Vorsicht Kamera! Merkwürdiges EU-Urteil

Wer eine Kamera betreibt, um seinen eigenen Grund und Boden zu schützen, um zu beobachten, wer möglicherweise mit einer Steinschleuder meine Scheiben einschmeißt, der muss aufpassen, welchen Bildausschnitt die Kamera wählt. Denn sieht man zu viel, verstößt man gegen europäisches Datenschutzrecht – und muss ein Bußgeld zahlen. Verrückte Welt: Wer Dinge zerstört, darf anderen verbieten, sie dabei zu ertappen.

Früher konnten sich nur wenige Menschen Kameras leisten, um einen Bereich zu überwachen. Heute sind solche Kameras für kleines Geld zu haben. Sie lassen sich mühelos per App steuern und schicken per WLAN Bilder zum Rechner oder direkt ins Netz. Doch wer so etwas macht, sollte strikt darauf achten, dass kein öffentlicher Bereich überwacht wird, also keine Straße, kein Gehweg, nicht das Grundstück des Nachbarn oder der Hausflur, durch den auch andere Mieter spazieren.

Das ist ja grundsätzlich auch alles verständlich. Wer sich auf der Straße aufhält, sollte nicht das unangenehme Gefühl haben, ständig beobachtet zu werden – und als Videobild auf Festplatte zu landen. Was man alles zu beachten hat, wenn man selbst eine Kamera betreiben möchte, haben die deutschen Datenschutzbeuftragten in dieser Übersicht verständlich zusammengefasst.

Kamera

Ich finde es dennoch empörend, dass sich ein Straftäter erfolgreich dagegen wehren kann, bei seinen kriminellen Machenschaften von einer Videokamera beobachtet zu werden. Da stellt sich jemand auf die Straße und schießt mit einer Schleuder Steine in Fensterscheiben – und der darf dabei nicht beobachtet werden, um später der Polizei Beweise für seine Untaten vorlegen zu können? Hier hört man Verständis definitiv auf. In den USA darf man in solchen Fällen sein Schrotgewehr entsichern – und hier nicht mal die Videokamera benutzen. Merkwürdige Welt, in der Kriminelle deart geschützt werden.

 

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