-Gericht, der Supreme Court, hat nun entschieden: Ein solches Gesetz ist verfassungswidrig. Die Richter haben ihre Entscheidung ausführlich begründet.
Die Argumentation: Auch Videospiele enthielten eine Botschaft, sie gemießen deshalb das Grundrecht auf Redefreiheit. Ein Beschneiden dieses Grundrechts ist nur in extremen Ausnahmen möglich. Bei Computer- und Videospielen sehen das die Richter nicht – sie haben sich mit sieben zu zwei Stimmen gegen ein Verbot ausgesprochen. Faktisch ist es jetzt also erlaubt (oder zumindest nicht strafbar), auch besonders brutale Computerspiele an Jugendliche zu verkaufen.
Für hiesige Jugendschützer ein Albtraum, eine solche Vorstellung – und das völlig zu Recht. Man kann über das Urteil nur staunen, denn die Interessen des Jugendschutzes werden völlig untergeordnet. Die Richter argumentieren, dass auch Märchen äußerst brutal sind – was zweifellos stimmt, viele Kinder haben durchaus Angst und lassen sich Märchen nicht gerne vorlesen (oder gar nicht).
Ich finde zwar, das lässt sich mit Brutalität in Computerspielen nicht wirklich vergleichen, allerdings: Wenn man das Recht auf Redefreiheit wirklich ohne Wenn und Aber versteht, dann muss man das wohl tatsächlich so sehen und entscheiden. Dann ist das Urteil konsequent.