Über 42 Millionen Autos sind laut Kraftfahrtbundesamt in Deutschland registriert. Doch nur die wenigsten sind wirklich jeden Tag auf den Straßen unterwegs, die meiste Zeit stehen sie ungenutzt herum. Während der Arbeitszeit oder in den Ferien: Es gibt viele Situationen, in denen man seinen Wagen nicht benötigt. Warum mit dem PKW nicht etwas Geld verdienen, anstatt ihn am Straßenrand oder in der Garage stehen zu lassen?
Genau das ist die Geschäftsidee, die hinter Tamyca steht. Zumindest zur einen Hälfte. Denn auch Menschen, die kein Auto besitzen und nur hin und wieder einen fahrbaren Untersatz suchen, sollen profitieren. Sie suchen über das Portal nach Mietwagen in der Umgebung, die von anderen Privatpersonen registriert wurden, welche ihr Auto vermieten möchten.
Der Vermieter bestimmt dabei selbst, zu welchen Preisen und wann er seinen PKW zur Verfügung stellt. Es gibt Tarife für nur vier Stunden, den ganzen Tag oder sogar eine Woche. Modell, Ort und weitere Details wie Kilometerstand oder Ausstattung sollten ebenfalls angegeben werden. Darf im Auto geraucht oder ein Tier transportiert werden? Auch das wird vor der Schlüsselübergabe geklärt. Interessenten nehmen Kontakt mit dem Vermieter auf und bezahlen per Kreditkarte, Lastschrift, Giropay oder PayPal.
Mit einem Versicherungsunternehmen haben die Macher von tamyca.de einen speziellen Tarif ausgehandelt. Dieser schließt Schäden am Mietauto sowie die Übernahme der Beitragserhöhung ein, falls der Fahrzeughalter nach einem Unfall seine Haftpflichtversicherung nutzen muss. Die Kosten von 7,50 Euro übernimmt der Mieter. Darin ist auch die Vermittlungsprovision enthalten, mit der die Plattform finanziert wird. Für Vermieter ist die Nutzung generell kostenlos.
Hallo Wolff,
die Anmeldung eines Gewerbes ist nicht erforderlich. Unser Angebot richtet sich an Privatpersonen. Bei der gelegentlichen Vermietung eines Gegenstandes, den Du ohnehin besitzt, handelt es sich lediglich um die Verwaltung von Vermögensgegenständen. Ähnlich der gelegentlichen Überlassung von Ferienhäusern an Freunde. Ebenfalls ist die gelegentliche Überlassung des Fahrzeugs mit dem Verkauf von Gegenständen bei ebay zu vergleichen. Genaueres dazu findet sich auch in § 34 GewO. Eine Gewerbeanmeldung ist also nicht erforderlich. Beste Grüße, Michael vom tamyca Team
@Wolff: Das dachte ich auch zuerst, aber frag mal Deinen Steuerberater. Ich vermiete mein Auto so nun schon länger. Ich werde den verdienst später angeben, genauso wie den Verdienst meiner Mietwohnung. Aber schon ein radikales Konzept, aber cool.
LG Frank
Dieses Angebot ist irreführend weil eine Vermietung von Privatautos nicht statthaft ist. Hierzu ist eine GEWERBE-ANMELDUNG erforderlich.