Der Europäische Gerichtshof EuGH hat eine wichtige Entscheidung gefällt: Links auf öffentlich erreichbare Inhalte im Web sind jederzeit erlaubt. Wer verlinkt, muss den Betreiber des verlinkten Angebots nicht um Erlaubnis fragen.
Vergangene Woche haben zehntausende deutsche Internetbenutzer eine Abmahnung erhalten. Der Vorwurf: Sie hätten das Streamingangebot einer Porno-Seite genutzt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln, weil ungeklärt ist, wie die IP-Adressen eingesammelt wurden.
Diese Woche ist bei Tausenden deutschen Internetbenutzern eine Abmahnung im Briefkasten gelandet. Eine Anwaltskanzlei aus Regensburg wirft den Betroffenen vor, im Erotik-Portal Redtube kostenlos und illegal urheberrechtlich geschützte Filme angeschaut zu haben – und verlangt dafür eine saftige Abmahngebühr. Der Fall sorgt für Aufsehen, denn zum ersten Mal werden im großen Stil User für das Betrachten von Streams abgemahnt. Bislang hat es nur Tauschbörsen-Benutzer getroffen. Entsprechend groß ist die Aufregung im Netz.
In den Jahren nach der ersten großen Redtube-Abmahnwelle von 2013 hat sich die rechtliche Landschaft rund um Streaming und Urheberrecht grundlegend gewandelt. Was damals noch rechtliches Neuland war, ist heute weitgehend geklärt – und die Entwicklung spricht eine...
Es kann jeden treffen: Da trudelt das Schreiben einer Anwaltskanzlei ein, in dem einem Urheberrechtsverstöße vorgeworfen werden. Musik, Filme, Fotos, die in Tauschbörsen angeboten wurden, zum Beispiel. Neben saftigen Lizenzforderungen hängt auch gleich noch eine Rechnung der Anwaltskanzlei an, in der Regel werden mehrere hundert, oft auch deutlich über 1000, 2000 Euro fällig. Das kann Privatleute leicht in den Ruin treiben. Jetzt will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger diesem Abzock-Wahnsinn Einhalt gebieten, mit einem entsprechenden Gesetz.
Sie haben auf einer fremden Internetseite ein Foto oder eine Illustration gesehen, die Sie auch gern auf Ihrer eigenen Seite einbinden möchten? Viele verlegen sich dabei aufs simple Kopieren und Einfügen. Darf man Bilder von anderen Webseiten übernehmen, um sie auf der eigenen Seite einzusetzen?
Die Koalition hat eine merkwürdige Entscheidung gefällt: Suchmaschinen und News-Aggregatoren sollen Verlagen Geld dafür bezahlen, dass sie ihnen Besucher vorbei schicken. Absurd.
Es gibt derzeit ja so manche Diskussion ums Thema Copyright und Urheberrecht, nicht zuletzt wegen Acta. Zu Recht, denn das Internet verändert die Art und Weise, wie wir die Dinge sehen und auch, wie wir mit geistige Eigentum umgehen. Das, was vor Dutzenden, wenicht nicht vor hunderten von Jahren richtig war, muss heute nicht mehr zwingend passen. Und so ist es auch: Viele Menschen haben das Gefühl, da stimmt was nicht.